Nachtrag zum XXVI. Geschäftsbericht des Centralcomites | Club Alpin Suisse CAS
Soutiens le CAS Faire un don

Nachtrag zum XXVI. Geschäftsbericht des Centralcomites

Remarque : Cet article est disponible dans une langue uniquement. Auparavant, les bulletins annuels n'étaient pas traduits.

zum

XXVI. Geschäftsbericht des Centralcomites

des S.A.C.

Im Nachfolgenden registriren wir in Kürze das Wesentlichste, was von der Thätigkeit des S.A.C. und seines Vorstandes während der fünf Monate vom Jahresfest in Zofingen, beziehungsweise seit der letzten Berichterstattung, bis Ende 1891 zu melden ist.

Zunächst hat sich in dieser kurzen Zeit die Mitgliederzahl abermals in nicht unerheblichem Maße vermehrt, indem sie bis 31. December von 3610 auf 3719 gestiegen ist. Also ein Zuwachs von 109 Mitgliedern.

Nicht weniger erfreulich gestaltete sich auf den Schluß des Jahres der Stand des Vereinsvermögens. Dieses weist nämlich trotz den beträchtlichen Subventionen, die für Hüttenbauten und Weganlagen ausgeworfen wurden, trotz einem Extracredit für das Jahrbuch und den neuen Ausgabeposten für die Clubbibliothek auf 1. Januar 1892 die ansehnliche Summe von Fr. 41,224. 50 auf, die höchste bis jetzt erreichte Ziffer, eine Vermehrung gegenüber dem Vorjahr ( Fr. 33,796. 29 ) um Fr. 7428. 21.

Wurde im Geschäftsbericht das Bedauern ausgesprochen über den Rücktritt des Hrn. Ad. Wäber-Lindt von der Redaction des Jahrbuches, die derselbe während 20 Jahren mit Auszeichnung geführt, so ist es seither dem Centralcomite gelungen, in Hrn. Dr. Heinrich Dübi, Gymnasiallehrer und Privatdocenten in Bern, einen neuen Redactor zu gewinnen, dessen bisherige, auf Jahrzehnte zurückgehende gediegene Mitarbeit am Jahrbuch — vorzugsweise in historischen Studien und montanistischen Schilderungen bestehend —, dessen hervorragende clubistische Leistungen und nicht minder hervorragende Stellung im Vereinsleben als gewesenes Mitglied des Centralcomite und langjähriger Präsident der großen Section Bern hinlängliche Garantien dafür bieten, daß das Jahrbuch unter seiner Führung auch fernerhin den Rang unter den alpinistischen Publicationen behaupten wird, den es dank der Thätigkeit des frühern Redactors bisher unter ihnen eingenommen hat.

Für die Bibliothek des S.A.C. in Zürich ist nun der Grund gelegt. Der Appell an die Sectionen, derselben allfällige Doubletten oder sonst entbehrliche Schriften zuweisen zu wollen, ist zwar sozusagen erfolglos geblieben; dagegen hatte sie erfreuliche Zuwendungen seitens einzelner Clubmitglieder und verschiedener Verleger alpinistischer Werke zu verzeichnen. Im Uebrigen hat die Bibliothekkommission von dem ihr zur Verfügung gestellten Credit im Sinne der im Geschäftsbericht ausgesprochenen Grundsätze Gebrauch gemacht. Für alles Nähere verweisen wir auf den von ihr uns erstatteten Bericht, den wir [sammt dem ersten Katalog in den Beilagen] separat zur Veröffentlichung bringen ( siehe Seite 464 ).

Ueber den Erfolg der Betheiligung des S.A.C. an der mit dem internationalen geographischen Congreß in Bern verbundenen allgemeinen alpinen Ausstellung ist dem Centralcomite keinerlei offlcielle Kenntniß-gabe zugegangen, so daß wir auch nicht in der Lage sind, uns darüber irgendwie aussprechen zu können.

In Bezug auf die im Geschäftsbericht namhaft gemachten neuen Clubhütten ist Folgendes nachzutragen:

a. Zur Uebernahme des Unterhalts und der Ueberwachung der durch den S.A.C. neu zu erstellenden Stockjehütte haben sich die Section Moleson und Chaux-de-Fonds bereit erklärt. Dem Wiederaufbau stellt sich jedoch der Umstand hindernd in den Weg, daß die Gemeinde Zermatt die Abtretung des Baugrundes verweigert für den Fall, daß die Hütte bewirtschaftet werden wollte, eine Bedingung, auf die das Centralcomite bei einer Hütte gerade an dieser Stelle, wo Bewirthschaftung dringend wünschbar erscheint, nicht eingehen konnte. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Gemeindebehörden von Zermatt auf ihrer Weigerung beharren, ob vielleicht die Kantonsregierung dem S.A.C. das Expropriationsrecht ertheilt oder ob auf den Wiederaufbau dieser wichtigen Hütte verzichtet werden muß.

6. Die Voralpthalhütte ist am 26. Juli collaudirt und ihrer Bestimmung übergeben worden.

c. Die Calandahütte ebenso am 13. September.

d. Die vom S.A.C. den Führern Lauterbrunnens abgekaufte Roththalhütte ist seither von der Section Oberland behufs Aufsicht und Unterhalt übernommen worden; der Uebergang in den Besitz des Vereins hat indessen noch nicht stattgefunden.

