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Hasle und Unterwaiden

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Von G. Meyer f>on Knonaii.l )

Jene Zeit ist gründlich vorüber, wo man unter andern Orten zu Zürich keck niederschrieb und gutwillig glaubte, dass die Stadt zu Abraham's Zeiten zu bauen begonnen worden sei vom Könige Thuricus, oder in Solothurn sich versichern liess — das geschah noch 1835 im dortigen Kalender —, man lebe in den letzten Jahren des vierten Jahrtausends seit der Gründung der theuern Vaterstadt. Auch die Geschichte, dass im hohen Norden einmal vor alten Zeiten Theurung ausbrach und desswegen der König eine theilweise Auswanderung gebot, dass dann die vom Loose bezeichneten sich eidlich verbanden und aufbrachen, unter gewählten Hauptleuten den Rhein hinaufzogen und endlich ein Theil im Land des gebrochenen Gebirges oder Frack-mund und aufwärts bis zum lombardischen Gebirge sich niederliess, der andere aber noch den schwarzen Berg genannt Brünig überstieg und am Ursprung des

. ' ) Der Verfasser sprach über dieses Thema vor der Section Uto am 28. Februar 1873.

Wassers Aar seinen Wohnsitz aufschlug — alle diese Abenteuer und die daran sich knüpfenden Kriegsfahrten für Kaiser und Päpste und die Gnadenerwei-sungen der hiefür dankbaren Fürsten sind längst vollkommen als Fabeln und willkürliche Erfindung erkannt, und die darin auftauchenden Berufungen auf Quellen, der Art wie die Chronik des grossen Poeten und Dichters Plinius, oder die Behauptung, die Abtheilung an der Aare sei aus der Stadt Hassnis, zwischen dem Lande Scliwedien und Ostfriesen gelegen, gekommen und vom Hauptmann Wadisslaus geführt worden, sind nicht geeignet, die plumpe Fälschung in ein günstigeres Licht zu rücken. Allein auch der Unsinn hat seine interessante Seite; auch die falsche Münze will wenigstens ein achtes Prägebild aufweisen — und in dem hier uns vorliegenden Falle liefert ein handgreiflicher historischer Betrug den werthvollen Beweis für das Vorhandensein achtungsvoller Verbindung zwischen zwei Thälern unseres Hochgebirges. Denn niemals hätte es um das Jahr 1440 ein Landschreiber von Schwyz wagen dürfen, in seiner Schrift vom Ursprung der Schwyzer deren Herkommen mit dem der Leute von Oberhasle auf eine Linie zu setzen, wie das hier durch Johannes Fründ geschah1 ), wenn nicht der Landmann von Schwyz den von Oberhasle als ebenbürtig, als altbefreundet angesehen hätte. Das war

. ' ) Wer sich näher für diese Schrift interessirt, sei auf deren Abdruck sammt den beigegebenen Erörterungen, von Dr. H. Hungerbühler ( in Heft XIV. der Mittheilungen zur vaterländischen Geschichte, vom historischen Verein in St. Gallen, 1872 verwiesen.

aber der Fall, und so konnte zu Ehren der löblichen Länder Schwyz und Hasle im gleichen Zuge « über den Ursprung und das Herkommen der Schwyzer und Oberhasler » berichtet werden, obschon die Hasler damals schon über ein Jahrhundert auf ihre Selbständigkeit Verzicht zu leisten genöthigt worden waren und sich als Angehörige Bern's bekannten.

