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Schutz der Natur

Remarque : Cet article est disponible dans une langue uniquement. Auparavant, les bulletins annuels n'étaient pas traduits.

Max Oechslin, Altdorf

Der Conseil de l' Europe in Strassburg hat die europäischen Staaten zu einem Jahr der Natur igyo aufgerufen. Also nicht kurzweg zu einem Naturschutzjahr. Denn es geht nicht darum, dass wir auf dem europäischen Boden ein Jahr lang Naturschutz üben, sondern um vielmehr, nämlich um die Ermahnung der gesamten Bevölkerung, sich des Naturganzen zu erinnern und das Wissen um die Gesamtnatur als unsern Lebensraum so zu festigen, dass dies nicht nur ein Jahr lang anhält und beachtet wird, sondern als eine Saat ausgeworfen wird, die keimt und treibt und zu einem steten, fortgrünenden Fruchtfeld führt. Und damit dieses Wissen um die Wichtigkeit und Erhaltung unseres Lebensraumes nicht nur uns geläufig bleibt, die wir altklug an diese Forderung herangehen, sondern damit es unsern Kindern und Kindeskindern weitergegeben werde, wie wir unser Erbgut von den Vätern übernommen haben und den Nachkommen weitergaben. Es geht mit dem « Jahr der Natur 1970 » um eine gewichtige Sache, die ganz besonders auch uns Bergsteiger angeht.

Als vor sechs Jahrhunderten von unsern Altvordern in den Gebirgstälern über bestimmte ob Dörfern, Weilern, Stegen und Wegen gelegene Hangwälder der Bann ausgesprochen wurde, da ging es nicht darum, den Wald um des Waldes willen zu schützen, sondern um ihn zum Schutz und Nutzen der untenliegenden Objekte, die dem Menschen dienen, zu erhalten, weil die Erfahrung gezeigt hatte, dass diese Wälder ein Schutz vor Lawinen, Steinschlag und Murgängen sind. So haben, um nur auf ein Tal hinzuweisen, die Einwohner zu Flüelen im Urnerland, dem damaligen Hafendorf am Urnersee, anno 1382 ihren Allmendwald ob dem Dorf in Bann gelegt, und zwar erneut, da in der Einleitung der Urkunde zu lesen ist, da « der alte Baambrief zuo kranckht seye ». Und oben am Gotthard haben die Urserner zu Andermatt im Jahre 1397 an ihrer Mai-Talgemeinde ihren ob dem Dorf wie ein grosses Dreieck zur Gurschen-alp hinaufsteigenden Wald in Bann gelegt, damit er als Schutz für das Dorf « ewig » fortbestehe.

Vor rund sechs Jahrhunderten ist solcherlei geschehen - eine Art Beginn des Schutzes der Natur zum Nutzen des Menschen, wobei nur kleine Hangwaldgebiete in der Weite der Talschaft erfasst wurden, denn Waldbann bedeutete damals, dass der Mensch in diesen Wäldern nichts wider die Natur vornehmen durfte. So haben die Urserner in ihrem Brief unter anderm festgehalten, dass der « wald ob der Matt und die Studen ob dem wald und under dem wald ze Schirmen » seien, der Hochwald und der Staudenwald der Erlen geschützt werden mussten, und « daz dar uss nieman leyg tragen noch ziehen sol weder Est noch Studen, noch wied est ( Weiden ) noch kris ( Reisig ) noch zapfen noch keiner leyg daz ieman erdenken kan daz in dem selben wald wachset oder gewachset ist. Es sygi tags nachtz. Wer der wäri Es sigint man oder fr owe Jung oder alt wo wie oder am welchen stocken jeman daz vernami und ze Red bracht wurde das der selb Mentsch wie der genant wäri jeklichem talgenossen besunders verfallen wäri fünf phunt phennig... » ( Klägergeld zu bezahlen habe ). Die in der Urkunde genannten Grenzen ergeben einen Waldumfang, der fünfmal grösser ist als das Gebiet, das der heutige Bannwald von Andermatt umfasst. Auf « Ewige zeiten » wurde der Bann damals ausgesprochen; der Brief wurde 1717 von der Talgemeinde erneuert, also von allen Einwohnern im Tal Ursern, und 1735 vom Landammann und Rat zu Uri « confirmiert, ratificiert und bestä-thet »; 1803 und 1841 wurde er erweitert, indem sogar das Betreten des Waldes durch Kinder verboten wurde, womit im besondern verhindert werden wollte, dass durch das Beerensammeln der Jungwuchs zerstört werde. 1876 und nachfolgend erfasste dann das Bundesgesetz über die Forstpolizei sämtliche Waldungen im Gebirge als Schutzwald, d.h. als zu schützenden und in seinem Umfang voll und ganz zu erhaltenden Wald, was gerade gegenwärtig wieder mancher Talbehörde und manchem Talbewohner in Erinnerung gerufen werden darf, da man um der falschverstandenen Förderung eines erhöhten Lebensstandards der Gebirgsbevölkerung und einer Fremden- und Ferienindustrie willen Hand an die Wälder legt. Wehe dem Volk, das seinen Wald nicht liebt!

