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Die schweizerische Landestopographie unter der Leitung von Oberst H. Siegfried

Remarque : Cet article est disponible dans une langue uniquement. Auparavant, les bulletins annuels n'étaient pas traduits.

Vortrag gehalten in der Section Bern den 3. März 1880.

L. Held ( Section Bern)*].

Von Am Abend des 5. Decembers 1879 starb nach langer, peinlicher Krankheit Herr Oberst Hermann Siegfried, Chef des eidgenössischen Stabsbüreau's und der Landestopographie.

In zahlreichen Nekrologen haben die Tagesblätter das Leben dieses verdienstvollen Mannes geschildert. Sie haben dabei auf sein manigfaltiges Wirken als Chef des Stabsbüreau's, als mehrmaliger eidgenössischer Commissär bei Grenzregulirungen, als Mitglied der Artilleriecommission, als militärischer Experte undMit Benutzung von „ R. Wolf, Geschichte der Vermessungen in der SchweizJahresbericht des eidg. Stabsbureau für 1879. "

Schiedsrichter, als Jurymitglied an internationalen Ausstellungen u. s. w. hingewiesen. Doch nirgends ist genauer auf Siegfried's, von reichen Erfolgen gekrönte Thätigkeit, in dem einen oder anderen Gebiete eingegangen worden.

" Wenn ich mir erlaube, Ihnen im Besonderen über Siegfried als Chef der schweizerischen Landestopographie zu sprechen, so zähle ich einerseits auf das Interesse, das der Schweizerische Alpenclub fortwährend den kartographischen Arbeiten unseres Landes schenkt; anderseits drängt es mich, dem Verdienste des Mannes, der die Bestrebungen des Clubs stetsfort in weitest-gehender Weise unterstützte und förderte, die gebührende Anerkennung darzubringen.

Bevor Siegfried die Leitung des topographischen Bureau's übertragen wurde, hatte er unter Dufour als Ingenieur-Topograph eine Reihe von Aufnahmen im Hochgebirge ausgeführt. Als Erstlingsarbeit die in jeder Beziehung sehr schwierige Aufnahme des Blattes Basodino im Jahr 1851... 136.s Q-Kilom. im gleichen Jahre einen Theil vom Blatt Cerentino 19.3 » im Jahr 1853 das Blatt Faido. 21O.o » im Jahr 1853/54 das Blatt Locarno 210.o im Jahr 1854 das Blatt Olivone. 21O.o » und einen Theil vom Blatt Brisago 19.5 » im Jahr 1855 das Blatt Hinterrhein 202.8 » und einen Theil vom Blatt Splügen 44.2 » auch einen Theil vom Blatt Reiden ( Canton Luzern ), [das einzige im Flachlande, Maasstab 1:25,000)] 36.8 » Anno 1856 den grössten Theil vom Blatt Laax194.8 D-Kilom.

und einen Theil vom Blatt Elm .19.7 » Anno 1857 den grössten Theil vom Blatt Sixmadun159.1 » einen Theil vom Blatt Amstäg. .73.9 » und einen Theil vom Blatt Tödi .72.3 Anno 1858 das Blatt Greina. .21O.o » und einen Theil vom Blatt Trims43.7 » Anno 1859 das Blatt Evolène. .21O.o » einen Theil vom Blatt Matterhorn27.6 » und einen Theil vom Blatt Mischabe113.9 » Anno 1860 das Blatt Engelberg .210.0 und einen Theil vom Blatt Isentha137.ì » Anno 1861 einen Theil des Blattes Wassen43.9 » Anno 1862 einen Theil des Blattes Giswilerstock94.6 » Zusammen eine Fläche von 2499.5 □-Kilom. also etwas mehr als die Kantone St. Gallen und Appenzell ( 2439 [j-Kilometer ) messend.

Zu erwähnen sind ferner eine Aufnahme der Luziensteig und Umgebung im Maasstab 1: 10,000 mit 5 m Curven, ausgeführt im Jahr 1858 und eine ebensolche der Festung St. Maurice.

Diese Arbeiten gehören zu den besseren, ja die der späteren Jahre zu den besten der Originalaufnahmen des topographischen Bureaus. Sie bieten mehr das Gepräge sorgfältiger geometrischer Genauigkeit, als einer Brillanz in der Darstellung, wie sie bei künstlerischer Veranlagung einzelner Topographen, z.B. Wolfsberger und Stengel, zum Ausdruck gelangte.

