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Bergbahnen, Fremdenverkehr und Landschaftsschutz

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Hans Weiss, Chur

I.

Von den Bergbahnen als Leitindustrie und ihrer belebenden Wirkung auf die Volkswirtschaft der auf den Tourismus angewiesenen Gebiete ist immer wieder die Rede. Steigende Lo-giernächtezahlen und zunehmendes Bauvolumen waren und sind greifbare Resultate der Erschliessung neuer Touristikgebiete. In welchem Verhältnis die Art und das Tempo dieser Entwicklung zum unvermehrbaren Boden und zu unersetzlichen Werten der Landschaft steht, fragt man seltener, und ob damit den echten Bedürfnissen einer Mehrheit der Bevölkerung auf längere Sicht gedient ist, dieser entscheidenden Frage weicht man lieber aus. Mit anderen Worten: Man sieht in der touristischen Erschliessung im jeweiligen Einzelfall ein Hilfsmittel zur Umsatzsteigerung; man begreift sie aber konkret noch nicht als globalen Vorgang, dem die akute Gefahr der Zerstörung seines eigenen Substrates innewohnt.

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Es scheint deshalb angebracht, am Beispiel von Bergbahnen, Skiliften und anderen dem Tourismus dienenden Verkehrsanlagen die Gefahren des anhaltenden Erschliessungsbooms aufzuzeigen. Seine negativen Nebenwirkungen lösen zwar je länger, desto mehr Unruhe aus und führen da und dort zu einer punktuell wirksamen Symptombekämpfung. Aber als Folgeerscheinung einer Entwicklung, die man zu fördern nicht müde wird, will man sie offenbar nicht sehen.

Weshalb stossen neue Bergbahn- oder Skilift-projekte sehr oft auf die Ablehnung der Natur-und Heimatschutzorganisationen und der mit dem Landschaftsschutz beauftragten Fachstellen? Touristische Transportanlagen bedeuten zunächst einen mehr oder weniger sichtbaren und bleibenden Eingriff in das Landschaftsbild. Dies ist aber nicht der Hauptgrund. Viel wichtiger ist der Umstand, dass die touristische Erschliessung einen Entwicklungssog auslöst, der Die ursprüngliche, herkömmlich genutzte Landschaft...

Photo Hans Weiss, Chur 2... und was daraus werden kann. Gibt es nur diese Alternative?

Photo Furter, Davos eigengesetzlich werden kann und dessen Sekundärfolgen dann viel schwerwiegendere Eingriffe bringen als die Anlage selbst. Der Anfang ist oft unscheinbar und verleitet zur Bagatellisierung der Gefahr; ein einzelnes « nicht störendes » Wochenendhäuschen am Waldrand kann das Präjudiz für einen sich selbst induzierenden Preisauf-trieb sein, der nachher eine sinnvolle Bauland-ausscheidung verunmöglicht und den rechtlichen Schutz der Landschaft zur Illusion werden lässt. Das ist keine Theorie: In den allermeisten Fremdenzentren unseres Landes eilt der « Bauland »-Verkauf im unerschlossenen Gebiet der Planung voraus. Die sukzessive Zersiedelung der Landschaft, die Verunreinigung der Luft ( Öl-heizungen, Abgase ), des Grund- und Quellwassers ( Einzelbehälter anstatt zentrale Abwasser-reinigungsanlagen ), der Bodenverschleiss für unrationelle Verkehrsanlagen und zuletzt die Zerstörung der natürlichen Lebensgemeinschaften sind das von niemandem gewünschte Endresultat einer Entwicklung, deren Alarmzeichen uns heute selbst in abgelegenen Bergtälern nicht mehr entgehen können und von der man nicht mehr behaupten kann, ihre Gefahren liessen sich nicht voraussagen und man kenne die Bedingungen ihres Zustandekommens nicht. Der auf diese Weise entstehende Verlust der landschaftlichen Schönheit ist aber nicht der notwendige Preis für eine wirtschaftliche Besserstellung des Gemeinwesens. Im Gegenteil: hinter solchermassen entstandenen Agglommerationen verbirgt sich kein echtes Leben, und die beschleunigt wachsenden Infrastrukturlasten decken die Steuererträgnisse nicht, wie der Finanzhaushalt so mancher in den letzten 20 Jahren am « Aufschwung » beteiligten Gemeinde zeigt. In Verbier z.B. kostet ein grosser Parkplatz von 40000 Quadratmetern, der gegenwärtig geplant wird, allein 4 Millionen. Dieses Projekt wird das Problem zudem nur teilweise lösen. Aus unverständlichen Gründen wurden bisher von den Bauherren keine Parkplätze verlangt. Heute fehlen deren 1500 vor Geschäften, Wirtshäusern und Gasthäusern, weitere i 1000 bis 1200 Plätze fehlen bei den privaten Chalets.