Wir haben auf diese Bannbriefe aus Uri, wie sie auch in allen andern Bergtälern zu finden sind, etwas näher hingewiesen, weil wir unsern Lesern zeigen wollen, wie einschneidend « Na-turschutzbestimmungen » schon vor Jahrhunderten von der Einwohnerschaft aufgestellt worden sind, ohne dass der « Ruf nach Entschädigungen » für die Schmälerung von Eigennutz laut wurde.

Hans Wolfgang Behm hat in seinem Buche « Das Wunder des Waldes » ( 1939 ) die Worte geprägt: « Aus einer forschenden Schau über Jahrhunderte und Jahrtausende hinweg können wir die Lehre ziehen, dass am bedacht behüteten Wald Menschen und Völker gedeihen, Taten reifen und Seelen knospen, dass aber Frevel am Walde ausnahmslos Unheil und Verderben bringt. Rächend rauscht der gefolterte Waldgeist durchs Land und fordert selbst den Uren-keln noch Busse für die Sünden ihrer Ahnväter ab. Menschen und Wälder haben Weltgeschichte gemacht, und deshalb ist das Schicksal eines Volkes unabänderlich an das seines Waldes geknüpft. Krankt der Wald, kranken auch die Menschen um ihn. » Heute, im Jahre 1970, stehen wir vor der Tatsache, dass es nicht mehr gilt, nur Bannwälder zu schützen, sondern weit mehr: unsern Lebensraum. Dieser macht nicht vor dem Hause halt, an den Grenzen der Wohngemeinde oder der Stadt oder dem Tal. Es ist der Raum, in welchem wir Menschen weit über Haus und Dorf und Stadt und Tal hinaus leben, leben müssen und — leben können, weshalb wir ihn als gesunden Lebensraum erhalten und weitergeben sollen. Das ist eine unabdingbare Verpflichtung und Notwendigkeit. Die Bevölkerungszahl nimmt zu. In drei Jahrzehnten wird in der Schweiz eine Einwohnerschaft, die heute 6 Millionen Menschen zählt, auf 7,5 bis 8 Millionen angewachsen sein. Diese Zunahme ist nicht nur bei uns zu erwarten, sondern sie besteht auch in unsern Nachbarstaaten, sogar in stärkerem Ausmass, und diese Entwicklung ist zu einem weltweiten Problem geworden. Mehr Menschen, grössere Dörfer und Städte — dichteres Wohnen, wobei die Zahl der Mietwohnungen im Vergleich zu den Eigenwohnungen und dem Eigenheim prozentual grösser wird. Zunahme der Motorfahrzeuge aller Art und damit mehr Lärm, mehr Verunreinigung der Luft, in Verbindung mit der Steigerung der Zahl der Ölhei-zungsanlagen, mehr Reizüberflutung des Menschen. Und dazu kommen die einschneidenden Umwandlungen in den Betrieben und in der Arbeit, welche sich in die Stichworte fassen lassen: Automatisierungen, Fliessband, Arbeits-zeitverkürzungen, mehr Hast in den verbleibenden Arbeitszeiten, umsichgreifende Mechanisie-rungen, Mehrverdienst, Mehrausgaben und vermehrte AnschaffungsmögKchkeiten, mehr Vergnügen usw. Ergibt sich aus allen diesen Zunahmen und Vermehrungen nicht schier gar die Notlage, dass « die Menschen beginnen, sich selbst im Weg zu stehen »? Ergibt sich daraus nicht das Verlangen nach vermehrten Ferien und Erholungszeiten, um den Arbeitsräumen und Mietskasernen, den Häusermeeren der Be-triebsbauten und Wohnbauten der Städte und sich laufend vergrössernden Gemeinden zu entfliehen, sei es über das Wochenende, während der Ferien - vielleicht sogar in der erworbenen Zweitwohnung? Der Fünftagewoche steht schon das Begehren weiter Kreise nach einer Viertagewoche gegenüber, was zum beachtlich verlängerten Wochenende führt. Die Verbauung von Ufern längs Flüssen und Seen, an Sonnen- halden und Aussichtspunkten in Voralpen und Bergtälern engt die Erholungsräume ein. Die Zunahme der Motorfahrzeuge, der Wohnwagen und des Zeltens ( wobei letztere, Wohnwagen und Zelte, vielfach die « Zweitwohnung des einfachen Mannes » werden ) hilft mit, die Erholungsräume zu beschränken. Unzählige Bergbahnen aller Art tragen die oft lauten Menschen in immer grösserer Zahl in die einst stillen Gebiete des Hochgebirges und bringen Änderungen, die nicht vorauszusehen sind. Man denke nur einmal an den ursprünglichen Hochge-birgsskilauf, der durch den Slogan « Ein Volk fährt Ski » zu einem Skiwesen geführt hat, das mit einem gesunden, der Erholung dienenden Skilaufen nicht mehr viel zu tun hat und durch die Worte geprägt ist: Pisten, Skirennen, Reportage! Es steht die Gefahr vor uns, dass mehr und mehr das hastende Leben der Stadt kurzweg in « Teilstücken » in die früher weiten, stillen Erholungsgebiete verlegt wird. Die Walliser haben ja bereits die Forderung gestellt, dass der Wald weichen müsse, wo die Begehren der Fremdenindustrie dies erfordere. Als sei nicht gerade das Fortbestehen des geschlossenen Schutzwaldes in allen unsern Gebirgstälern eine der wichtigsten Grundlagen einer gesunden und erfolgreichen Fremdenindustrie für die Bergbevölkerung!