Wie es gekommen ist, dass die Hasler trotz ihrer althergebrachten Freiheit nicht zur Stellung eines schweizerischen Kantons sich emporschwangen, dass sie auf dem Landgebiete einer eidgenössischen Stadt als Unterthanen, wenn auch in begünstigter Stellung lebten, das haben wir im Folgenden auseinander zu setzen, und um diese deutlich verfolgbare Verringerung der politischen Geltung des Haslethales noch mehr hervortreten zu lassen, soll damit die gleichzeitige in aufsteigender Richtung geschehene Entwicklung des Gemeinwesens von Unterwaiden verglichen werden: eine Zusammenstellung, die sich auch schon desswegen an-räth, weil die durch einen wenig höhen Pass geschiedenen Thäler von Samen und Meiringen nicht nur die nächsten Machbaren sind, sondern indem auch die Bewohner von Hasle Und Unterwaiden durch ihre Sprache als enge stammverwandt noch heute sich ausweisen. Zugleich aber wird nicht so leicht ein anderes Beispiel so bündig über die Bedeutsamkeit der geographischen Bedingungen für die Gestaltung der politischen Schicksale schweizerischer Landschaften belehren, als die Beobachtungen betreffend die Geschichte dieser beiden Alpenthäler.

Wo die Landschaft Hasle zum ersten Male in glaubwürdigen historischen Zeugnissen als politisches Gemeinwesen uns entgegentritt, stehen ihre freien Bewohner unmittelbar unter Kaiser und Eeich. Keine erbliche Gewalt hatte sich zwischen den freien Mann und die höchste Macht hineingelegt; die Worte, welche der Dichter an den freien Mann von Schwyz richten lässt: « Vom Kaiser selbst und Reich trägst Du dies Haus zu Lehen; Du darfst es zeigen, so gut der Reichsfürst seine Länder zeigt » — sie fanden unvermindert ihre Stelle bei jedem Heimwesen eines freien Mannes von der Grimsel bis zur Brünighöhe. Aus den Landleuten selbst, vielleicht durch ihre eigene Wahl, ging der Ammann hervor, welcher die hohe und niedere Gerichtsbarkeit im Namen des Reiches verwaltete; von einer erblichen Reichsvogtei eines einzelnen Geschlechtes war hier keine Rede. Da hören wir durch das dreizehnte Jahrhundert hin in Urkunden die Namen solcher « ministri domni regis », eines Hermann und Peter von Eschibach, eines Waltber von Wolfenschiessen, eines Peter von Ysenboltigen; auch der Peter, welcher sich 1296 nach seiner Burg Resti bei Meningen nennt, war wohl ein solcher Ammann '. Und an eine Urkunde wurde zwar noch 1275 das, Sigill des Wernher von Resti gehängt, mit dem Bilde des zinnenbekränzten Thurmes; allein 1296 hatte die Landschaft ihr eigenes Sigill, das einen Adler mit ausgebreiteten Flügeln aufweist und die Umschrift trägt: DIS S IST DER GE-MEIND VON HASLE. Die Kirche von Hasle, jenes Gotteshaus von Meiringen, dessen einzelnstehender Glockenthiirm die Aufmerksamkeit noch heute auf sich zieht, und ihre Besetzung standen ebenfalls dem Reiche zu;

der Staufèr König Heinrich verfügte darüber 1234 zu Gunsten des Lazarjterordens.

Indessen auch nach aussen hin traten die Thalleute von Hasle selbständig auf. In den Wirren des Zwischenreiches stellte sich Hasle 1255 gleich den Städten Bern und Murten, um sich den Anfechtungen durch die Grafen von Kiburg zu entziehen, unter den Schutz des mächtigen Fürsten Grafen Peter von Savoien. Allein dieses Yerhältniss der Unterordnung löste sich wieder — in weicher Weise ist nicht zu erkennen, vielleicht durch Rudolfs Wahl als König 1273 — und 1275 ging Hasle ein Bündniss mit der Stadt Bern ein, möglicher Weise unter Auffrischung'einer älteren Anknüpfung: die Reichsstadt und das Reichsland handelten völlig als gleichberechtigt, indem sie auf Schutz und Trutz sich verbanden, gegenseitige Mahnung zum Zuzüge feststellten und nur das Reich sich vorbehielten. Noch im Anfang des vierzehnten Jahrhunderts dauerte das gleiche Verhältniss fort; denn 1308, nach der Ermordung des Reichshauptes, des Königs Albrecht, wurde dieses Bündniss in gleicher Weise erneuert. Es hatte den Anschein, als sollte den durch ähnliche Bestrebungen verbundenen, ihre Reichsfreiheit keck immer von neuem behauptenden Eidgenossen von der Reuss und von der Muotta hier an der Aare ein neues kräftiges Bundesglied zuwachsen. Hatten doch Urner und Schwyzer die Waldleute von Stans. und Samen in ihren Kreis gezogen: wie sollte das nicht ebenso leicht bei den von Anfang an so weit besser, als die Unter- waldner gestellten reichsfreien Männern von Hasle gelingen?