Die Arbeiten im Hochgebirge waren damals noch mühseliger als gegenwärtig, da fast jede Gelegenheit zu ordentlicher Unterkunft selbst im Thale fehlte. Die Bezahlung der Ingenieure war gering, andererseits war die Contrôle betreffend Genauigkeit nicht sehr streng. Um so mehr musste Siegfried's Gewissenhaftigkeit und Energie Anerkennung finden. Im Jahr 1863 studirte er die Organisation des Generalstabsdienstes in Frankreich, speziell der topographischen Abtheilung. Als Lehrer der Genieabtheilung in den eidg. Generalstabs-schulen ( 1859-1866 ) zeigte er sich als Offizier von tiefem, gründlichem Wissen. So konnte General Dufour ihn vertrauensvoll als seinen Nachfolger in der Leitung der topographischen Arbeiten empfehlen.

Freilich schienen damals, nämlich beim Rücktritt Dufour's am Ende des Jahres 1864, die grösseren topographischen Arbeiten unseres Landes abgeschlossen zu sein. Der Atlas in 25 Blättern im Maasstab 1: 100,000 war, mit Ausnahme des Stiches einiger ausländischen Gebiete, vollendet. Für den Stich der Generalkarte in vier Blättern ( 1 :250,000 ) war in Material und Personal vorgesorgt und das Blatt II zum grösseren Theil von Goll gestochen. Man nahm an, mit der Publication dieser beiden Kartenwerke den Bedürfnissen der Militärs und eines weiteren Publicums zu genügen. Niemand dachte daran, darauf weist auch die Organisation des eidg. Stabsbureaus vom 13. November 1865 hin, dass unsere Topographie in wenig Jahren einen höheren Aufschwung, als sie jemals hatte, nehmen werde.

Um das, was unter Siegfried's Leitung seit Anfang des Jahres 1865 in der Topographie bei uns geleistet worden ist, beurtheilen zu können, müssen wir in einem Rückblick den damaligen Stand derselben, namentlich in qualitativer Richtung, betrachten.

Die ältesten Karten schweizerischer Gebiete verdanken wir dem reinen Forschungstriebe einzelner Männer. Später subventionirten Städte, Stände, Landvögte tüchtige Leistungen; sie ordneten wohl auch die Erstellung von Karten an und benutzten sie als officielle. Private blieben daneben theils in speculativer Absicht, theils in wissenschaftlichem Interesse thätig. Ja sogar fremde Staaten liessen kartographische Aufnahmen in unserem Lande vornehmen. ( Frankreich 1803—1813. ) Die Eidgenossenschaft, in deren hohem Interesse es lag, die zerstreuten Kräfte zu erspriess-lichem Wirken zu vereinigen, bewilligte auf viele Gesuche, Mahnungen und Denkschriften von Gesellschaften und hochgestellten Persönlichkeiten hin spärliche Geldmittel für Ausführung der Haupttriangulation, nämlich von 1810—1832 im Ganzen Fr. 31,000. Die Idee einer einheitlichen Landesaufnahme musste — wie bei uns jede Neues gestaltende — erst in weiteren Kreisen Anhang gewinnen, ehe die staatlichen Behörden, einem allgemeinen Drucke weichend, sich ganz sachte zu ihrer Verwirklichung in Bewegung setzten. Hier geschah es in Folge Anstoss der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft, welche 1830 erfolglos versucht hatte, von sich aus die Mittel für eine topographische Landesaufnahme beizubringen. Im Jahr 1832 versammelte sich zum ersten Male auf Anordnung der eidg. Militäraufsichtsbehörde eine eidg. Commission zur Berathung der Massregeln für eine Landesvermessung, unter dem Vorsitz des Oberstquartiermeisters Wurstemberger, dem im gleichen Jahre Wilhelm Heinrich Dufour im Amte folgte, welcher dann bis zum Jahr 1865 Chef der Landestopographie blieb. Dank der hohen wissenschaftlichen Befähigung der Commissionsmitglieder wurden die Grundlagen des Vermessungswerkes in richtiger Weise festgestellt, das sind: die Annahme von « Flamsteed's modificirter Projection »; die Ortsbestimmungen durch die grosse Triangulation; die Wahl der Sternwarte Berns als Nullpunkt des Axensystem's; ferner die Wahl der Maasstäbe und der Blatteintheilung. Das Verdienst Dufour's und einzelner Ingenieure ist es, die grundlegenden Arbeiten richtig ausgeführt zu haben, sowie durch die Wahl der Aufnahmsmethode und der Darstellungsweise für damalige, jetzige und spätere Zeiten Mustergültiges geschaffen zu haben. Weniger consequent in technischer Hinsicht konnte bei den Detailaufnahmen vorgegangen werden. Die Eidgenossenschaft nämlich führte ihre Aufgabe nicht unabhängig von der finanziellen und thätigen Mitwirkung der Kantone und einzelner Gesellschaften durch, wie sie ja noch zu jetziger Stunde durch das Gesetz für gewisse Publicationen an deren Mitwirkung gebunden ist. Diesem äusserst wichtigen Umstände, der offenbar nur einen Abschnitt in der Geschichte unserer Topographie bezeichnen soll, verdanken wir, neben einzelnem Guten, eine wirklich conglomeratartige Zusammensetzung der Originalaufnahmen.

