Die Verdrängung des Ackerbaus durch die Alpwirthschaft in schweizerischen Hochgebirgsthälern
des Acterüanes. flurcü die Aljwirtlscliaft
in schweizerischen Hochgebirgstliä|ern.
Ton Dr. G. Meyer von Knonau * ).
\ or einigen Jahren ist durch einen der Urschweiz angehörenden Geschichtsforscher eine für die Kulturgeschichte unserer Hochgebirge äusserst wichtige Frage angeregt, zugleich aber auch zunächst für dessen engeres Vaterland in gründlichster Weise behandelt worden, welche wohl verdient, auch die Aufmerksamkeit weiterer Kreise als der Leser jener gediegenen Abhandlung auf sich zu ziehen, welche ganz besonders auch dazu geeignet ist, den Schweizer Alpenclub zu interessiren. Denn es ist ihr Inhalt kein anderer, als dass, um zunächst von der Urschweiz zu reden, in der wichtigsten Epoche der Geschichte derselben, im 14. und 15. Jahrhundert, wo erst die seit der Mitte des 13. errungene Stellung in unerschrockener Defensive glücklich behauptet, hernach in keckem Selbstvertrauen diese mit der Offensive vertauscht wurde, neben dieser politischen eine mit derselben enge zusammenhängende, Ökonomische Uragestal-
* ) Derselbe sprach über dieses Thema vor der Sektion « Uto » am 27. November 1868.
tung in historisch genau nachweisbarem Gange sich theils anbahnte, theils bereits vollzog.
Der schon berührte Forscher nämlich, P. Martin Kiem, O. S. B., Professor in Samen, hat im „ Geschichtsfreund " des historischen Vereins der fünf Orte der Urschweiz: Bd. XXI. ( 1866 ) für Obwalden an der Hand urkundlicher Zeugnisse überzeugend Folgendes nachgewiesen: 1. Viehzucht und Alpwirthschaft wurden daselbst zwar von den ältesten Zeiten her betrieben, erhielten jedoch erst vom 12. und 13. Jahrhundert an durch die Grundherrschaften, besonders die Klöster, eine grössere Pflege; aber 2. es stand der Ackerbau vom 9. Jahrhundert bis 1400 höher als die Alpwirthschaft; dagegen 3. von 1400 an wurde er bis 1600 stets mehr vernachlässigt und trat hinter der Alpwirthschaft in rasch zunehmendem Maase zurück, so dass er im 18. Jahrhundert schon beinahe gänzlich verschwunden ist ( a. a. O. p. 145 ).
P. Kiem sieht in der Epoche der Schlacht bei Sempach ( 1386 ) den Wendepunkt für die Bodenkultur von Obwalden gegeben; in dem Ländchen, dessen Kornausfuhr nach der Sage ehemals den Preis für den Markt zu Luzern bestimmt haben soll, wird gegenwärtig kaum der zehnte Theil des kultivirten Bodens mühsam mit der Schaufel umgearbeitet und sind in den sieben Gemeinden kaum sechs Pflüge zu finden.
Allein keineswegs bloss für diese grössere Hälfte des Landes Unterwaiden lässt sich dieser TJmwandlungs Prozess in der Benutzung des Bodens verfolgen; sondern mehr oder weniger wird das bei den meisten ähnlich beschaffenen Alpenthälern der Schweiz und wohl auch ihrer Grenzgebiete der Fall sein. Um nun zu zeigen, dass und wie die Oberfläche des kultivirten Landes in solchen Theilen unseres Vaterlands heutzutage in vielen Stücken « ein ganz anderes Bild aufweist, als noch in den letzten Meyer von Knonau.