In wenigen Jahren stieg hier der Bodenpreis bis zum Hundertfachen - ein ideales Betätigungsfeld für Spekulanten. Die hohen Bodenpreise werden sich nicht nur bei Bodenenteignungen für Parkplätze bemerkbar machen, sondern auch bei den Expropriationen für die Skipisten, da es der Gemeinde sehr daran gelegen ist, diese bis ins Zentrum des Kurortes offenzuhalten. Dazu müssen noch einzelne Bauten angekauft und abgerissen werden.

Der Gemeindepräsident, Ingenieur Ferrez, meint: « Bagnes hätte in den letzten 15 Jahren 90 Millionen für die Infrastruktur Verbiers ausgeben müssen. Es konnten aber bloss Investitionen für 50 Millionen getätigt werden, so dass heute die Infrastruktur für 8000 Personen fehlt ». &Neue Zürcher Zeitung » vom 7.November 1970, Nr. 519, S. 13. ) Eine in diesem Winter im Prättigau in Betrieb genommene Sesselbahn- und Skiliftanlage hat bei der schwierigen Kapitalbeschaffung u.a. mit dem Slogan « 250000 m2 für Regionalplanung » geworben. Jetzt ist das Unternehmen versucht, die Amortisation mit dem spekulativen Verkauf des zu Fr./m2 erworbenen Bodens zu bewerkstelligen. Es handelt sich um eine bisher stille, aber keineswegs aussterbende Gegend, die weder mit Strassen noch mit Kanalisationsleitungen versehen ist. Hat es etwas mit Wirtschaftsförderung im Berggebiet zu tun, wenn die landschaftliche Integrität zerstört werden muss, damit ohne Planung erstellte Bergbahnen rentabel werden?

II.

Neben dem durch die Anlage der Bergbahnen optisch direkt sichtbaren Eingriff, der sich meist durch geeignete Trassierung und Tarnung mildern lässt, und den eben erwähnten Sekundärfolgen entsteht eine weitere Gefahr: Die Form des Tourismus erfährt durch die technische Erschliessung eine Umstrukturierung, die den meisten zuständigen Instanzen und den In- 3Von unserer Bergwelt auch für kommende Generationen etwas in unberührtem Zustand zu erhalten ist nicht nur ein ideelles Anliegen; es liegt im Interesse des Bedürfnisses nach Ruhe und echter Erholung ( Aufstieg über Altein bei Arosa, Richtung Valbellahorn ) Photo Hornberger, Arosa %v.4Wenn infolge des Baubooms und zu spät einsetzender Planung schon die Sicherung von Skipisten und Parkplätzen gefährdet ist, wird ein wirksamer Landschaftsschutz erst recht zur Illusion Photo Hans Weiss, Chur teressenvertretern oft nicht bewusst ist, weil es sich dabei gewöhnlich nicht um diejenigen Leute handelt, welche ein technisch nicht erschlossenes Gebiet gerade um seiner spezifischen Eigenschaften willen aufsuchen: gänzliche Lärm-abwesenheit ( Ausnahme: Flugzeuge !), Absenz von Kommunikationsmitteln für einen frei wählbaren Zeitraum, menschlich wenig oder nicht beeinflusster Umweltraum und andere der Erholung dienende Eigenschaften.

Durch die menschliche Erschliessung verliert ein Landschaftsraum die genannten Eigenschaf- Die « Perforierung » der Landschaft am Beispiel Graubündens: Zwischen den rechtlich einwandfrei geschützten Landschaften ( schwarz ) und den durch Bergbahnen und Skilifte erschlossenen und technisierten Gebieten ( weiss ) besteht ein Missverhältnis. Der Nationalpark, gesamtschweizerisch als Naturreservat konzipiert, ist heute gefährdet. Er wird jährlich von rund sooooo Gästen besucht, was eine zu grosse Belastung darstellt. Neue Landschaftsschutzgebiete mit abgestufter Schutzintensität müssen dringend geschaffen werden, wenn es nicht zu einer schleichenden Entwertung der bestehenden Naturschutzgebiete und der immer weiter wuchernden « .Perforierung » der alpinen Erholungslandschaft kommen soll.