Wir erwähnen alle diese Dinge als Beitrag zum « Jahr der Natur 1970 », weil sie mit hineingehören in die Beachtung dieser Forderung: Erhaltung einer bestmöglich gesunden Natur und Erhaltung des gesunden Lebensraumes. Da wird unser Gebirgsraum, einschliesslich der Voralpen und des Jura, mit zur vollen Beachtung kommen müssen. Die Zukunft des Erholungsraumes liegt nicht mehr in der Stadtnähe allein, wo man, fast möchten wir sagen, mit einer Planung Grünzonen schafft, die durch die Täfelchen « Betreten des Rasens verboten », « Hunde sind an der Leine zu führen » usw. gezeichnet sind und in denen Blumenbeete und Staudengruppen und Bäume in kunstvoller Harmonie zu wohlgeschwungenen Gehwegen gesetzt sind. Grünzonen, zwei Quadratmeter pro Anwohner. Die kommenden Jahrzehnte verlangen vielmehr grosse, ausgedehnte Fern-Erho-lungsgebiete, gerade in unsern Bergtälern, den Voralpen und dem Jura. Was aber wird aus diesen « Refugien », wenn in ihnen neue Stadt-zentren geschaffen und alle Zugangserleichte-rungen erstellt werden müssen, damit alle hinkommen, nur nicht mehr der Wanderer? Und was wird schon heute alles an Attraktionen erdacht, um diesen Erholungsräumen den Auftrieb zu geben!

Es tritt an uns Bergsteiger heute die Aufgabe heran, allen diesen weitgesteckten Begehren nach Erhaltung und Schaffung von Erholungsräumen bei der richtigen Wegweisung mitzuhelfen und mitzuwirken. Denken wir nur einmal an: Wanderwege, Hüttenwege, Benützung unserer Clubhütten, Begehren von Nichtbergsteigern an deren Ausstattung und Einrichtung, Bewirtschaftung, Anforderungen an die Hüttenwarte und noch vieles mehr. Wir Bergsteiger müssen und wollen etwas anderes verstehen unter Erholungsräumen, als was im Übermass der Ansprüche als Forderungen gestellt werden will. Es geht nicht nur um die Beachtung des Wortes: « Der Adel des Menschen wurzelt im Wald. Sind wir ihm verbunden, sind wir Gesegnete auf Erden. » Es geht darum, neben dem Wald auch unsere gesamte Landschaft mit den Wiesen und Feldern, den Seen, Flüssen und Bächen, den Bergflanken und Gletschern und Firnen zu achten und als ein grosses Erbe der Väter zu bewahren. Unser Adel wurzelt im gesamten Bergland!

1970 soll für uns Bergsteiger das Jahr für den Schutz der Natur sein, im gesamten wie im besondern für den Wald. Denn der Wald ist, wo immer er auch steht, der Erholungsraum für alle, in der Nähe und in der Ferne. Und wie der Wald im Umkreis der Städte und Gemeinden im ganzen Mittelland ein Grenzwall ist, bis an den die Häusermeere herangehen dürfen, aber nie weiter, da der Wald auch der Hüter der Quellen und Grundwasserströme zum Nutzen der Menschen ist und bleibt, so müssen wir in den Bergen den Schutzwald bis hinauf ins Gebiet des Kampfzonenwaldes, des Busch- und Knieholzes der Erlen, Weiden, Legföhren und Alpenrosen, als unantastbar beachten, denn ohne ihn ist ein Wohnen im Bergtal nicht möglich. Die Sicherheit fehlt.

Was vor sechs Jahrhunderten galt, das gilt noch heute, nicht nur für die im Bergtal verwurzelte Bevölkerung, sondern es gilt im letzten Viertel des 20.Jahrhunderts für die Einwohner der gesamten Schweiz.

Das müssen wir Bergsteiger wissen und dürfen wir Bergsteiger nie vergessen.

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