Jahrhunderten des Mittelalters, wählen wir als Beispiel das östliche Nachbarland von Unterwaiden, Uri, welches mit einer reichen historischen Vergangenheit die ausgeprägten Eigenschaften eines Hochgebirgsthales verbindet. Den Uebergang in den jetzigen Zustand mögen dann einige bezeichnende Züge aus Obwalden vor Augen führen, welche wir der Kiem'schen Untersuchung entheben, aus dem einfachen Grunde, weil unseres Wissens zuerst und einzig bis jetzt für Obwalden, eben durch diese mustergültige Arbeit, diese Seite unserer Frage beleuchtet worden ist. Bekanntlich ist Uri, „ pagellus Uroniseu * ), am 21. Juli 853 durch König Ludwig den Deutschen seiner Tochter Hildegard und dadurch der Abtei Fraumünster in Zürich, welcher die Prinzessin vorstand, geschenkt worden. Dieses Verhältniss zu der Abtei blieb für Uri, bis dasselbe als selbstbewusstes Glied der Eidgenossenschaft durchaus eigene Wege einschlug, in durchaus überwiegender und zwar, wie die Geschichte der Entstehung der Eidgenossenschaft lehrt, in sehr wohlthäti-ger Weise bestimmend, und wir sind desshalb auch für die Beantwortung unserer Frage an die uns erhaltenen Dokumente über die Beziehungen Uri's zu dieser seiner Grundherrschaft in erster Linie gewiesen** ). Aus denselben mögen hier einige bezeichnende Angaben über die
* ) D. h. nur das eigentliche Thal Uri, ohne Ursern; ob das ganze Thal Uri oder nur einzelne Stücke desselben, kann uns hier gleichgültig sein und ist nicht zu erörtern.
Vgl. « Geschichte der Abtei Zürich », von G. von Wyss: « Beilagen » ( Mitthl. d. antiquar. Ges. in Zürich: Bd. VIII. ), auf deren Nummern sich die Verweisungen im Texte beziehen. Die hernach benutzten Rodel stehen im « Geschichtsfreund »: Bd. XXII. p. 237-272; für ihre chronologische Reihenfolge sind die scharfsinnigen Beobachtungen Brandstetter's ( Bd. XXIII. p. 38-42 ) verwerthet.
urnerische Bodenwirthschaft im 13. und 14. Jahrhundert Platz finden.
Vornehmlich die Umgebung von Altorf zeigt sich als in mehr als einer Richtung, die daselbst nicht mehr zu treffen ist, wohl angebaut und fruchtbringend. Es geht das besonders aus einem 1284 zwischen der Aebtissin und dem Pfarrer in Altorf geschlossenen Vertrage über die Einkünfte desselben ( Nr. 287 ) hervor. Darin wird von den zum dortigen Kirchengut gehörenden Aeckern gesprochen; weiter ist die Rede von einem auf zwanzig Mütt geschätzten Zehnten von der Gerste und andern Hülsenfrüchten, welche nicht nur in Altorf, sondern auch in sieben umliegenden Ortschaften, z.B. in Flüelen, Sisikon, reiften; endlich aber handelt es sich auch um den " Wein, der aus den " Weinbergen der Kirche erzeugt wird, und um den Weinzehnten. Denn wir wissen auch anderswoher, aus der unmittelbaren Mittheilung eines Augenzeugen, dass Weingärten in der nächsten Umgebung der Kirche von Altorf in jener Zeit sich befanden. Ein Predigermönch aus dem Kloster zu Basel war am 10. Mai, am Feste der Heiligen Gordianus und Epimachus, des Jahres 1268 in Altorf, als nach starkem Regen eine grosse „ Risi " einen gewaltigen Stein von zwölf Fuss Breite, dreizehn Fuss Länge mit sich vom Berge herunterbrachte. Beinahe hätte der Felsblock die Kirche, in der eben eine grosse Zahl Menschen der Predigt beiwohnten, zerstört; doch blieb es bei einem Verluste von sieben Kühen und der Verwüstung zahlreicher Weinstöcke und Obstbäume * ).
* ) Der Dominikaner trug dieses Ereigniss zu Hause in die von ihm geführten Klosterannalen ein ( Ann. basil. in den Mon. Germ. Script. Bd. XVII. p. 193 ). Dass « risina » deutsch « Risi » zu übersetzen sei, ist eine sehr zutreffende Vermuthung W. Vischer's ( im Jahrbuch Schweizer Alpenclub.23
Allein auch noch andere Dokumente bezeugen das Vorhandensein von Aeckern bei Altorf. So tauschte ein Höriger eines Grafen von Rapperswyl einen Acker „ zi dem Hage " an die Abtei ( Nr. 140 ), und aus einer Urkunde von 1256 lernt man einen Acker, genannt „ Chap-peleris Rüti ", und einen zweiten mit dem Namen „ Lan-genagger ", jener bei Altorf in „ Hanngartin ", dieser in „ Altorfere Yelde " gelegen, kennen ( Nr. 148 ).
