Verbauungen und Aufforstungen im Forstkreis Interlaken | Club Alpino Svizzero CAS
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Verbauungen und Aufforstungen im Forstkreis Interlaken

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Von F. Marti, Kreisförster ( Section Oberland ).

Verbauungen und Aufforstungen im Forstkreis Interlaken Die verehrte Redaktion des Jahrbuchs hat mich ersucht, im Zusammenhang mit der Arbeit des Herrn Bezirksingenieur Aebi über die Wasserbauten des Berner-Oberlandes ( s. pag. 304 ), auch die forstlichen Verhältnisse dieser Landesgegend zur Darstellung zu bringen.

Der zweite bernische Forstkreis umfaßt nun aber nur einen — allerdings sehr besuchten — Theil des Oberlandes, nämlich die Gemeinden des Bödeli bis zu den Gemeindegrenzen Därligen und Beatenberg gegen den Thunersee, den untern Theil des Habkern-thales, gegen Osten die Gegenden des Brienzersee's bis zum Gießbach und der Gemeindegrenze Oberried, das Saxetenthal, Lauterbrunnen- und Grindelwaldthal, mit Einschluß der Wengernalp und der Großen Scheidegg bis hinüber zum Schwarzwald an der Amtsgrenze Oberhasli-Interlaken.

Die Beschreibung der forstlichen Verhältnisse in diesem Gebiete würde schon zu weit führen und mehr Gegenstand für ein Forstjournal sein, man wolle daher entschuldigen, wenn ich nur das Kapitel der Verbauungen und Aufforstungen herausgreife und auch das angrenzende Gebiet meiner Herren Kollegen nicht betrete, obschon daselbst die forstlichen Bestrebungen gleichmäßig fortschreiten.

Da sich ausländische Alpenvereine vielfach mit der Frage der Wiederbewaldung kahler Gebirgsgegenden beschäftigen, wird es auch den schweizerischen Clubisten erwünscht sein, die heimatlichen Gebirgsgegenden in dieser Richtung einigermaßen beurtheilen zu können und zu ersehen, was man zur Herbeiführung besserer Zustände zu thun vermag.

Den langjährigen Bemühungen hervorragender schweizerischer Forstbeamter und des schweizerischen Forstvereins ist das Bundesgesetz betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei im Hochgebirge vom 24. März 1876 zu verdanken.

Nebst den Bestimmungen zur Erhaltung, Pflege und forstlieh rationellen Behandlung der noch vorhandenen Gebirgswaldungen wird in Artikel 24 und 25 bestimmt, daß der Bund neue Waldanlagen und Aufforstungen in Schutzwaldungen, sofern dieselben für den Schutz gegen Terraingefahren von großer Wichtigkeit sind und bedeutende Schwierigkeiten in der Ausführung bieten, mit 20-70 °/o des wirklichen Kostenbetrages unterstütze.

Diesem Vorgehen des Bundes ist der Kanton Bern in löblicher Weise nachgefolgt, indem er an 19 alle diejenigen Verbauungen und Aufforstungen, welche der Bund subventionirt, bis jetzt immer einen ständigen Beitrag von 30 °o bewilligt hat.

Da der Bund gewöhnlich 40-50 °/o ausbezahlt, macht der Gesammtbeitrag von Bund und Kanton zusammen 70-80 °o aus. Dem Waldbesitzer bleibt der Rest von 20-30 °/o zu decken.

Diese Bundes- und Staatsbeiträge mögen als verhältnißmäßig hoch erscheinen. Bedenkt man jedoch, daß solche Waldanlagen erst in 80-100 Jahren nutzbar werden, und daß man es im Hochgebirge gewöhnlich mit einer nicht sehr begüterten, dem Fortschritt auf dem Gebiete der Forstwirthschaft anfänglich abgeneigten Bevölkerung zu thun hat und daß ferner durch diese Aufforstungsarbeiten die Ziegenwirthschaft, der Grasraub auf Wildheumädern und viele andere eingelebte Nebennutzungen beschränkt werden müssen^ so leuchtet ein, daß die Ausführung nur durch hohe Beiträge ermöglicht wird.