Denn allerdings hatten jetzt im Anfange des vierzehnten Jahrhunderts die Unterwaldner ihre Nachbaren von der anderen Seite des Brünig im Grange der politischen Entwicklung einigermassen eingeholt. Aber noch stets standen sie an Selbständigkeit hinter den Haslern zurück, und was sie gewonnen hatten, verdankten sie einerseits der Anlehnung an Uri und Schwyz, andererseits jedoch nicht weniger dem Einwirken des Hauses Habsburg, dessen Autorität freilich zu beseitigen war, wenn die Freiheit der Unterwaldner eine völlige werden sollte.

Gerade jenes Bevölkerungselement nämlich, auf dessen Vorhandensein die Gunst der Lage im Thale IJasle vornehmlich beruhte, der Stand der freien Leute, fehlte zwar in Unterwaiden nicht; allein auf die Gestaltung der Geschicke des Landes hatte er gar keinen vorwiegenden Einfluss, da andere Bedingungen den Ausschlag geben. Zahlreiche grundherrliche Höfe füllten das Land, welche theils verschiedenen geistlichen Stiftungen, theils dem Hause Habsburg zustanden, und die freien Leute hatten die gräfliche Gewalt über sich, die gleichfalls in der Hand des habsburgischen Geschlechtes lag. Immer fester vereinigten sich für dasselbe gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts hin die verschiedenen Herrschaftsbefugnisse über Unterwaiden; aber gerade damit bahnte sich auch eine engere Verbindung der einzelnen Bestandtheil des Landes an, so dass freie und unfreie Leute sich allmälig zusammenfanden. Ein einziges Band begann mit dem Anfange des vierzehnten Jahrhunderts das obere und untere Thal zu umschlingen;

ein Sigill, das anfangs nur für die Gemeinde des Thales von Stans gestochen war, diente bald der Vereinigung aller Waldleute vom unteren Thale und musste .schliesslich.: durch nachträgliche Einfügung der Erwähnung von Obwalden sich der Verwendung als Landessigill von ganz Unterwaiden darbieten: denn 1304 gab es einen Landammann zu Unterwaiden, also eine einzige politische Gemeinschaft im Lande. Es handelte sich nun einzig noch darum, diese geschlossene staatliche Gestaltung von der Herrschaft der Habsburger gründlich zu befreien, und es vÄir das bereits seit dem Tode König Rudolfs angebahnt. Schon 1291 hatten ja die Nidwaldner am ewigen Bündnisse der Urner und Schwyzer theilgenommen, und die Anlehnung an diese Eidgenossen trug auch in Zukunft ihre Früchte. Als König Albrecht gestorben war, empfingen die Unterwaldner, wie die Urner und Schwyzer, 1309 vom neu erwählten König Heinrich VII. eine Verbriefung der Reichsunmittelbarkeit, als hätten sie gleich jenen dieselbe schon längst besessen. Vom Reiche aus wurden sie jetzt gänzlich auf gleicher Stufe mit ihren bisher günstiger gestellten Eidgenossen behandelt.

Einer aufsteigenden Linie folgt die rechtshistorisehe Betrachtung, indem sie die Entwicklung von Unterwaiden erörtert. Dadurch dass sie sich den Ereignissen im Thale Hasle von neuem zuwendet, hat sie einen « ntgegengesetzteii Gang einzuschlagen. Dieselbe Königsgewalt nämlich, welche am 3. Juni 1309 von Constanz aus den Unterwaldnern ein Beeht bestätigt- das

.26 früher nie besessen hatten, nahm nur ein Jahr später, am 7. Juni 1310, den Haslern die Stellung, in deren Genuss sie seit längster Zeit gewesen waren.