Aehnliches lässt sich aus andern Orten im untern Reussthale beibringen. Ueber das Altorf benachbarte Bürgein z.B. erfahren wir aus einem 1291 zwischen der Abtei Zürich und dem Kloster Wettingen abgeschlossenen Geschäfte ( Nr. 334 ), dass es daselbst einen Burkard und einen Peter, beide zugenannt „ ze Ackern " gab, und von den Gütern, welche Wettingen empfängt, werden mehrere ausdrücklich als Aecker bezeichnet, so ein „ Hofacker " am Wege nach Schattdorf, andere ohne nähere Bezeichnung in derselben Gegend. Dass in Silenen, also etwas thalaufwärts von Altorf, Aecker und Weingärten gleichfalls getroffen wurden, lehrt ein Vertrag von 1283 zwischen der Abtei und Gregor von Silenen ( Nr. 278 ), und von einem in Silenen liegenden Weingarten redet auch das Jahrzeitbuch von Seedorf* ).
Hatten wir es bis jetzt nur mit einzelnen mehr oder weniger zufälligen Angaben über die Verwerthung des Bodens im Reussthale zu thun, so steht uns noch eine weitere reichere Quelle hierüber zu Gebote, welche gleichfalls in den Beziehungen des Landes zur Abtei Zürich ihren Ursprung hat. Die Aebtissin hatte in ihren ur-
f. d. Litt. d. Schweiz.Gesch., 1867, p. 174 ) gegenüber der Uebersetzung von Papst; doch hat auch schon Kopp ( Eidgen. Bünde: 3. Buch, p. 281 ) « Kisi ».
) Im « Geschichtsfreund », Bd. XII. p. 58.
nerischen Besitzungen vier Beamte, welche in Altorf, Bürgein, Silenen und Erstfeld ihren Sitz hatten und einerseits die Verwaltung der ihnen unterstellten Güter besorgten, anderseits die niedere Gerichtsbarkeit zu Händen der Fürstin ausübten: es sind das die vier Meier des Stiftes. Von diesen Meierämtern liegen nun mehrere Gefälleverzeichnisse aus der zweiten Hälfte des 13. und der ersten des 14. Jahrhunderts vor, welche dadurch, dass sie sich über je einen ganzen bestimmten Distrikt im Zusammenhange verbreiten, ergiebigere Einblicke auch für unser Thema nach zwei Seiten hin aufthun als jene zerstreuten Notizen.
Gleich der älteste dieser „ Rodel ", der zwischen 1250 und 1300 anzusetzen ist, lässt erkennen, dass in „ Urschvelden ", d.h. in Erstfeld, von 34 aufgeführten Zinsen nicht weniger als 17, also die Hälfte, von zum Theil namentlich bezeichneten Aeckern ( z.B. „ zen Nus-boumen ", „ zem Wadelacher ", „ latus ager ", „ Lenacker ", der „ C. Sacrista " vom „ Kilchacker " u. s. f. ) entrichtet wurden. Aehnliches geht wenigstens theilweise hervor aus einem zweiten Rodel von Gefällen, welcher in das erste und vielleicht auch in das zweite Dezennium des 14. Jahrhunderts gehört: — da hat u. A. zu Erstfeld der Meier Walter von nichts als Aeckern — neun an der Zahl, der Meier Johann von 12 Landstücken im Ganzen, worunter fünf Aecker sind, nur eines als Matte bezeichnet ist, Zins zu zahlen; in Seedorf kömmt ein „ Heini im Wingarten " vor; dagegen treten für Bürgein, so weit die Eigenschaft der Grundstücke angegeben ist, die Aecker hinter den Matten zurück, und sind für Silenen vorwiegend Produkte der Viehzucht, Schafe, Ziegenfelle, in je einem Falle auch Käse und Zieger als Abgaben genannt.