Trotz dieser garantirten Unterstützungen hegte die hiesige Bevölkerung anfänglich Mißtrauen. Allerlei Bedenken betreffend allzu großer Einmischung der Behörden in die Bewirthschaftung und Benutzung der Gemeindewaldungen stiegen auf, besonders da die gleichzeitig anbefohlene Bannlegung der Jungwüchse gegen Ziegenweide zu solchen Befürchtungen Anlaß gab*.

Nach und nach ließ sich jedoch diese und jene Gemeinde herbei, der gehoffte Erfolg stellte sich ein, der neugeschaffene Verdienst machte die Sache bei der arbeitenden Bevölkerung beliebt. Auf diese Weise wurde die Ausführung einer größern Anzahl Ver- bauungs- und Aufforstungsarbeiten im Laufe der letzten 6-8 Jahre ermöglicht.

Nach diesen orientirenden Erläuterungen sollen die hauptsächlichsten Objekte in 's Auge gefaßt werden, welche man in erster Linie zur Ausführung wählte.

Größere kahle Berghänge, welche von frühern Kahlschlägen, Windfallgebieten, von Stein- und Eisschlag, flach- und tiefgründigen Abrutschungen mit abgeschwemmter kahler Bodenoberfläche, Lauinenziigen u. s. w. herrühren, finden sich in jedem Hochgebirgs-reviere vor.

Alle diese kahlen Hangpartien bergen Gefahren für die darunter liegenden Kulturländereien, Verkehrsverbindungen, Wohnungen oder Ortschaften in sich. Nun wird man natürlich zuerst da anzugreifen suchen, wo die Gefahr am größten ist und wo zugleich die Ausführung einen vollständigen Erfolg verspricht, weil Mißerfolg beim Beginn solcher Arbeiten die unternehmenden Gemeinden oder Genossenschaften sehr leicht entmuthigt.

Solche Objekte waren in hiesigem Forstkreise genug vorhanden. Obgleich gegenwärtig die Gefahr schon an vielen Orten beseitigt ist, finden sich derartige Verwüstungen immer noch in beträchtlicher Menge vor.

Am gefährlichsten sind diejenigen Lauizüge, welche direkt oberhalb der Ortschaften ihren Ursprung haben, die steilen Hänge durchziehen und bei den am Fuße des Berges hingelagerten Kulturländereien und Häusergruppen ausmünden.

Wenn der Tourist den Sommer über das Hochgebirge durchstreift, sieht er diese Züge meist als schmale, oder auch breitere, kahle Streifen, welche den bewaldeten Hang in ziemlich gerader Linie durchziehen, unten eine Bach- oder Grabenpartie besitzen und auf einem vorgeschobenen Schuttkegel endigen. Ich muß hier gleich einschalten, daß ich bei allen Erörterungen nur das Gebiet unterhalb der obern Waldgrenze, in hiesigem Forstkreis je nach Lage bei 1600—2000™ Meereshöhe, im Auge habe, wo also eine Aufforstung noch möglich ist.

Die oben besprochenen Schuttkegel sind theilweise von mitgerissener Erde, Steinen und Geröll der Grundlauinen, zum vielleicht größern Theil jedoch durch den Wildbach entstanden, welcher den Sommer über den Lauizug durchzieht.

In diesen kahlen Einzugsgebieten läuft das auffallende Regen- und Schneewasser schnell zusammen. Fällt zufällig auch noch ein Hagelwetter daselbst ein, so hält nichts die Wucht der durch das starke Gefäll gesteigerten Wasserkraft auf, alles lockere Geschiebe wird mitgerissen. Mit Hülfe desselben sägt sich der Bach weiter unten ein, die großen abgelösten Steine werden auf dem Rücken des zum Muhrgang umgewandelten Baches fortgetragen.

Unten im Thale, bei abnehmendem Gefäll, angelangt, bleiben zuerst wieder die größern Steine zu beiden Seiten der Hauptströmung liegen, später die mittelgroßen und allfällige Holz- und Stoekstücke. Das kleinere Geschiebe wird in breitem Strome weitergeschoben, bis der Muhrgang in einer breiigen, weit ausgebreiteten Schlammzunge endigt.

Solche Lauizüge gelangten schon vor 4-6 Jahren in den Gemeinden Gsteigwyler und Gündlischwand ( in jeder der genannten Gemeinden drei Züge ) zur Verbauung. Der Erfolg kann als ein vollständiger bezeichnet werden.