Unsere Karte in 25 Blättern, gewöhnlich Dufouratlas genannt, ist durchwegs in gleicher künstlerischer Vollendung ausgeführt. Man sieht es den einzelnen Partien ohne tieferes Studium nicht an, ob sie nach genauen Aufnahmen, oder nur nach unvollkommenen älteren Karten bearbeitet sind. Dieses Letztere ist indessen zum grossen Theile der Fall. Es muss hier vor Allem betont werden, dass Dufour, der schon die Aufnahmen Anfangs der 40er Jahre in solcher Vollendung erstellen liess, dass dieselben heute nach vorgenommener Revision als Originale publizirt werden können, dass dieser Mann den Werth der benutzten Karten früherer Autoren nicht überschätzen konnte. Er war eben durch die sparsam zugemessenen Mittel gezwungen, entweder die vorhandenen älteren Karten zu benutzen, oder die Vollendung des Kartenwerkes um Jahrzehnte hinauszuschieben. Gegen das Letztere sprachen militärische und praktische Interessen.

Die Detailtriangulation und die topographischen Aufnahmen wurden theils von der Eidgenossenschaft selbst ausgeführt; theils wurden dieselben den Kantonen unter gewissen Vorschriften überlassen und ihnen dafür Subventionen verabfolgt; theils wurden ältere Karten dem neuen Werke zu Grunde gelegt. Die Eidgenossenschaft ihrerseits empfing Unterstützung an Geld von Privaten und Gesellschaften, welch'letz-teren sie dann eine Anzahl Exemplare der Karte überliess.

Das eidg. topographische Bureau debütirte in den Jahren 1837, 38 und 39 mit der Aufnahme des Kantons Genf im Maasstabe 1: 12500, mit Höhen- curven von 4 m Abstand. Diese Arbeit geschah auf Kosten des Kantons und lieferte ein ausgezeichnetes Ergebniss.

Im Kanton Waadt übernahm das eidg. topographische Bureau die Aufnahme des östlichen Kantonstheil. ( Gebiet von Blatt XVII und Theil von XVI. ) Der übrige Kanton wurde von dem kantonalen Bureau unter Aufsicht einer topographischen Commission in den Jahren 1835-48 bearbeitet, indem die Cataster-pläne auf den Maasstab 1: 25000 reduzirt und sodann auf dem Terrain Höhencurven von 8 m Abstand eingetragen wurden. Die so erstellte Karte bot wenig Genauigkeit. Der Kanton erhielt laut Convention von 1843 eine Subvention von 16,000 alten Franken für Triangulation und Aufnahme. ( Es ist zu bemerken, dass die jetzt in Vollendung begriffene und von Mül-haupt gestochene Karte von Waadt im Jahr 1856 begonnen wurde und genauer ist als oben erwähnte. Die fatalen 8 m und 16 m Curven sind allerdings auch bei ihr angewendet. ) Der Kanton Freiburg erhielt laut Convention von 1842 die Summe von Fr. 13,000 für eine allfällig nöthige Ergänzung III. Ranges der Triangulation von Lüthard und die Aufnahmen. Er übertrug diese Arbeiten an Ingenieur Stryenski, der sie 1843-51 mit andern Ingenieuren'im Maasstab 1: 25,000 und 10 m Curven ausführte. Die Genauigkeit lässt auch für damalige Anschauung zu wünschen übrig.

Für das Gebiet von Neuenburg wurde die von J. F. Osterwald aus Auftrag der kantonalen Behörden im Jahr 1836 vollendete Karte im Maasstab 1:25000 adoptirt. Das Terrain ist auf derselben in Tinten gemalt.