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Ueberhaupt zeigen vornehmlich die spätem dieser Rodel — und das führt uns zu einer weitern Seite unserer Frage, dem oben p. 351 unter Ziffer 1 aufgeführten Punkte, dass neben diesem, wie bisher nachgewiesen wurde, in Uri betriebenen Ackerbau und andern nunmehr daselbst verlassenen Kulturen auch schon in den von uns in das Auge gefassten Jahrhunderten Alpwirthschaft gepflegt wurde. So zählen die beiden letzten Rodel von 1358 und 1370, jener u. A. 60 Schafe als auf Maria Geburt zu Bürgein abgeliefert, dieser neben Geld ( „ Zinspfennig” zu Altorf, Erstfeld, Schaddorf, Silenen, Bürgein und im Schä-chenthale ) und neben Nüssen ( zu Schaddorf ) auch Ziegenhäute bei Silenen und Bürgein, Schafe bei Bürgein und Altorf, endlich Zieger auf.
Ging dergestalt in der Thalfläche von Amsteg abwärts bis zum See und in den mildern Bergen der anstossenden Seitenthäler der Pflug, und wurde an manchen Stellen auch die Hacke des Weingärtners gehandhabt, während daneben auf grünen Matten das Vieh zur Weide getrieben wurde, so war doch ausserdem der Urner auch schon frühe auf den Besitz von Hochalpen eifrig erpicht und nahm es dabei mit den natürlichen Grenzen nicht immer sehr genau. Gerade dieses letztere, nämlich Streitigkeiten mit Grenznachbaren über Alpen, ist uns durch mehrere Urkunden bezeugt. Die erwählte römische Königin, Rudolfs Gemahlin, Gertrud von Habsburg, stellte 1273 dem Kloster Engelberg einen Schutzbrief gegenüber Uri ( Nr. 232 ) aus und betonte darin ausdrücklich, es beziehe sich dieser versprochene Schirm „ hauptsächlich auf die Alpen "; aber nicht einmal zwei Jahre später, am 11. August 1275, musste der Landrichter im Aargau und Zürichgau auf die vom Abte beim Könige geschehenen Klagen hin persönlich in Uri erscheinen, um den Streit zu schlichten, der „ von wegen der Alpen in dem Thale zu Engelberg rührte.
Handelte es sich hier um Uebergriffe, die über die Surenen hinüber gegen Westen in das Thal der Aa sich richteten, so lehrt anderwärts ein noch älteres Dokument, dass die Urner auch nach Osten über die Wasserscheide hinüber auf dem seither nach ihnen benannten schönen Thalgrunde der Fätsch frühe festen Fuss gefasst haben. Denn der 1196 getroffene Vergleich über die Grenzen gegen Glarus ( Nr. 50 ) gibt genau die heute noch geltenden Marken an und weist den Urnerboden sammt dem obern Theile des vom Schreyenbach durchflossenen Thales Uri zu; ja es existirt noch eine ihrem Datum nach dem 11. Jahrhundert angehörende, aber jedenfalls erst später, und zwar offenbar in urnerischem Interesse, gefälschte Urkunde, ein Spruch des schwäbischen Herzogs Rudolf ( Nr. 43 ), welche die Grenzen sogar bis an die Linth und bis an den Limmernbach hinauszurücken als Endzweck hatte. Jedenfalls jedoch geht hieraus hervor, dass die Urner, und zunächst die Schächenthaler, schon in sehr alter Zeit ihre Heerden über den Klausenpass hinüber getrieben und die durch die Natur den Linththalern zugewiesenen Weiden benutzt habendieselben Schächenthaler, welche hinwiederum noch am Ende des 13. Jahrhunderts in sehr erheblicher Weise dem Ackerbau sich gewidmet haben; denn als 1290 bei der Stiftung der Fi-Halkirche von Bürgein in Spiringen gegen achtzig Thalbewohner auf ihre eigenen Güter Verpflichtungen zu jährlichen Beiträgen legten, machten sie u.a. zwei Dutzend Aecker, zwei Hanfgärten, einen Garten in der Urkunde ( Nr. 326, vergl. dazu „ Geschichtsfreund " Bd. II. Pp. 235-238 ) namhaft.
* ) Die Urkunde im « Geschichtsfreund », Bd. VII. pp. 162—164.