Diese Lauizüge ( und zugleich Wildbachpartien ) hatten ihre Entstehungsstelle sämmtlich innerhalb der Gemeindewaldungen. Ein großes, verzweigtes Einzugsgebiet mit vielen Seitenzügen lieferte den Schnee zu den Grundlawinen im Winter und Frühjahre, die verheerende Wassermasse im Sommer und Herbst.

Das Verfahren zur Verbauung und Aufforstung kann nur in kurzen, allgemeinen Grundsätzen angegeben werden.

Wer sich eingehender mit der Sache beschäftigen will, findet Belehrung und Aufschluß in den Werken:

1. Die Lauinen der Schweizeralpen, von J. Coaz, eidgenössischer Oberforstinspektor, ( Bern 1881 ) und 2. Die Bäche, Schneelawinen und Steinschläge und die Mittel zur Verminderung der Schädigungen durch dieselben, von El. Landolt, Professor und Oberforstmeister in Zürich ( Zürich 1886 ).

Die Hauptsysteme, welche zur Anwendung kommen, werde ich hier immerhin anführen und dieselben nachher an einem nach einer Photographie gezeichneten Bild einer Verbauung ( s. pag. 297 ) und einem Verbauungsplan klar zu machen suchen.

In steilen, unbewaldeten Hängen, deren Nacktheit von Kahlschlägen, Windfall etc. herrührt, ist der Grund des Mißlingen » der natürlichen Verjüngung des Waldes oder der künstlichen Aufforstung oft der, daß die jungen Waldpflanzen alljährlich durch den Winterschnee flach zu Boden gedrückt, durch Steine und Geröll zugedeckt oder durch Unkraut überwachsen werden. Hier genügt es oft, jeder einzelnen Pflanze einen Schutzpfahl zu geben, oder die vorhandenen lockern Steine in kleine Horizontalmauern zusammenzutragen, wodurch die Waldpflanze in wenigen Jahren so weit erstarkt, daß sie es in Zukunft mit den Unbilden des Winters und dem niederdrückenden Schnee aufnehmen kann.

Sind diese Hänge stark verrutscht, so steil, daß Lauinen abfahren, oder wird das Gedeihen des Jungwuchses durch Steinschlag aus überliegenden Felsbändern verhindert, so müssen umfassendere Maßregeln zur Beseitigung der Ursachen angewendet werden.

Bei verrutschten Hängen unterscheidet man flach-gründige und tiefgründige Zerstörungen des Waldbodens.

Flachgründige Rutschhalden entstehen da, wo an kahlgeschlagenen Hängen der Boden nackt, oder wo an Grashalden durch vieljährige, alljährlich wiederkehrende Nutzung des Grases ohne Düngung der Boden so erschöpft ist, daß der Graswuchs verschwindet.

An diesen kahlen Partien wird das auffallende Regenwasser zuerst kleinere Runsen und Rutschflächen verursachen, welche sich allmälig vergrößern und vielfach in einander übergehen.

Im Waldboden werden die morschen Stöcke unterwühlt und herausgerissen, die schützende Bodendecke wird abgelöst, die Runsen vertiefen sich, so daß der ganze Hang ein lockeres, aufgewühltes Chaos bildet, wie es schon jeder Tourist auf seinen Bergreisen selbst gesehen hat.

Ist die Verwüstung noch nicht stark fortgeschritten, sind die Runsen noch nicht zu tief eingeschnittenen Gräben vertieft und ist man sicher, daß die Abrutschung nur von der Oberfläche aus geschieht, so genügt hier die Verbauung mit Flechtzäunen.

Dieselben konstruirt man in der Weise, daß Holzpfähle in Abständen von 60—-80 cm in der Richtung der Horizontalkurve in Reihen eingeschlagen und durch Flechtwerk, welches tief an den Boden zu drücken ist, verbunden werden.

Diese parallel angelegten Flechtwerke verhindern die fernere Wegspülung des Bodens; Gras und Unkrautwuchs stellen sich in den Zwischenräumen wieder ein, oder werden künstlich angesäet, so- daß oft schon im ersten Jahre eine schützende Grasnarbe erscheint. Durch Anpflanzung der Zwischenräume mit Waldbäumen und Buschholz ( Erlenpflanzen und Weiden Stecklinge ) kann auf diese Weise der Boden Oft sofort der Forstkultur zurückerobert werden.