.Eine jener für das Reich und die Königsherrschaft so bedenklichen Verpfändungen von Reichsgut und Reichsrechten entriss ihnen ihre alt ererbte Reichsunmittelbarkeit.

König Heinrich wollte über die Berge gehen, nach dem welschen Lande, dass schon so viele deutsche Kraft verzehrt hatte und auch die seinige vernichten sollte, und für diese seine Todesfahrt verschleuderte er, um die grossen Kosten herauszubringen, zahlreichen Reichsbesitz. So empfing er auch an seinem Hofe in Lützelburg zwei Herren aus dem nieteren Simmenthal, die Weissenburger, Johann und Peter. Sie versprachen ihm, ein Jahr lang in Italien mit acht Streitrossen und zwei Armbrustschützen zu dienen, und dafür gelobte ihnen der König eine Summe von 184 Mark Silbers; die Reichslandschaft Hasle sollte das Pfand dafür sein. Zwar wurde ausgemacht, dass die Leute von Hasle selbst im Herbste 1310 noch 60 Mark an die Schuld zahlen sollten, und Heinrich wollte die übrigen 124 im darauf folgenden Frühjahre entrichten. Allein hiezu kam es nicht; vielmehr vermehrte der König am 3. November 1311, als das Dienstjahr verstrichen war, den beiden Herren von Weissenburg die Pfand summe noch um weitere 160 Mark, in Anerkennung ihrer guten Dienste und als Vergütung mehrfach erlittenen Schadens, wie er sich in der Urkunde ausdrückt. Denn allerdings hatte auf dem bisherigen Zuge, bei dem Mailänder Aufstande, während der Belagerung Brescia's — am bezeichneten Tage war Heinrich seit zwei Wochen in Genua — das Reichsheer seine kriegerische Kraft wohl erproben können.

Das gesetzte Pfand aber löste er nicht mehr ein; einen so raschen Verlauf nehmende Krankheit, dass kein Mensch diesseits der Alpen glauben wollte, der Kaiser sei eines natürlichen Todes gestorben, raffte den Herrscher im August 1313 hinweg; für die vierzehn Monate Kaiserherrschaft war die Reichsunmittelbarkeit des Alpenthales einer der der vielen verschwendeten Kaufpreise.

Die Hasler waren ihrer alten Stellung gründlich verlustig geworden. Es konnte sich nur noch darum handeln, wer auf die Dauer dieser Pfandschaft vom Reiche sich bemächtigen würde.

Jene Gründung des Herzogs Berthold V. aus dem städteschöpferischen Hause der 2ähringer, innerhalb der zur Befestigung so wohl sich eignenden Halbinsel der Aare auf unmittelbarer Reichsboden 1191 errichtet, war 1218 durch des Herzogs Tod reichsunmittelbar geworden, und bald hatte Bern in weiterem Umkreise Geltung und Ansehen gewonnen. Als ein Bollwerk gegen den unzuverlässigen Adel war Bern durch seinen Erbauer ausersehen worden; auf dem Kampfe gegen die Dynasten, auf ihrer Schwächung beruhte das Wachsthum der reichsstädtischen Gemeinde. Dem Berner leuchteten damals, wie heute, die Firnen des Hochgebirges auf seine Heimstätte: darf man sich wundern, dass er seine Gebietsmarken über ihre Häupter gehen zu lassen sich vornahm, dass er dieses Oberland zu einem bernerischen machen wollte? Als aber die Stadt immer entschiedener in diese Politik einlenkte, da trat ihr in erster Linie als das hervorragendste Herren- geschlecht das Haus entgegen, das vom Stockhorn im Westen bis zum Titlis im Osten zwar nicht über ein zusammenhängendes Gebiet, aber doch über ansehnliche Landestheile verfügte, und das war kein anderes als dasjenige der Pfandschaftsinhaber von Hasle.