So viel zu den oben unter 1 und 2 angemerkten Gesichtspunkten aus dem Thale der Reuss, woran sich nun zu 3 aus der trefflichen Kiem'schen Abhandlung selbst einige Angaben über Obwalden anschliessen sollen.
Schon am Ende des 14. bis über die Mitte des 15. Jahrhunderts ist eine gewisse Verminderung des Landbaues in Obwalden ersichtlich. Noch 1399 hatte der Stiftungsbrief der Helferei zu Kerns das Pfrundeinkommen zur Hälfte auf Aecker verwiesen; 1467 dagegen wurden der Helferei von Giswyl doppelt so viele Matten, als Aecker vergabt. Ueber gewisse Güter zu Sachseln sagt die 1477 durch die richterliche Behörde gegebene Lösung eines Streites ganz offen, dass dieselben damals aus Aeckern in Wiesen verwandelt wurden. Im 16. Jahrhundert macht sich das Zurücktreten der Aecker in den Dokumenten, den Stiftungsbriefen, Gülten, gerichtlichen Urtheilen u. s. f. schon sehr stark bemerkbar. Bereits 1531 empfand man auch in Obwalden die von den reformirten Kantonen aus verhängte Kornsperre in sehr fühlbarer Weise, und 1591 wurde ein Landmann von der Regierung „ wegen des Ackerfahrens " mit einem Paar Hosen beschenkt. Ueberhaupt liess es die Obrigkeit auch künftig an Massregeln für Erhaltung des Ackerbaues nicht fehlen. Ein Beschluss von 1605, dass die Pflege desselben nach Beschaffenheit der Grundstücke und Oertlichkeiten, um die Frucht nicht von Aussen beziehen zu müssen, den Landleuten zur Pflicht gemacht sei, wurde zwar bald wieder zurückgenommen; allein ähnliche Massnahmen folgten sich noch mehrmals bis tief in das 18. Jahrhundert, wo z.B. 1770 bei einer damaligen Theurung Jeder durch Kirchenruf zur Anpflanzung von Früchten aufgefordert wurde. Doch alle diese Anstrengungen waren umsonst. So wurde 1619, als die Kirchgenossen von Sachsein ihren Zehnten ablösten, als Grund dieser Massregel im Loskaufbriefe genannt, dass man in vielen Jahren entweder gar kein oder doch sehr wenig Korn gepflanzt habe, und so bei dem ohnedies gar geringen wöchentlichen Einkommen der Pfarrpfründe die Pfarrei oft ledig gestanden sei, selbst die guten Priester zum Bleiben stets wenig Lust gehabt hätten.
Am längsten noch fand der Ackerbau zu Kerns sorgsame Pflege; aber auch dieses löste 1699 den Zehnten ab, weil die Kirchgenossen sich stets darüber beschwert, auch trotz abweichender Ansicht der Obrigkeit den Ackerbau fast gänzlich unterlassen hätten, obschon im gleichen Jahre eine Konferenz der fünf Kantone der Urschweiz berieth, wie man am besten Korn pflanzen könnte. Im 19. Jahrhundert ist der Umwandlungsprozess völlig zu Ende, findet jedoch, wie der kundige Verfasser des Aufsatzes zu erkennen glaubt, seit vielleicht zwanzig Jahren wieder die schwachen Anfänge seines Widerspieles.
Das sind, in kurzenWorten gegeben, die Grundzüge dieses durch Jahrhunderte sich fortspinnenden agronomi-schen Prozesses, der zugleich in der schweizerischen Kulturgeschichte einen erheblichen Platz einnimmt. Versuchen wir am Schlüsse dieser Skizze zu diesen äusserlich vorliegenden Thatsachen noch einige der in ihnen sich aussprechenden, tiefer liegenden Faktoren, so wie sie dergestalt auf das Leben dieser GebirgsvÖlker einwirken, namhaft zu machen.
Unter den Ursachen, welche das Zurücktreten des Ackerbaues hinter der Alpwirthschaft herbeiführten, steht m erster Linie ein schon von P. Kiem sehr entschieden betonter Umstand, der mit der politischen Geschichte der Waldstätte in ganz engem Zusammenhange steht.