Für den Kanton Bern wurde, was das Bisthum, also den Jura, anbelangt, die Karte von Ant. Jos. Buch walder, in den Jahren 1815 —19 im Maasstab V96000 aufgenommen, verwendet. Das Terrain ist in Schraffen dargestellt. Der kleine Maasstab erlaubte keine genügende Genauigkeit der sonst vorzüglichen Karte.Vor ihrer Bearbeitung wurde sie einer Revision durch eidg. Ingenieure unterzogen. Yon dem alten Kanton Bern wurden die Partien des Oberlandes, welche auf Blatt XVII fallen, in den Jahren 1839—41 und diejenigen des Blattes XVIII anno 1850 und 51 vom eidg. topographischen Bureau aufgenommen.

Für die Triangulation und Aufnahme des übrigen Kantonstheiles, also der Blätter VIII, XII und XIII, erhielt der Kanton laut Convention von 1853 einen Beitrag von 44,000 Franken. Er errichtete ein eigenes topographisches Bureau, unter der Leitung H. Denzler's, welches die Arbeiten in den Jahren 1854 — 62 ausführte; das Flachland im Maasstab 1 :25,000, mit 10 m Curven, das Hochgebirge im Maasstab 1: 50,000, mit 30 m Curven. Diese Aufnahmen sind gleichwerthig mit denen des eidgenössischen topographischen Bureau's.

Der Kanton Luzern empfing laut Vertrag vom Jahr 1846 einen Beitrag von 14,000 alten Franken für Triangulation und Aufnahme. Er übertrug die Arbeiten dem Ingenieur E. Rud. Mohr, der sie mit Herbeiziehung anderer Techniker von 1853—62, im Maasstab 1: 25,000 und mit 10 m Curven ausführte.

Den Kanton Solothurn hatte Jos. Walker in den Jahren 1828-32 im Maasstab 1: 60,000 bearbeitet und dabei das Terrain in zimperlicher Weise durch Schraffen dargestellt. Dies ist wohl in Bezug auf Genauigkeit und Darstellung die schwächste Karte, welche für den Dufouratlas adoptirt wurde. Das Amt Gösgen ist aus Auftrag Dufour's von Mohr 1845 graphisch triangulirt und in Croquis, das Terrain in Curven dargestellt, für den Atlas aufgenommen worden.

Die Kantone Basel, von Professor Huber triangulirt, wurden 1838-44 von Inspector Fr. Bader im Maasstab 1: 25,000 aufgenommen und dabei die Höhen direkt einnivellirt. Das Terrain ist in Schraffen dargestellt.

Der Kanton Aargau empfing laut Convention von 1838 einen Beitrag von 7000 Franken für Triangulation und Aufnahmen, welche Arbeiten er dem Ingenieur Ernst Rudolf Michaelis übertrug. Derselbe lieferte 1837-43 eine genaue Aufnahme im Maasstabe von 1: 25,000, auf der das Terrain in vorzüglich gezeichneten Schraffen dargestellt ist.

Zürich empfing ebenfalls laut Vertrag von 1842 eine Subvention von 17,000 Franken für Triangulation und Aufnahme. Der Kanton errichtete ein topographisches Bureau, das unter Aufsicht einer Commission und unter der Direction von Ingenieur ( später Professor ) Johann Wild, in den Jahren 1843-51 die Vermessung im Maasstab 1: 25,000, das Terrain mit 10 m Curven dargestellt, durchführte. In der bis 1865 erfolgten Publikation der Karte in 32 Blättern, 1:25,000 mit Curven, hat dieses Bureau ein in Bezug auf 30 Genauigkeit und Schönheit ausgezeichnetes, geradezu epochemachendes Werk geliefert.

Schaffhausen bezog laut Vertrag von 1842 die Summe von 7000 Franken für Triangulation und Aufnahme. Diese Arbeiten übernahmen Joh. Conr. Auer und Johann Jakob Müller, welche in den Vierzigerjahren die Aufnahmen im Maasstab 1: 25,000 mit 10 m Curven, doch in zu wenig genauer und detaillirter Weise durchführten.

Thurgau begann seine topographische Vermessung auf Grund der eidgenössischen Triangulation, und mit einer vereinbarten Subvention von je 200 Franken während 8 Jahren, schon anno 1830. Ingenieur J. Sulzberger nahm von 1830—38 den Kanton im Maasstabe von 1: 21,600 ( vier Linien für 100 Toisen ) auf, indem er das Terrain durch Schraffen darstellte. Für die Dufourkarte lieferte Sulzberger eine Reduktion im Maasstab von 1: 25,000.

St. Gallen, laut Vertrag von 1841 subventionirt mit 15,000 Franken, übertrug Triangulation und Aufnahme dem rühmlichst bekannten Ingenieur J. Eschmann, der mit Hülfe weiterer Ingenieure diese Arbeiten in den Jahren 1840-46 ausführte. Die Aufnahmen im Maasstab 1: 25,000, das Terrain in 10 m Curven dargestellt, lassen in Bezug auf Genauigkeit sehr zu wünschen übrig.