Die Frage über die Vorherrschaft im Oberlande führte zum Kampfe zwischen Bern und den Herren von Weissenburg, und zu diesem gaben die Angelegenheiten der Landschaft Hasle, so weit sich erkennen lässt, neben anderen Fragen hauptsächlich den Anstoss.

Die von Alters her geschuldete Reichssteuer bezahlten die Hasler seit 1310 den Herren von Weissenburg; dass aber von diesen eine Steigerung über die gewohnten fünfzig Pfund aufgenöthigt werden wollte, hatte den jedenfalls ohnehin vorhandenen Groll der wider Willen zu Unterthanen gewordenen Thalleute noch erhöht. Auf ihre Weigerung folgte ein offener Aufstand, der aber für sie ein unglückliches Ende nahm. Die späteren Chroniknachrichten wissen allerlei von einer Niederlage der Hasler an einer Anhöhe hinter Bönigen, der Hasleregg, zu erzählen; sie verlegen den Kampf in das Jahr 1332 und reden von Hülferufen nach Bern; jedenfalls war es der Vortheil der Berner, sich ihrer alten Bundesgenossen im Hasle anzunehmen. Wirklich hat denn auch der zwei Jahre später ausgebrochene Krieg Bern's gegen die von Weissenburg den Haslern Erleichterung gebracht. Einmal zogen die Berner, unmittelbar nachdem sie in den ersten Junitagen des Jahres 1334 den festesten Piatz der Freiherren, Burg und Städtchen Wimmis, den Schlüssel zum Simméftthale, genommen, weiter nach Unspunnen, um die fünfzig dort nun schon im dritten Jahre gefangen liegenden Thalleute von Hasle zu befreien, und ferner erlosch im Friedensschlüsse der Berner mit Rudolf von Weissenburg das Abbängigkeits-verhältniss der Landschaft von diesem Herrengeschlechte.

Allein damit traten die Hasler nicht in ihre alten bis 1310 gültig gewesenen Rechte von neuem ein. Denn die 344 Mark Silbers, die den Weissenburgern zufallende Pfandsumme, wurde nicht durch sie den Gläubigern aufgebracht; sondern es waren die Sieger im Kampfe, die wieder vom Waffenglück getragenen Reichsstädter von Bern, welche die Pfandschaft durch Darlegung des Geldes antraten und die Landschaft, das ehemalige Reichsland, als Eigenthum behielten. Am 5. Juli 1334 wurden die Hasler durch ihre bisherigen Herren ihres Eides entlassen; am 9. August huldigten sie der neuen Herrschaft. Wohl wrar es ein nach den Umständen möglichst günstiges Yerhältniss, iu das sich das Land Hasle gegenüber Bern zu begeben hatte. Das Thal erhielt die alten Freiheiten bestätigt; durchaus wurde erklärt, dass die herkömmliche Steuer nur fünfzig Pfund und nicht mehr zu betragen habe; die Wahl des Ammanns sollte auch ferner aus den Landleuten geschehen; nur verpflichtete sich das Land, den Bernern Kriegshülfe zu erweisen, sowie es von Alters her mit seiner Herrschaft zu thun gebunden gewesen sei. Noch im fünfzehnten Jahrhundert wurde in der Berner Stadtclironik der Zuzug sehr hervorgehoben, welchen dann nur fünf Jahre später, 1339, die Hasler im Laupenkriege leisteten, « drühimdert Mann wol gewappot und erzüget, die hatten anderthalb hundert.

Knecht »; sie betont, dass diese « erberen fromen Lüte erst bi fünf Jaren vorhin den von Bern gesworn hatten »; auch den Haslern wird ausdrücklich für diese ihre ausgiebige Hülfe in schwerer Noth « Lob und Dank geseit » und Gegendienst erboten. Allein trotz alldem blieb es dabei, dass die Hasler, welche zwar als « Burger und Eidgenossen » angeredet wurden, den Bernern als ihrer « Herrschaft und Eidgenossen » zu antworten hatten. Und als nun Bern, durch den Besitz von Hasle unmittelbarer Grenznachbar von Uri und von Unterwaiden geworden, den Eidgenossen zunächst der drei Waldstätte, den Urnern, Schwyzern und Unterwaldnern, zum ewigen Bündnisse im März 1353 die Hand reichte, da waren allerdings die von Hasle auch mitbegriffen; aber für sie sprachen der Schultheiss, der Rath, die Zweihundert, die Burger gemeinlich der Stadt zu Bern. Die 1309 mit der Reichsunmittelbarkeit beschenkten Unterwaldner reden mit; Hasle, welches 1310 dieses unschätzbare Gut verloren hatte, hat ungefragt und ohne dass seiner eigens zu erwähnen wäre, an dem Theil zu nehmen, was seine Herrschaft beschliesst.