ten vollständig. Er nimmt andere an, die mehr denjenigen der organisierten oder städtischen Umwelt gleichen, auch wenn dies dem aussenstehenden Betrachter nicht so erscheint. Damit ändern sich die Funktionen. Ein unerschlossenes oder nur von Wanderwegen, Hüttenpfaden und der Forst- oder Alpwirtschaft dienenden Verkehrswegen berührtes Gebiet kann eine grössere Zahl von Touristen aufnehmen, welche gleichwohl das Erlebnis der Stille, der Unberührtheit und der Ästhetik im weitesten Sinne geniessen, als gemeinhin angenommen wird. Die « Lei- stungsfähigkeit » solcher alpiner extensiv genutzter und technisch nicht erschlossener Landschaften wurde meines Wissens bis jetzt noch nie systematisch untersucht, was mit ein Grund ist für die Unterschätzung ihrer volkswirtschaftlichen und wohlfahrtsmässigen Bedeutung. Dies ist denn auch der Grund, weshalb bis heute ein Finanzausgleich fehlt, welcher flächenbezogen der Erhaltung und Pflege grossräumiger Ruhe- und Landschaftsschutzzonen zugute kommt. Solche Gebiete werden heute von ihren Eigentümern, meist finanzschwachen Gemeinden, Alpgenossenschaften oder einzelnen Privatbesitzern, dem Erholungstourismus unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ausser Abfällen oder Ferienhäusern bleibt nichts « liegen. » So trifft denn der Vorwurf der sukzessive weiterschreitenden Erschliessung und der nachfolgenden Zerstörung schöner Landschaften nicht in erster Linie ihre Hoheitsträger oder Eigentümer, sondern den unhaltbar werdenden Umstand, dass ein Finanz- und Lastenausgleich im erwähnten Sinne fehlt und somit dem Betroffenen keine Alternative angeboten werden kann als Bodenverkauf und Änderung der Nutzung.

Dem Argument, wonach die Tendenz des Tourismus eine immer grosszügigere Erschliessung eben notwendig mache, muss sofort die Tatsache entgegengehalten werden, dass mit jeder neuen Bergbahn oder Touristenstrasse wieder ein Stück Umwelt so verändert wird, dass sich - in Wechselwirkung — auch die Bedürfnisstruktur ändert. Bei einem Endausbau würde sich das Bedürfnis nach Ruhe und unorganisiertem Dasein nicht deshalb nicht mehr manifestieren, weil es einer « veralteten Form » des Tourismus entspräche, sondern weil es nirgends mehr Ausweichmöglichkeiten fände und deshalb im Verlauf der folgenden Generationen zum Aussterben verurteilt würde.

Deshalb wird die Notwendigkeit immer dringlicher, im Alpenraum regionale Konzeptionen auszuarbeiten und rechtskräftig werden zu lassen, welche zusammenhängende Räume, die nicht mechanisch erschlossen werden, von io solchen, die in diesem Sinn bereits genutzt und weiter förderbar sind, räumlich abgrenzen. Wesentlich bei dieser Gebietsausscheidung ist, dass in den Ruhezonen auch leichter zugängliche, ortsnahe Gebiete miteinbezogen werden und nicht nur solche, die alpinistisches Können und besonderes Training erfordern.

III.

Man wird uns nun entgegnen, die Verschärfung des internationalen Konkurrenz-kampfes und der Trend des breiten Publikums mache es notwendig, der steigenden Nachfrage durch immer neue und grössere Transportmittel zu entsprechen, und die Freihaltung grossräumiger Gebirgslandschaften bleibe deshalb ein frommer Wunsch. Wer so argumentiert, vergisst, dass erstens auch hier eine Wechselwirkung besteht zwischen Angebot und Nachfrage, das heisst zwischen Fremdenort-Charakter und Kundschaft, und dass zweitens für einen immer wesentlichen Teil der Gäste, wie wir gezeigt haben, das Bedürfnis nach Erholung in technisch nicht erschlossenen, allein den Komfort unver-brauchter Lebenselemente anbietenden Landschafts-räumen - gerade wegen des Bevölkerungsdrucks und der damit verbundenen Umstrukturierung der echten Bedürfnisse — vorhanden ist. Die Frage lautet also nur, ob der Raum für dieses Bedürfnis offengehalten wird oder nicht. Das bestehende Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage wird nur so lange aufrechterhalten, als zumindest ein Teil der Gäste innerhalb der Region noch auswählen kann zwischen urbanen und ländlichen Elementen, zwischen Betriebsamkeit und Ruhe, zwischen Sensation und schöpferischer Musse. Wie steht es mit dem beschwichtigenden Argument, der Bau von Luftseilbahnen werde infolge Kapitalverteuerung demnächst von selbst den Punkt der Sättigung erreichen und es blieben ja ohnehin genügend unerschlossene Gebiete übrig? Auch diese Prognose ist eine gefährliche Täuschung. Trotz der Vielzahl von Bahnunternehmen mit negativen Betriebsabschlüssen fehlt offenbar die selbstre-gulierende Wirkung. Wie Arist Rollier in einem bedeutsamen Aufsatz in der « Neuen Zürcher Zeitung » vom 30.Juli 1967, Nr. 3214, zeigt, verläuft diese Entwicklung seit 1951 in einer rapiden und weiterhin zunehmenden Progression. Es wurden im Zeitraum von 1951 bis 1967 in der Schweiz 44 Bergbahnen ( ohne Skilifte ) konzessioniert, welche in Höhen über 2500 Meter ü.M. hinaufführen, das heisst, dass, auf den Zeitraum bezogen, in diesen 16 Jahren 54 mal mehr Bahnen die Bewilligung erhielten als zwischen 1890 und 1950. Eine ganze Reihe von Konzessionsgesuchen für Bahnen auf Gipfel über 3000 Meter ist hängig, und eine weitere Zahl von Projekten, darunter sogar solche auf Viertausender, sind in Vorbereitung und wurden teilweise schon öffentlich propagiert.