Die Kantone Appenzell sind in den Jahren 1819 bis 1831, zum grössten Theil durch Joh. Ludw. Merz, Vater, und der Rest von Ludwig Merz, Sohn ( beide Dilettanten ), in den Jahren 1840—47, im Maasstab 1: 25,000 aufgenommen worden. Merz, Vater, stellte das Terrain durch Schraffen, Merz, Sohn, durch 10 m Curven dar. Nachdem Eschmann eine Anzahl Höhen hineinbestimmt, wurde die Karte von Dufour benutzt.

Die Kantone Uri, Schwyz, Zug, Unterwaiden, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis wurden vom eidgenössischen topographischen Bureau direkt triangulirt und vermessen, mit Ausnahme der Triangulation des Rhonethaies, die der Chorherr Joseph Anton Berchtold in den Jahren 1831-37 ausführte, und die von Dufour adoptirt wurde.

Diese Arbeiten der Jahre 1838 — 62 zeigen sehr verschiedene Genauigkeitswerthe, je nach ihren Urhebern. Einige Blätter genügen so wenig, dass sie für die heutige Publikation neu aufzunehmen sind. Eine grosse Zahl hingegen bieten in Bezug auf Genauigkeit und Schönheit der Darstellung Mustergültiges.

Dies ist das sehr ungleichwerthige Material, aus dem der Dufouratlas erstellt wurde, und wie es Oberst Siegfried im Jahre 1865 zum Theil in Originalen, zum Theil in Copien und zum Theil in blossen Karten-abdrücken mit dem eidgenössischen topographischen Bureau übernahm. Siegfried war vollkommen in der Lage, dasselbe nach seinem wahren Werthe zu sichten, und da ihm jede Halbheit ein Greuel war, so arbeitete er von Stund an für die Vervollkommnung des schweizerischen Kartenwerkes.

Vor Allem musste das Interesse für Kartographie gefördert und verallgemeinert werden. Das einfachste Mittel hiefür war die Herabsetzung des Preises des Dufouratlas, der 1867 von 115 Franken auf 50 Franken und 1869 auf 40 Franken ermässigt wurde.

Das Vorgehen Zurich's, das seine Karte im Maasstabe und in der Darstellungsweise der Originalaufnahmen mittelst Chromolithographie als Atlas publizirte, fand Anerkennung und hohen Beifall in allen gebildeten Kreisen. Der Gedanke, den Siegfried gefasst, ein ähnliches Werk für die ganze Schweiz herzustellen, wurde allgemein sympathisch aufgenommen, um so mehr, als nur sehr wenige im Falle waren, die finanziellen und technischen Schwierigkeiten seiner Ausführung zu übersehen.

Der S.A.C., der sich 1863 auf Anregung Dr. Theodor Simmler's constituirte, darf es sich zur Ehre anrechnen, durch sein thatkräftiges Vorgehen das Werk in Fluss gebracht zu haben. Anno 1864 und 1865 erschienen mit den Jahrbüchern I und II die Karten der Tödi- und Triftgebiete, im Maasstab von 1: 50,000, nach den eidgenössischen Originalaufnahmen, mit Schraffen bearbeitet. Im folgenden Jahre ( 1866 ) sodann die Karten der Suvretta- und Medelsergebiete, ganz im Maasstabe und der Manier der Originalaufnahmen gehalten, welche Darstellungsweise denn auch ihrer Klarheit und Präcision wegen allen andern vorgezogen wurde. Es folgten nacheinander in gleicher Manier 8 Blätter, das ganze Südwallis umfassend. Zu allen wurden die eidgenössischen Originalaufnahmen von Siegfried zuvorkommend zur Verfügung gestellt und die Mitwirkung der Zeichner des topographischen Bureau's gestattet. In Folge der in der Generalversammlung des S.A.C. 1866 in St. Gallen beschlossenen Petition an die Bundesbehörden um Publikation des gesammten Schweizeratlas im Maas- stab der Aufnahmen, wurde auf Vorschlag und unter Leitung Siegfried's eine vorberathende Commission, bestehend aus den Herren Oberst Delarageaz, Professor Wild und Forstinspector J. Coaz, einberufen.

Als Resultate ihrer Berathungen wurden im Jahr 1868 den eidgenössischen Rathen zwei Gesetze betreffend Fortsetzung und Publikation der topographischen Aufnahmen vorgelegt und von denselben auch angenommen.