" Wenn Schiller in der Rütliscene auf den Ausspruch des Fürst hin: „ Wer einen Herrn hat, dien'ihm pflichtgemäss " einen Sarner sagen lässt: „ Ich trage Gut von Oesterreich zu Lehen ", einen Schwyzer: „ Ich steure an den Herrn von Rapperschwyl ", und jenem die Antwort wird: „ Ihr fahret fort, Oesterreich die Pflicht zu leisten ", diesem: „ Ihr fahret fort, zu zinsen und zu steuernso umschreibt der Dichter ganz genau die Worte des Bundesbriefes von 1291, es solle Jeder seinem Stande gemäss seinem Herrn in geziemender Weise unterthan sein und dienen. Allein dabei ist es doch nicht stets und überhaupt nicht mehr gar lange geblieben. Fassen wir z.B. die Beziehungen Uri's zur Fraumünsterabtei in das Auge, so ergeben sich vorerst im 14. Jahrhundert mehrfache Anstände zwischen den ihrer Freiheit bewussten Pflichtigen und der entfernten Grundherrin, indem die Pflichten nicht beobachtet, Rechte verletzt, besonders Gefälle zurückbehalten wurden. Manchmal gab die Aebtissin nach und verzichtete auf ohnehin schwer oder gar nicht mehr Er-hältliches; bei einem andern Anlasse, 1356, kam sie, und zwar auf Grundlage der angerufenen eidgenössischen Bünde, durch den Spruch eines Schiedsgerichtes zu ihrem Rechte ( Nr. 428 ). Im 15. Jahrhundert aber, bei der zunehmenden Verarmung des Stiftes, dem wachsenden Selbstgefühle der Urner, folgten sich nun rasch nach einander die Auskäufe der grundherrlichen Lasten. Es kam gegenüber dem Fraumünsterstifte nicht zu Einem umfassenden Akte der Art, wie er 1359 zwischen Wettingen und den ihm in Uri Verpflichteten um die ansehnliche Summe von 8448 Gulden vollzogen wurde, und wie er an demselben 18. Juli auch gegenüber den Klöstern Rathhausen, Kappel und Frauenthal sich wiederholte; wohl aber drängen sich rasch nach einander im ersten Drittel des 15. Jahrhunderts solche Ablösungen.
1418 wurden die Zehnten zu Seelisberg, 1426 im Mai diejenigen zu Silenen, Wasen und Göschenen, im September jene zu Bürgein, Schaddorf und Spiringen, 1428 das Meieramt und der Zehnten zu Altorf abgelöst. Die damalige Aebtissin, eine höchst ungeschickte Haushälterin, trat diese Rechte ab, theils gegen baar, theils für die Uebernahme vonYerpflichtungen, betreffend den baulichen Unterhalt der kirchlichen Gebäude und die Besoldung der Priester. Mit diesem Erlöschen der letzten Erinnerungen an die Beziehungen des nun entlasteten Bodens zu dem gewesenen Grundherrn war aber auch dem Ackerbau das Todesurtheil gesprochen. Keine Meier amtsrödel banden mehr den Grundeigenthümer an eine vorgeschriebene Benützungsweise der Landstücke. Frei und ohne Einrede von Aussen konnte nun auch in dieser Hinsicht der freie Mann, der längst schon auf politischem Felde als Glied eines sich selbst bestimmenden Gemeinwesens seine Kraft erkannt und erprobt, seine Entschlüsse fassen, und nun nahm er von der eine anhaltendere und mühevollere Arbeit beanspruchenden Bestellung des Ackers Abschied; dem Hirtenleben mit seinen eine urkräftige und abgehärtete Natur, aber nicht so anhaltende Anstrengung erfordernden Beschäftigungen gab er sich nun vollends hin.
Aber nicht einzig und allein der Zug nach den grünen Alpen ist es gewesen, was dem Pfluge den Arm entzog: es gab ein noch anziehenderes und durch den in Aussicht stehenden Gewinn lockenderes Gewerbe als das des Sennen, ein Beruf, welcher zugleich in engem, oft untrennbar erscheinendem Zusammenhange sich zeigte mit heiligen Pflichten, denen sich der freie Landmann weder entziehen wollte, noch durfte. Denn mit den~Waffen allein war die junge Eidgenossenschaft, das in ihr verkörperte Prinzip der zu gegenseitigem Schütze verbundenen freien Gemeinden gegen die Macht des Terri-torialfürstenthums, um das sich alle andern Widersacher schaarten, zu retten.