Seither hat sich dieser Trend keineswegs abgeschwächt. Allein in Graubünden wurden in der Zeit zwischen Anfang 1967 und Herbst 1970 insgesamt 70 Luftseilbahnen und Skilifte von einer Gesamtlänge von 85 Kilometern konzessioniert bzw. bewilligt. Eine Übersicht zeigt den Zustand 1970. ( Abb. Seite 9 ). Dabei ist zu beachten, dass grosse Areale für eine touristische Erschliessung gar nicht in Frage kommen, wegen Gefahrenmomenten oder weil sie praktisch unzugänglich sind ( schattige und steile Wälder, Lawinenhänge, Runsen, Felswände, Gletscher, Geröll ). Es bleibt also vom zugänglichen, jedoch nicht technisch erschlossenen Erholungsraum gar nicht soviel übrig, wie ein flüchtiger Eindruck glauben macht. Würde man zusätzlich diejenigen Gebiete eintragen, für welche eine Erschliessung propagiert wird, so ergäbe sich eine rund doppelt so grosse Fläche, und wir wären bei einer nur teilweisen Verwirklichung vom Zustand nicht mehr weit entfernt, wo alle Hauptketten der Schweizer Alpen und sämtliche markanten Gipfelgruppen « mechanisiert » wären. Die Grossartigkeit des Hochgebirges und der Voralpen würde sich dann in einer — historisch gesehen - kurzen Epoche in ein/< Karus- 1 1 sell » verwandeln, in dem die Gipfelpanoramen nur noch als Kulisse für ein erlebnisstumpfes und an Eindrücken übersättigtes Massenpubli-kum dienten und wo Bergsteiger, gewollt oder ungewollt, nur noch die Rolle folkloristischer Schausteller spielten. Walt Disneys Kitschver-sion einer schweizerischen Spielzeuglandschaft brauchte man sich nicht mehr anzusehen, denn wir hätten sie bis dann in banalisierter Form gleichsam im Massstab 1:1 selbst nachgebildet...

Die Förderung eines Tourismus, dem die Möglichkeit der Spezialisierung im schnellen Wandel der Zeit offenbleiben muss, ist ohne einen damit rechtswirksam und grossräumig verknüpften Landschaftsschutz Raubbau am eigenen Substrat. Technisch unverdorbene Kulturlandschaften, aber auch einsame und scheinbar unbegangene Räume des Hochgebirges sind für den Fremdenverkehr eine Voraussetzung. Es genügt längst nicht mehr, diese auf Werbeprospek-ten abzubilden. Man muss für ihre Erhaltung flä-chenbezogene Leistungen erbringen. Der Feriengast ist nicht nur Gruppen- oder Massenteilchen, sondern auch Einzelwesen. Wenn ihm die Möglichkeit der Auswahl zwischen Betriebsamkeit und dem Erlebnis der Stille oder der körperlichen Ertüchtigung in der unberührten Naturlandschaft genommen wird, verliert die Fremdenregion diejenigen Werte, die ihren Charakter bestimmen und die den Reichtum ihres Angebotes ausmachen. Wir stehen heute an der Schwelle, wo diese Werte auf allen Ebenen gefährdet sind. Unser Fremdenverkehr hat eine Standortbestimmung dringend nötig. Zu einer Gesamtkonzeption für die Entwicklung des Fremdenverkehrs gehört auch die ungeschmälerte Erhaltung technisch noch unberührter zusammenhängender Gebirgsregionen auf regionaler und nationaler Ebene und auf rechtsgültiger Basis. Es ist dies eine conditio sine qua non. Nicht nur Natur- und Heimatschutz, sondern alle am Fremdenverkehr interessierten Institutionen müssen sich an diese Bedingung halten, indem sie sich so verhalten und so han- dein, wie es die ihnen zukommende und dem öffentlichen Interesse entsprechende Verantwortung gegenüber unserer eigenen Zukunft verlangt.

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