Sind tiefgründige Rutschhalden zu verbauen, so muß zuerst der Grund der Zerstörung ermittelt und zu beseitigen gesucht werden.

Aufblähung unterliegender Lehm- und Mergelschichten durch Quel- und Sickerwasser, oder Unterspülung ganzer Gebirgshänge durch Wildbäche sind.

die hauptsächlichsten Ursachen der tiefgründigen Rutschungen. Ferner kann die Zerstörung in anfänglich flachgründigen Rutschhalden durch stete » Einsägen der Kunsen zu tiefen Schluchten so weit gehen, daß ganze Seitenpartien oder überliegende, unterwühlte Erdschichten einstürzen. In dem an- grenzenden Wald- oder Wiesenboden erscheinen Spalten und Risse, ein Zeichen, daß ganze Schichte » nachzustürzen bereit sind, und die flachgründige » Rutschhalde in eine tiefgründige übergegangen ist.

In solch zerstörten Gebieten führt die Anbringung von Flechtzäunen nicht mehr einzig zum Ziel, sondern es müssen die unterwühlten Gehänge kräftiger gestützt und gehalten werden.

Zu diesem Zwecke sprengt man in diese Schutthalden Fundamente bis auf den festen Boden oder Fels heraus, worauf dann die Stützwerke aus Stein, aus Holz, oder aus beiden gemischt, angebracht und. aufgesetzt werden.

Die so gestützte Oberfläche der Schutthalde gelangt nachher durch Flechtzäune zur Verbauung, wodurch das lockere Material zurückgehalten und die Aufforstung der Zwischenräume ermöglicht wird.

Zu besserer Verdeutlichung dieser Arbeiten lege ich ein photographisch aufgenommenes Bild über einen kleinen Theil der Verbauung der Sprengrieseten im Lötschenthal bei, wodurch der Leser besser orientirt wird, als durch viele Worte.

Im obern Theil des Bildes ist ein flachgründig-verrutschter Hang bemerkbar, der zur Zeit der Aufnahme schon seit 2 Jahren mit Flechtzäunen zur Verbauung gelangt war, sich beruhigt hat und schon stark mit Waldpflanzen, Strauchwerk und Gras durchwachsen ist. Im mittlern und untern Theil ist die Verbauung neu. Daselbst war die ursprünglich flach-gründige Rutschung in eine tiefgründige Auskolkung übergegangen; im überliegenden Waldboden zeigten sich Risse und es mußte daher hier die ganze Halde durch Mauerwerk gestützt werden.

Alles Uebrige geht aus dem die Verbauung darstellenden Bilde klar hervor. Dieses Werk ist vor 4-5 Jahren ausgeführt worden, hat sich seither sehr - gut gehalten und bietet den unterliegenden Kulturländereien und Häusergruppen Schutz, der sich mit dem Heranwachsen der Jungwüchse zu geschlossenem Walde zur vollständigen Sicherheit steigern wird.

Sind Quellen oder Sickerwasser die Ursachen von tiefgründigen Auswühlungen, so muß zunächst das Grundübel beseitigt, das heißt, die Quelle oder das Sickerwasser entweder weiter oben, oder in der Rutschhalde selbst gefaßt und unschädlich weggeleitet werden. Ist dies geschehen, so kann die Verbauung und Aufforstung auf ähnliche Weise stattfinden, wie es oben bei flach- und tiefgründigen Rutschhalden besprochen wurde. ' Findet endlich die Unterspülung der Gebirgshänge durch Wildbäche statt, so führt nur eine Verbauung des Baches durch Thalsperren und Streichmauern am Fuße der verrutschten Seitenhänge zum Ziele. ' Der Wanderer im Gebirge wird auch schon bemerkt haben, daß sehr oft unterhalb Fluhpartien und Felsbändern große kahle Geröllhalden vorhanden sind.

Diese Wüsteneien rühren vom Steinschlag oder vom Eisschlag, oder von beiden zusammen, her.