Bezüglich des Zustandes dieser sowie aller übrigen Hütten des S.A.C. verweisen wir auf den speciellen Bericht des Hrn. J. Schießer, dem im abtretenden Centralcomite das Ressort des Hüttenwesens zugewiesen war und der sich während 4 Jahren in so eingehender Weise mit demselben beschäftigt hat, daß seine Kritik und seine Rathschläge in Betreff der Hütten die ernsteste Beherzigung verdienen.

Die Zahl der im Jahre 1891 der Führerversicherung beigetretenen Bergführer, im Bericht rund auf circa 200 angegeben, beziffert sich genauer auf 205, die mit einem Capital von Fr. 641,000 versichert sind.

Die Verunstaltungen der Felswände bei der Teufelsbrücke durch Geschäftsreclamen wurden im Bericht rund und klar dem Besitzer des Hotel Bellevue in Anderraatt, Hrn. Christen-Kesselbach, als alleinigem Urheber zur Last gelegt, und es wurde nicht nur gesagt, es seien alle Bemühungen des Centralcomite, ihn zur Beseitigung derselben zu bewegen, gescheitert, sondern ausdrücklich weiter hervorgehoben, er stehe auch mit einer Annoncenfirma in Unterhandlung betreffend Vergebung der ganzen Felswand an dieselbe zu Reclamezwecken. Hr. Christen-Kesselbach, außer Stand, die Schmach der ihm angesichts der ganzen Eidgenossenschaft gemachten Vorhaltungen von sich abwehren zu können, glaubte wenigstens gegen den letzten Punkt sich öffentlich vernehmen lassen zu müssen und erließ deshalb in der Neuen Zürcher Zeitung ( Beilage zu Nr. 211 vom 30. Juli ) folgende Erklärung:

Der „ Schweizerische Alpenclub " scheint besser unterrichtet zu sein als ich selbst; denn es ist unrichtig, daß ich an der Felswand bei der Teufelsbrücke weitere Vermiethungen zu machen gedenke, sondern ich bin nur gezwungen, die jetzigen Keclamen bestehen zu lassen, bis der Miethsternoin mit den betreffenden Firmen abgelaufen ist. Ich glaube daher loyal genug gehandelt und Opfer in Fülle gebracht zu haben gegenüber dem Schweizerischen Alpenclub.

Das Centralcomite blieb indessen die Antwort nicht schuldig. In Nr. 220 desselben Blattes dienten wir Hrn. Christen-Kesselbach mit folgender Einsendung:

Gegenüber der Ihnen von Hrn. Christen-Kesselbach in Andermatt gemachten Mittheilung erlauben wir uns, ohne weiteren Commentar folgenden Thatbestand zur Kenntniß zu bringen:

Am 24. Februar d. J. richtete Hr. Christen an unser Präsidium eine Zuschrift, lautend:

„ Wie Sie wahrscheinlich schon erfahren haben werden, offerirte im letzten Landrath Fr. 2400 der Regierung als Beitrag, wenn die alte Teufelsbrücke wieder erstellt werde. Unter einem heute an die Regierung gerichteten Schreiben bestätigte meine Offerte nochmals schriftlich, unter den Bedingungen, daß unter acht Tagen definitive Beschlußnahme zur Wiedererstellung obiger Brücke gefaßt und mir schriftlich eingereicht wird, andernfalls ich von der Offerte einer Annoncen-Firma Gebrauch machen und die ganze Wand an der Teufelsbrücke an selbe abtreten werde.

„ Ich ersuche Sie nun, bei der Regierung von Uli um Annahme des besprochenen Unternehmens beizutragen, um so mehr, da diese Brücke eines der schönsten und ältesten Baudenkmale des Gotthard war. "

Die in Folge dieses Schreibens bei zuständiger Amtsstelle erhobenen Informationen ergaben, daß Hr. Christen allerdings im Landrathe des Kantons Uri die von ihm bezeichnete Offerte mündlich gemacht hatte, daß dieser aus bestimmten Gründen sich aber dabei nicht begnügte, sondern eine schriftliche Verpflichtung des Herrn Christen verlangte. In offenkundiger Tendenz erneuerte derselbe dann seine Offerte in einem Schreiben an den Regierungsrath des Kantons Uri unter einer solchen Bedingung — definitive Beschlußfassung innerhalb acht Tagen — daß es nicht einmal möglich gewesen wäre, den Landrath zur Behandlung des Geschäftes in gesetzlicher Weise zusammenzuberufen. Der Regierungsrath, satt des Spieles, legte deshalb die Offerte des Hrn. Christen einfach ad acta.

Nach diesen Aufschlüssen und mit Rücksicht auf die unsererseits mit Hrn. Christen gemachten Erfahrungen hatten auch wir keine Veranlassung, auf das Schreiben des Hrn. Christen weiterhin einzutreten, sondern beschränkten uns darauf, der Generalversammlung des S.A.C. in Zofingen in unserem Jahresberichte einfach Kenntniß vom Stande dieser Angelegenheit zu geben.

Hochachtend Namens des Centralcomite des S.A.C., Der Präsident:

Gallati.

Dergestalt mit seinen eigenen Worten geschlagen, fand es Hr. Christen-Kesselbach nun allerdings nicht für rathsam, sich weiter vertheidigen zu wollen, und es bleibt damit der erhobene Vorwurf auf ihm haften.

Glarus, 31. December 1891.

Dr. Ernst Büß.

Feedback