Doch unmerklich trat an die Stelle der Abwehr der Angriff, und die immer entschlossener ergriffene Kampfweise der Eroberung nahm den Streitern jetzt mehr Zeit hinweg, führte sie in weitere Entfernung vom heimischen Boden, stellte ihnen aber auch ungleich grössern Gewinn in Aussicht, als das bei der Vertheidigung der Fall gewesen. Ist es nun wohl zufällig, dass mit der Epoche der Ablösungen der urnerischen Verpflichtungen gegen die Aebtissin in Zürich die mit wechselndem Glücke geführten, erstmaligen Kämpfe um die Thäler drüben am Südfusse des Gotthardgebirgs zusammenfallen? Die Politik der Ausdehnung, wie sie vom Anfange des 15. Jahrhunderts an gehandhabt wurde, gab zu einem weiter reichenden Blick die Gewöhnung an bisher nicht gefühlte Bedürfnisse nicht bloss dem mit dem Treiben der Welt ohnehin bekannten Bürger aus den Städten des Flachlandes, sondern auch dem in einfachem Verhältnissen aufgewachsenen Manne aus den Ländern. Aber zugleich stärkte dieses kriegerische Leben in dem seiner Stärke und seiner Waffe sichern Bewohner des Hochgebirgs eine Neigung, die ihm bereits von seinen Vorfahren her im Blute steckte. Hatten schon 1253 Urner und Schwyzer im Solde des Abtes von St. Gallen gegen den Bischof von Konstanz gestanden, hatten 1262 schwyzeri-sche Söldner einem Dynasten in Rhätien, 1283 Andere aus dem Hochgebirge dem Kunz Rudolf von Besançon geholfen* ), so brachte das 15. Jahrhundert nun auch
* ) Die Einwirkung dieser Solddienste auf das Zustandekommen der Eidgenossenschaft hebt Eilliet in seinem ausgezeichneten Werke: « Les origines de la confédération Suisse », 2. Aufl. ( 1869 ) pp. 32—35 hervor.
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diesem Triebe das weiteste Feld zur Bewegung, und ungemein gut charakterisirt es die damaligen, auf ihre Erfolge stolzen Bewohner dieser Thäler, dass sie in ihren gerade in jener Zeit erfundenen fabelhaften Urgeschichten ihre Ahnen das eine Mal dem König Alarich, dann wieder Päpsten und Kaisern zulaufen und Ehren und Geschenke aller Art heimbringen lassen; es wurde einfach die Gegenwart um ein Jahrtausend zurückdatirt. Wer aber einmal durch das Loch, welches nach einem Worte eines hoch angesehenen Schwyzers die Schweizer haben mussten, gegangen war und die leichte Erwerbsart in fremdem Lande gekostet hatte, war, wie leicht einzusehen, nicht mehr gewillt, hinter dem Pfluge zu gehen.
Mit der soeben berührten Vergrösserung der Eidgenossenschaft und der Ausbreitung ihres Territoriums hängt jedoch ohne Zweifel das Aufgeben insbesondere des Anbaues von Getreide durch die Bewohner der Urschweiz noch in anderer Weise zusammen. Ganz im Gegensatze zu andern Theilen unsrer Hochgebirge, z.B. zu dem östlich anstossenden, vielverzweigten rhätischen Gebirgssysteme, haben die Thäler der Waldstätte eine von der Natur gegebene, nahe gelegene Zentralisation. Das Thal Uri, das alte Land Schwyz, die Zwillingsthäler von Unterwaiden senden ihre Gewässer einem und demselben See zu, einem Wasserbecken, das durch seine wunderliche Yerzackung, seine Busen und Nebenarme zur innigsten Verknüpfung der anstossenden Gelände, zur Verschmelzung ihrer Interessen, kurz gesagt, zur Dienstbarkeit für eine Eidgenossenschaft von der Natur prädestinirt war. Für die drei Länder ergibt sich nun durchaus von selbst die am Ausflusse des See's, nicht mehr auf ihrem Boden, aber als vierte Waldstatt ihnen ganz benachbart gelegene städtische Ansiedlung als Ein- trittspunkt, wie als Ausgangspforte ihres Verkehrs.Est et umbelieus terrarum confederatorum Lucerna ", sagt der gelehrte Albert von Bonstetten in seiner Descriptio Helvetiae * ).