Durch Auf- und Zufrieren lösen sich im Frühjahr an den Schichtenköpfen Steine oder ganze Felsstücke ab, schlagen unten auf, kollern den steilen Hang herunter und zerstören hier allen Gras- und Holzwuchs. Oder es treten in einzelnen Schichten der Felspartien Quellen und Sickerwasser zu Tage, dieses gefriert im Winter und bildet mächtige Eiswände und Eiszapfen. Bei Thauwetter fallen diese Wände meist in großen Massen zusammen ab und fegen an dem steilen Hang alle Vegetation weg.

Hier besteht die Verbauung in der Errichtung paralleler Mauern am Fuße der Fluhpartien, wo die abfallenden Stein-, Fels- und Eisstücke gleich nach ihrem Auffall zurückgehalten werden, so daß die Heranziehung eines Schutzwaldes auf den unterliegenden Grundstücken ermöglicht wird.

Zur Verbauung von Grundlawinenzügen ist die genaue Ermittlung der Anbruch stellen das erste Erforder-niß. Innerhalb des kultivirbaren Höhengürtels bestehen dieselben meistens aus steilen, glatten Grashängen, welche gewöhnlich zur Wildheuerei benutzt werden.

Um nun das Abfahren der Lauinen zu verhüten, wird zunächst durch Terrassirungen in horizontaler Richtung in Abständen von 5-10 m je nach Steilheit des Hanges die auflagernde Schneemasse zu stützen gesucht. An den äußern Rand dieser circa 60cm bis 1 m breiten Bermen kommen Pfahlreihen, welche die Schneeschicht zwischen zwei aufeinander folgenden Terrassirungen festhalten.

In felsigem oder steinschlägigem Terrain muß die-Zurückhaltung der Schneeschichten durch horizontal hinlaufendes, paralleles Mauerwerk bewirkt werden,, ebenso bei Verbauungen oberhalb der Waldgrenze.

Die Zwischenräume und die Bermen werden mit Waldpflanzen kultivirt, die nach und nach erstarken und im Stande sind, dem Drucke der Schneeschichten-den nöthigen Widerstand entgegenzusetzen, wenn, die Pfähle zu verfaulen anfangen. Hier einläßlicher zu. sein, würde zu weit führen, und ich verweise deßhalb-auf das oben angeführte Werk des Herrn Oberforstinspektor Coaz.

Um nun zum Schlüsse meiner unsystematischen, nur einzelne Punkte berührenden Arbeit dem Leser einen Begriff von der Zusammensetzung dieser Bauten zu einem Gesammtprojekt zu veranschaulichen, lege ich ein reduzirtes Plänchen der für die Gemeinde Ringgenberg projektirten, theilweise schon ausgeführten, Ver-bauungs- und Aufforstungsarbeiten bei ( s. Beilagen ).

Die Gefahr, welche den Ortschaften Ringgenberg und Golzwyl und einem großen Theil der land-wirthschaftlich benutzten Grundstücke daselbst durch die überliegenden Lauizüge, Rutschungen und Wildbäche droht, geht aus dem Plane deutlich hervor. Im Jahre 1885 betrug der Gesammtschaden circa Fr. 60,000, verursacht durch das Hagelwetter vom 26. Juni und die Wassergröße vom 29. und 30. November.

Die damals mit Geschiebe übertragenen Grundstücke sind im Plane angegeben. Die ganze Nacht vom 29. zum 30. November 1885 waren zudem die Ortschaften Ringgenberg durch den Schwarzfallgraben und Golzwyl durch das Herdig-Gräbli so stark bedroht, daß die Gefahr nur durch angestrengteste Arbeit beseitigt werden konnte.

Jedermann leuchtet bei diesem Projekte ein, daß Abhülfe nur durch Zurückhaltung des Geschiebes oben im Walde möglich ist.

Alle Bäche durchziehen die steile Hangpartie in raschem Laufe und münden unten ohne eigentliches Bett, sich allmälig im Kulturland ganz verlierend, auf den sanft geneigten Wiesen und Aeckern der Gemeinde aus.

Eine Ableitung des Schuttes in den Brienzersee durch Schalenbauten ist ein Ding der Unmöglichkeit, oder würde zu große Kosten verursachen, da sich vom Golzwylhubel bis hinter Ringgenberg eine Terrain-erhöhung längs des See's hinzieht. Das Wasser würde bei dem geringen Gefall auch bei allfälligem Durchstich dieser Falte hier das gröbere Geschiebe doch nicht fortbringen.