Sie lauten:

I. Bundesgesetz betreffend die Publikation der topographischen Aufnahmen.

( Vom 18. Dezember 1868. ) Art. 1. Die Eidgenossenschaft unternimmt die Publikation der topographischen Aufnahmen im Original-maasstab und betheiligt sich an den daherigen Kosten nach folgenden Grundsätzen:

Art. 2. Die Publikation geschieht nach einem einheitlichen Plane. Der Herausgabe eines jeden Blattes hat die Revision, Ergänzung oder Umarbeitung der Aufnahmen voranzugehen.

Art. 3. Die Herausgabe erfolgt nur, insofern sich Behörden, Gesellschaften oder Privaten vertragsmässig verpflichten, die Hälfte der Kosten der ersten Erstellung ( Stich und Druck ) zu übernehmen.

Art. 4. Die Reihenfolge der Publikation wird durch die abgeschlossenen Verträge ( Art. 3 ) geregelt.

Art. 5. Der Bundesrath ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

II. Bundesgesetz betreffend die Fortsetzung der topographischen Aufnahmen.

Art. 1. Die topographische Vermessung und Aufnahme des Gebietes der Eidgenossenschaft soll in denjenigen Kantonen und Kantonstheilen fortgesetzt werden, in denen bis jetzt noch keine regelmässigen topographischen Aufnahmen stattgefunden haben, nämlich in den Kantonen Neuenburg, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn, Aargau, Thurgau, Appenzell-Ausser-und Inner-Khoden und in einem Theile des Kantons Bern.

Art. 2. Die Aufnahmen werden von der Eidgenossenschaft im Maasstab von 1: 25,000 ausgeführt. Die Kosten werden von dem Bunde und den Kantonen zu gleichen Theilen getragen.

Art. 3. Der Bundesrath bestimmt die Eeihenfolge und den Umfang der jährlich auszuführenden Arbeiten und ist im Allgemeinen mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt.

Nach Annahme dieser Gesetze ging Siegfried mit ganzer Energie an 's Werk. Er erliess Verordnungen für die Neuaufnahmen, für Revision und für Verifikation der Blätter; für Triangulation und für die Versicherung der trigonometrischen Punkte. Der einheitliche Plan für die Aufnahmen und die Publikation war von ihm bereits festgestellt. Demnach umfasste der ganze Atlas anfangs 546 Blätter, zu denen dann noch Grenzblätter, Seeblätter u. s. w. kamen, so dass der Atlas jetzt 564 Blätter zählt. Davon sind 445 Die schweizerische Landestopographie.ill im Maasstabe von 1: 25,000 und 119 im Maasstabe von 1: 50000. Die Blätter im Maasstabe von 1:25,000 sollten auf Kupfer gestochen werden, hauptsächlich weil gegenüber der Lithographie die Magazinirung und die Nachtragsarbeiten leichter sind, während die Blätter des Hochgebirgs im Maasstab 1: 50,000 auf Stein gravirt werden sollten, einmal, weil man hier weniger auf Nachtragsarbeiten rechnete, dann aber namentlich, weil sich für die Darstellung der Felspartien, Abrutschungen, Gletscherstürze etc. in Kartograph Leuzinger ein verständniss-voller Künstler fand, während man beim Kupferstich auf einen solchen nicht so sicher rechnen konnte. Triangulation und Hypsometrie mussten auf bisheriger Basis weitergeführt werden, da von den Arbeiten der mitteleuropäischen Gradmessungskommission noch keine definitiven Resultate vorlagen.

Bereits im Juni 1868 war mit dem Kanton Bern ein Vertrag über die Neuaufnahme der Gebiete des Blatt VII ( Jura und Seeland ) abgeschlossen und diese Arbeiten auch begonnen worden. Auf Grund der beiden citirten Bundesgesetze folgten mit Verträgen die Kantone Neuenburg für Triangulation und Neuaufnahme; im Mai 1870 Baselland für Triangulation und Neuaufnahme; im December 1871 Graubünden für Triangulation und Revision, resp. Neuaufnahme einiger schlechter Blätter; im Juli 1873 Baselstadt für Triangulation und Neuaufnahme; im November 1873 Zürich für Triangulation und Revision; im Februar 1874 Schaffhausen für Triangulation und Neuaufnahme; im März 1874 Glarus für Revision; im Juni 1874 St. Gallen für Triangulation und Kevision; im October 1874 Thurgatr für Triangulation und Neuaufnahme; im October 1875 Solothurn für Neuaufnahme; im April 1878 Aargau für Neuaufnahme; im Jahr 1878 Appenzell A. Kh. für Triangulation und Neuaufnahme.