In dieser Stellung als ein wenn auch vorzüglich gut gestelltes Unterthanenland von Bern verblieb Hasle bis zum Untergang der alten Eidgenossenschaft. Einmal zwar machte es noch einen Versuch, sich aus der Abhängigkeit zu reissen und selbständig seinen Weg zu gehen, und die alten Stammgenossen von Unterwaiden haben dabei bemerkenswerth genug sich bis zu -einem gewissen Puncte betheiligt;

allein das Unternehmen schlug gänzlich fehl und trug nur dazu bei, für längere Zeit die günstigen politischen Bedingungen der Landschaft zu verringern. Als im Januar 1528 Zwingli die Berner auf der dortigen Disputation für die Reformation gewann und durch diese Verbindung Zürichs mit der mächtigsten Schweizerstadt die Fortdauer seines Lebenswerkes in der Schweiz sicherte, da war man im Oberlande von Bern keineswegs der Ansicht jenes Priesters, der im Münster beim Beginne der ersten Predigt Zwingli's die Messe lesen wollte und dann, von der mächtigen Rede über das Wesen des Abendmahles ergriffen, sein Messgewand auf den Altar warf und allen Umstehenden vernehmbar rief, er wolle weder heute noch jemals Messe halten, wenn es sich so mit derselben verhalte. Die Klosterleute von Interlaken weigerten den reformatorischen Massregeln der Obrigkeit den Gehorsam, und die Hasler beschlossen in einer Landsgemeinde, an der Messe festzuhalten, und baten um den Fronleiclmamstag die Unterwaldner, ihnen zwei Priester behufs Abhaltung der Messe zuzusenden. Mit lebhaften Sympathien blickte man in Unterwaiden auf « die guten frommen alten Christen von Hasle », und in einem spätem über diese Angelegenheiten angefertigten ManifestJ ) sagen die Untei-

l ) Diese interessante Staatssclnni't, natürlich völlig vom katholischen Standpiinctegleich im Anfang heisst es: „ zu iraiser zytte habe sich leyder zugetragen ein so erbermk-Hch, lasterlich, seelenmürderisch. kätzery und tmglaub, so man jieniptt der zwinglisch1534 durch feierliche Er- waldner unumwunden, es seien « die von Hasle gantz fry-und denen von Bern nüt schuldig, pflichtig, noch verbunden, in keynen wäg, sunder liand ire von Hasle Yordern die von Bern uf und angenommen für Schirmherren ».

Allein als es sich hernach im October um die Verteidigung des in Aufruhr versetzten Landes gegen die zur Unterwerfung ausgerückten Berner handelte, zogen sich d^e unterwaldnerischen Hülfstruppen über den Brünig zurück und überliessen mit den anderen Eebellen auch die Freunde im Hasle ihrem Schicksale; und dieses nahm vorübergehend für die Hasler eine sehr unvorteilhafte Wendung. Sie mussten mit dem Archive ihre Freiheitsbriefe, Landespanner und Landessigill nach Bern abliefern, von wo diese Dinge allmälig zurückgegeben wurden, zuletzt, erst 1614, das Sigill. Erst 1557 erhielt die Landschaft ihre Freiheiten wieder bestätigt, und Bern behielt sich vor, nach Belieben in der Wahl des Landammanns zu verfahren; doch war man zur Milde geneigt, und so wurde derselbe von da an Mieder je zu sechs Jahren aus den Thalleuten erwählt. Dergestalt blieben bi& 1798 die Hasler die am besten gestellten Angehörigen