Die Wirkung der Hochgewitter auf diese Hangpartien ist leicht ersichtlich.

Die auf dem Hardergrat vom Wanniknubel ( 1590 m ) bis zur Horetegg ( 1810 m ) beginnenden Einzugsgebiete der Bäche und Runsen sind im westlichen Theil kahle Wildheuflächen, im östlichen Theil von der Rothenfluh an ist circa die Hälfte der Fläche bewaldet. Die trichterförmigen Einzugsgebiete sind jedoch meist kahl. Sie zeigen nur schwache Grasnarben, oder sind durch die unausgesetzte Wildheuerei und die Wirkung des Hagelschlages und Regenfalls in offene, flach-gründige Rutschhalden übergegangen.

Die vom Habkernthal, oder vom Hauptthal aus über den Grat ausgeleerten Hochgewitter sammeln rasch und ungehemmt große Wassermassen; das lockere Geschiebe wird heruntergespült. Da wo der Bach unten nicht auf Felsen läuft, werden Bachbett und Seitenböschungen untergraben, ganze Bodenpartien verschwinden im Wildbach. Schließlich wird das gesammelte Geschiebe, wie schon früher beschrieben, über das unterliegende Kulturland ausgebreitet.

Können nun diese Einzugsgebiete wieder bewaldet werden, so wird auch die verheerende Wirkung der Bäche aufhören.

Zuoberst am Grat werden die Lauinenzüge mittelst Terrassirungen und Pfahlreihen verbaut. An den flach-gründig verrutschten Partien sucht man das lockere Geschiebe mittelst Flechtzäunen festzuhalten; die unterwühlten Seitenrutschungen tiefer unten im Graben kommen durch Streichschwellen und Flechtzäune zur Verbauung. In die tiefgründigen Rutschpartien werden Stützmauern, in die Grabenpartien kleinere Thalsperren eingebaut. Auf diese Weise sucht man von oben bis unten, von der feinsten Runse an bis zur tief eingeschnittenen Grabenschlucht, die Kraft des Wassers. stufenweise zu brechen und das lockere Geschiebe festzuhalten, alle kahlen Partien zu berasen und zu bewalden und so durch das Wurzelwerk der Vegetation dauernd zu befestigen.

Die Grathöhe erhält ein geschlossenes Waldband^ welches die erste Kraft der Niederschläge bricht und auch gegen Hagelschläge, welche sehr häufig von Habkern her über den Hardergrat in das Becken des Brienzersee's geworfen werden, wohlthätig einwirken wird.

Im Laufe des Herbstes 1886 und im Frühjahr 1887 sind die den Ortschaften Golzwyl und Ringgenberg gefährlichsten Bäche, das Herdig-Gräbli und der Schwarzfallgraben, zur Verbauung und Aufforstung gelangt.

Nach dem Schneefall Anfangs Dezember 1887 trat plötzlich Thauwetter ein und am 8., 9. und 10. Dezember fiel starker Föhnregen. Bis zur Höhe von 2000 m wurde die schon bedeutende Schneemasse rasch geschmolzen. Während in Ringgenberg alle übrigen Bäche Geschiebe führten und Zerstörungen anrichteten, brachten die oben genannten, zur Verbauung und Aufforstung gelangten Bäche nur klares Wasser, das ohne allen Schaden ruhig abfloß.

Kommen nun in den Quellengebieten der großen Gebirgsflüsse die Einzugsgebiete sämmtlicher Haupt-und Seitenbäche bis hinauf zur kleinsten Runse zur Verbauung, werden die Einzugsgebiete aufgeforstet, wie es hier beschrieben worden ist, so muß sich die wohlthätige Wirkung dieser Arbeiten auf die Abflußverhältnisse und Geschiebsvertheilung auch bald in ganzen Flußgebieten äußern.

Der Forstbeamte besorgt diese Arbeiten im obersten Theil so weit, bis sich Seitenbäche und Hauptbach zu einem mächtigen Wildbach vereinigen. Von da an übergibt er die Zähmung des wilden Gesellen dem:Ingenieur-Personal. Ich kann daher hier schließen und die weitern Erläuterungen dem Bautechniker überlassen.

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