Zufolge diesen Verträgen erhielten die Kantone als etwelches Aequivalent für ihre Kostenbetheiligung eine-Anzahl von 600—1000 Exemplare der publizirten Blätter. Von Gesellschaften und Privaten betheiligte-sich blos der S.A.C. an der Publikation einzelner Karten.

Für die Ausführung der Triangulationen, der Eevisionen, der Neuaufnahmen und der entsprechenden Büreauarbeiten musste vor Allem ein zahlreiches Personal herangezogen und ausgebildet werden. Stich, Gravure und Druck der Blätter wurden durch feste Verträge an Privatanstalten übergeben. Den Verkauf der Blätter besorgte, wie beim Dufouratlas, das eidgenössische Commissariat, indem es denselben com-missionsweise einer Buchhandlung- übertrug.

Im Jahr 1870 wurde die erste Lieferung ( 14 Bl. ) des topographischen Atlasses publizirt; 1871 die zweite; 1873 die dritte; 1874 die vierte, fünfte und sechste; 1875 die siebente; 1876 die achte und neunte; 1877 die zehnte und zwölfte; 1878 die elfte; 1879 die dreizehnte, vierzehnte und fünfzehnte; im Ganzen 184 Blätter enthaltend.

Am Schlüsse des Jahres 1879 war der Stand des-topographischen Atlasses folgender:

1:25,000. 1:50,000. Total.

Publizirte Blätter120 Im Stich begriffen 24 Fertig aufgenommen oder revidirt89 In Aufnahme oder Revision begriffen5 64 184 10 34 12 101 2 7 Bearbeitete Blätter238 88 326 Noch unbearbeitete207 31 238 Total Atlas 445 119 564 Von den bearbeiteten Blättern sind:

1:25,000. 1:50,000. Total.

Ganz oder zum grössten Theile neu aufgenommen... 1285 133 Alte Aufnahmen revidirt.. 105 81 186 Es sind demgemäss im Laufe der 11 Jahre seit Erlass der bezüglichen Gesetze 8k der Blätter des topographischen Atlasses für die Publikation bearbeitet und 1/3 der Blätter publizirt worden. Gedruckt wurden von den Blättern im Maasstab 1: 25,000 179,875 Exemplare; von denen im Maasstab 1: 50,000 100,005 Exemplare. Nur wer die vielseitigen Arbeiten kennt, die die Aufnahme und Publikation eines topographischen Atlas erfordern, kann sich eine Vorstellung machen von den Mühen, die die Leitung eines solchen Unternehmens erfordert. An Schwierigkeiten mannigfaltiger Art hat es auch hier nicht gefehlt.

Neben dieser grösseren Aufgabe des topographischen Bureau's, der sich Oberst Siegfried mit besonderer Vorliebe hingab, sind folgende Leistungen der Erwähnung werth.

Von der Generalkarte der Schweiz in vier Blättern im Maasstab 1: 250,000 wurden vollendet: das Blatt II 1867; das Blatt I 1869; das Blatt III 1871; das Blatt IV 1873; bis Ende 1879 sind von derselben 23,856 Blätter gedruckt worden.

Die Nachtragsarbeiten für die topographische Karte in 25 Blättern im Maasstab 1: 100,000 erforderten mehrere Jahre Zeit. Während der Periode von 1865 bis Ende 1879 wurden 151,051 Blätter gedruckt.

Für spezielle Zwecke sind von den Karten in den erwähnten vier Maasstäben mittelst Ueberdruck und in entsprechender Bearbeitung, zum Theil Zusammensetzung, eine Anzahl von 164,633 Blättern gedruckt worden. Es sind dies namentlich im Maasstab 1:25,000 Manöverkarten; im Maasstab 1: 50,000 Alpenclubkarten; im Maasstab 1:100,000 Kantonskarten, Waffen-platzkarten, Eisenbahnprojektkarten, Uebersichtskarten für Truppenübungen; im Maasstab 1: 250,000 Etappen-karten, offizielle Eisenbahnkarten, Wahlkreiskarten des Nationalrathes, Militärkreiskarten u. s. w.

Im Jahr 1878 wurde die Karte der « Schweiz und der angrenzenden Gebiete » im Maasstab 1: 1,000,000, von Leuzinger auf Stein in sechs Farben ausgeführt, vollendet.

Seither ist, ebenfalls in Chromolithographie, von Leuzinger in Arbeit genommen die « Karte der Schweiz » im Maasstab 1: 500,000 auf einem Blatt.