klärnng der Landämmänner und Rathe von Ob- und Nidwalden ausdrücklich anerkannt, ist neuerdings publicirt worden ( Archiv für die Schweiz. Eeformationsgeschichte,. herausgegeben auf Veranstaltung des Schweiz. Piusvereins; Ed. II. 1872 ). Sie heisst: „ Gruutlich warlich Anzöüg und Berricht des Zugs über den Brüneg zu denen von Hasle und irën Mithaiften wider die von Bern, und was darus gefolgt, mit erlicher wol begrünter Verantwurt deshalb aller unnser Eren und Glimpfs. "

Ha sie und Unterwaiden.40Î>

im weiten Gebiete der Stadt und Republik Bern * ), und das ist aufmerksamen Reisenden, welche in der Schweiz neben Seen und Gletschern. auch die Menschen und ihre Sitten in den Kreis ihrer Beobachtung zogeny nicht entgangen. So fiel dieser Umstand 1776 dem einsichtigen Engländer Coxe auf. « Das Volk — sagt er in einem seiner Briefe — steht unter seiner eigenen Obrigkeit; aber der souveräne Rath von Bern empfängt den Eid der Treue. Die ganze Gewalt, die sonst die Landvögte in andern Gegenden dieses Kantons haben, hat hier grösstenteils der Landammann in Händen, mit dem Vorbehalt $ dass er der Oberaufsicht des Landvogts in Interlaken unterworfen ist, dem er seine Rechnungen einhändigt. Er residirt in Meiringen und wird aus dem Mittel der Einwohner vom souveränen Rath gesetzt: er bleibt sechs Jahre bei der Stelle. Alle übrigen obrigkeitlichen Personen, den Richter und Secretär ausgenommen, wählt das Volk, welches sich alle vier Jahre versammelt ». Mit vollem Rechte wird daraus der Schluss gezogen: « Diese Privilegien sind in einer Aristokratie, wie Bern, wo der Rath der Zweihundert im Besitze der höchsten, uneingeschränkten Gewalt ist, sehr merkwürdig ».

Das aber war der Nachschimmer der eingebüssten

. ' ) Originell ist, dass die 50 Pfund, also der alte Betrag der Reichssteuer, bis zur Revolution nach Bern entrichtet wurden, also zu einer Zeit, wo von Beziehungen zum Reiche auch für Bern längst keine Rede mehr sein konnte. Ein ähnliches rechtsantiquarisches Curiosüm ist, dass in Zürich, gleichfalls bis 1798, das Rathsgliect, welches die Execution der Todesurtheile zu leiten hatte, Reichsvogt hiess.

Beichsunmittelbarkeit, noch „ 488 Jahre über das Jahr 1310 hinaus.

In der Gebirgsscheide vom Galenstock zum Titlis und hinwieder vom Titlis zum Brienzerrothhorn war den Haslern die Gesammtr ichtun g ihrer politischen Geschichte vorgeschrieben; das Thal, welches aus seinen Gletschern den Fluss Bern's speist, musste der Herrschaft Bern's anheimfallen; Bern konnte nicht ruhen, ehe es auf der Brünighöhe und am Jochpass, im Sattel des Susten und bei der Scheide der Grimsel seine natürliche Grenze erreicht hatte. Dagegen die Ünterwaldner durften nur die Hand ergreifen, die ihnen von Uri auf leichtem Pfade am Niederbauen vorbei, in rauherer Luft über die Surenen entgegengestreckt wurde, nur der Verbindung sich bedienen, welche der Spiegel des Sees zu den Schwyzern bot, so lag klar vor ihnen ihre Zukunft und diese war die unmittelbare Einfügung in die Eidgenossenschaftx ).

Niemals soll der Schweizer übersehen, dass seine Berge auch die grossen Wegweiser seiner Geschichte darstellen.

. ' ) Man vergleiche, was ich hierüber auch im VI. Jahrgang dieses Jahrbuches, pag. 363 und 364, bemerkte.

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