Nachdem nun durch den Vierwaldstättebund von 1332 zwischen den drei Ländern und Luzern ein festes Band geknüpft worden war; nachdem 19 Jahre später das noch mächtigere Zürich dem Bunde sich angeschlossen hatte, und in dessen Bundesbriefe ein weit in das flache Land hinaus, bis an Aare, Rhein, Thür reichender Kreis als äusserste Grenze für die bündnissgemäss zu leistende Hülfe festgesetzt worden, da war nicht mehr Verkehrssperre an den Grenzpfeilern des Rigi oder Pilatus zu befürchten, und die sichere Aussicht auf wohl gefüllte Märkte in den befreundeten Städten liess die Vorsicht, welche die Scheunen mit auf eigenem Lande geschnittenen Garben füllen wollte, als unnütz zurücktreten. Auch hierin wieder ist das 15. Jahrhundert noch mehr bestimmend, und es darf gewiss abermals auf die Gleichzeitigkeit hingewiesen werden, welche sich zwischen jenen urnerischen Ablösungen und der nur kurz ihnen vorangegangenen Gewinnung des kornreichen Aargau's ergibt.
Dieses etwa möchten die wichtigsten aus der politischen Geschichte der letzten Zeit des Mittelalters zur Erklärung unsrer Frage für die Waldstätte erhältlichen Gesichtspunkte sein.
Dank der grossen Verbreitung des Schweizer Alpenclub findet wohl dessen „ Jahrbuch " seinen Weg zu manchem Freunde vaterländischer Geschichte* dem die Anregung der hier behandelten Frage durch die Kiem'sche Abhandlung unbekannt geblieben sein dürfte. Möge es
* ) Mittheilungen d. antiquar. Ges. in Zürich, Bd. III.
desshalb dieser Skizze — denn mehr als blosse Andeutungen, irgend welche Erschöpfung des reichen Stoffes beanspruchen diese paar Zeilen nicht zu bieten — gelungen sein, eine etwelche Anschauung von der Wichtigkeit und dem Interesse des auf ihnen besprochenen Stoffes zu geben. Noch in ungleich höherem Grade jedoch würden wir unseren Zweck erreicht zu haben hoffen, falls dieser Artikel in weitern Gebieten unsrer Hochgebirge zu ähnlichen Arbeiten, wie die für Obwalden gebotene ist, anregen würde. Dann erst, wann für eine grössere Anzahl einzelner Gebiete solche Zusammenstellungen vollendet sind, werden sich die Ergebnisse für die schweizerische Geschichte als Gesammtheit mit Sicherheit feststellen lassen. Aber schon die Behandlung einzelner neuer Thalschaften, besonders aus andern Theilen der Schweiz, vornehmlich Wallis, Graubünden — auch für den Jura ergibt sich vielleicht Aehnliches —, wird nicht ermangeln, allerlei neue Gesichtspunkte aufzudecken. Noch manche unbenutzte Quelle liegt wohl in manchem Thalschafts-oder Gemeinde- oder Kirchenarchive, auch vielleicht in Privatbesitz verborgen, und es wäre sicherlich eine des Alpenclub keineswegs unwürdige Aufgabe, auch von sich aus zur Aufhellung eines noch nicht genügend erleuchteten Gebietes der schweizerischen Geschichte beizu-trageneines Gebietes, das zugleich mit andern vom Alpenclub in das Auge gefassten Disziplinen naturwissenschaftlicher Art genug Berührungspunkte besitzt.
* ) Dass nur genaue Daten, chronologischer wie geographischer Art, also schriftliche Dokumente, wie Stiftungsbriefe, Kauf-, Tauschurkunden, Verzeichnisse von Abgaben, Auskaufbriefe von solchen u. s. f., nicht jedoch vage Erinnerungen ( ausser aus zunächst vergangener Zeit ), auch nicht Sagen verwendbar sind, braucht wohl nicht eigens betont zu werden.
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