Durch Bundesbeschluss vom 20. Dezember 1878 wurde dem eidgenössischen topographischen Bureau die Ausführung der Triangulation des eidgenössischen Forst-gebietes behufs Anbindung der Waldvermessungen überbunden, und dieselbe 1879 begonnen.

Anlässlich eidgenössischer Grenzregulirungen sind mehrere solcher bereinigter Grenzabschnitte in grösserem Maasstab vermessen und die Pläne den betreffenden Verträgen beigelegt worden.

Bei aller Arbeit im Verfolgen praktischer Ziele versäumte Siegfried nicht, wissenschaftlich auf der Höhe zu bleiben. Ein besonderes Augenmerk verlangten die in den letzten Jahren entdeckten und vervollkommneten Verfahren für Herstellung und Vervielfältigung von Karten, wie die Heliogravure, die Phototypie, die « Fotoincisione », das Uebertragen von Steingravure auf Kupfer mittelst Galvanoplastik u. s. w. Es liegt auf der Hand, dass diese Verfahren eine enorme Wichtigkeit erlangen, sobald es sich darum handelt, in kürzester Zeit Karten eines fremden Gebietes für die eigene Armee herzustellen. Siegfried unterliess nicht, diese Verfahren zu studiren, zu erproben und sich zu vergewissern, dass die Vervielfältigung im eigenen Lande vorgenommen werden könnte.

Nach dem Tode Dufour's wurde Siegfried zum Mitglied der eidgenössischen geodätischen Commission, welche die Arbeiten der mitteleuropäischen Gradmessung in der Schweiz zu leiten hat, gewählt. Er betheiligte sich in hervorragender Weise an diesen wissenschaftlichen Erhebungen, deren Resultate auf unsere Landesvermessung anzuwenden, ihm leider nicht mehr vergönnt war.

Das was Siegfried mit dem topographischen Bureau schuf, hat die höchste Anerkennung im In- und Auslande gefunden. Die topographischen Landesanstalten von Dänemark, Frankreich, Italien und Baden haben höhere Fachbeamte zum Studium unserer Einrichtungen gesandt. Sie alle hatten nach unseren Publikationen einen viel grösseren Aufwand von Mitteln erwartet, und waren erstaunt über die einfache und leistungsfähige Organisation unserer Anstalt.

Nicht minder als dieser äusseren Anerkennung, erfreute sich Siegfried der Zuneigung seiner zahlreichen Angestellten. Sie alle verehrten in ihm nicht bloss den formellen Vorgesetzten, sondern das wirkliche geistige Haupt, den loyalen Chef und den wohlwollenden Berather. In dieser Zuneigung liegt zu einem grossen Theil das Geheimniss, mit wenig Mitteln viel zu leisten.

Von grösster Achtung vor Siegfried's Leistungsfähigkeit werden wir erfüllt, wenn wir bedenken, dass die Leitung der Landestopographie nur einen Theil seiner Beamtenthätigkeit ausmachte. Als Chef des Stabsbüreau hatte er hauptsächlich seit dem Inkrafttreten der neuen Militärorganisation ( 13. November 1874 ) eine tiefeingreifende, erfolgreiche militärische Thätigkeit entfaltet. Die Organisation und der Unterricht des Generalstabes, die Ueberwachung von dessen vielerlei Arbeiten; die Mitwirkung bei der Lösung wichtiger militärischer Fragen, wofür er neben persönlicher Berathung eine Reihe gründlicher Gutachten verfasste; das Studium der Landesbefestigung — diese Arbeiten alle mussten auch die höchste Manneskraft absorbiren. Er wollte sich diess nicht gestehen. Schon leidend stellte er seine Thätigkeit doch nicht ein; bei krankem Körper dirigirte er, wie vordem, die militärischen und topographischen Arbeiten. Die schweizerische Landestopographie.All Siegfried hatte die hohen Ziele, die er sich gesetzt, noch nicht erreicht. Durch seine Willenskraft schien er den siechen Körper zur Arbeit zwingen zu wollen.

Vergeblich Ringen. Er erlag.

Es war ihm nicht beschieden, wie es Glücklicheren vergönnt ist, seine selbst gestellten Aufgaben zu lösen und in der Ruhe des Alters auf das Werk zurückschauen zu dürfen, dem er sich mit vollster Hingabe gewidmet, das dem Auslande Achtung vor der Schweiz abgenöthigt, dem Inland reichen Segen gebracht und das da verdiente, seinen Namen zu tragen, wir meinen den « grossen topographischen Atlas der Schweiz ».

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