a. Protokoll der XXIII. Delegirtenversammlung des S. A. C.
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a. Protokoll der XXIII. Delegirtenversammlung des S. A. C.

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Protokoll

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XXIII. Delegirtenversammlung des S. &, C.

abgehalten Samstag, 4. September 18BG im Casino in Winterthur.

Beginn 2 Uhr 30.

I. Die Versammlung wird durch Herrn Centralpräsident Eeg.Rath Grob eröffnet. Es sind 28 Sectionen vertreten und zwar: Aargau: HH. A. Neuburger. Zofingen: „ Arnold Burri. Säntis :Dr. med. Otto Roth.

Basel:Hoffmann-Merian, u. F. Burkhardt.

Bern:Dr. H. Dübi und A. Francke.

Biel :Heer-Bétrix.

Blümlisalp :Burgdorf: „ J. L. Schnell. Oberaargau: „ Director R.M.eyer. Oberland: „ Ingenieur H. Aebi und Pfr. Straßer. Wildhorn: Moléson: HH. L. Bourgknecht und Glasson. Genf:C. M. Briquet und Alf. Pictet.

Tödi :Blumer-Blumer und Oertly-Jenny.

Khätia:Obering. von Salis u. Telegr.Insp.

von Salis.

Pilatus :Joh. Schmid u. Redactor V. Stutzer.

Neuchâtel: „ Droz-Vuille und Jean Schelling. Mythen:Ingenieur J. Bettschart.

Banden:Christ. Hößly.

St. Gallen: „ W. Stein. Alvier:Toggenburg: „ J. Hagmann. Weißenstein: „ Dr. med. Aug. Walker. Titlis :Ed. Cattany.

Gotthard: „ Betriebsinspector v. Röder. Monte Rosa: „ Charles Fama und Zen-Ruffinen. Diablerets: „ Ing. Ed. Combe u. Ing. v. Muyden. Roßberg: „ Th. Dändliker-Bär. Uto :F. H. Fsesy und Alb. Sulzer-Ernst.

Bachtel :C. Bindschedler und C. Rüegg.

Winterthur: „ Oberstl. P. Reinhart -Sulzer u.Weber- Imhoof.

II. Das C. C. hat Herrn John Syz gebeten, das Protokoll der Versammlung zu führen, da der Centralsekretär das Referat über verschiedene Geschäfte übernommen hat.

III. Als Stimmenzähler werden gewählt die HH. A. Francke und van Muyden.

IV. Der Centralquästor, Herr A. Nägeli, legt die per Ende 1885 abgeschlossene Rechnung über die Centralcassa vor. Dieselbe zeigt an Einnahmen.. .Fr. 15,499. 25 Ausgaben15,695. 85 mithin einen Rückschlag v. Fr. 196. 60 Das Vermögen per Ende 1885 beträgt Fr. 15,903. 40. Die Rechnung wurde von den Herren Hecht und Sottaz geprüft und richtig befunden. Sie beantragen Ratification derselben, welche unter bester Verdankung ertheilt wird. Herr Hoffmann-Merian hört mit Bedauern, daß Jahresbeiträge von 1884 und 1885 rückständig waren und fragt sich, ob säumige Mitglieder nicht von der Liste gestrichen werden sollten. Der Vorsitzende bittet die Delegirten, dahin zu wirken, daß in ihren Sectionen in Zukunft solche Rückstände vermieden werden.

V. Der Antrag des C. C, daß neben den Rechnungsrevisoren für 1886 auch zwei Ersatzmänner ernannt werden möchten, wird stillschweigend gutgeheißen. Gewählt werden: als Rechnungsrevisoren: Herren Apotheker Stein, Section St. Gallen, und Hoffmann-Merian, Section Basel; als Ersatzmänner: Herren Pfr. Straßer, Section Oberland, und C. M. Briquet, Section Genf.

VI. Wahl neuer Ehrenmitglieder. Herr Reg.Rath Grob referirt Namens des C. C. Dasselbe hat sich gefragt, ob eine Wahl nicht jeweilen bloß alle drei Jahre vorgenommen werden sollte, wann ein C. C. aus dem Amte scheidet, es wollte jedoch in dieser wichtigen Angelegenheit nicht vorgreifen und schlägt zu Ehrenmitgliedern vor die Herren Weilenmann und Iwan von Tschudy, St. Gallen, Prof. Eug. Rambert in Lausanne und Vittorio Sella in Biella.

Herr Hoffmann-Merian weist darauf hin, daß die Namen der vorzuschlagenden Ehrenmitglieder den Sectionen per Circular hätten mitgetheilt werden sollen, und wünscht, haß die bezüglichen Eingaben der Sectionen so frühzeitig gemacht werden, daß dies dem C. C. möglich ist. Herr Dr. Dübi unterstützt Herrn Hoffmann - Merian und stellt den Antrag, daß diese Mittheilungen den Vorständen der Sectionen auf confidentielle Weise gemacht werden. Herr Reg.Rath Grob macht darauf aufmerksam, daß die Nomination von Ehrenmitgliedern schon im Mai gemacht werden sollte; der Antrag Dttbi: „ In Zukunft sollen die Sectionen die Vorschläge von Ehrenmitgliedern in einer Frist machen, welche dem C. C. erlaubt, dieselben den Vorständen der Sectionen in confi-dentieller Weise zur Kenntniß zu bringen ", wird angenommen. Einstimmig wird beschlossen, die genannten Herren der Generalversammlung zur Ernennung als Ehrenmitglieder zu empfehlen.

VII. Hüttengesetz. Referent: Herr Centralsekretär Dr. G. Finsler. Es wird artikelweise Berathung des vom C. C. vorgelegten Hüttengesetzes beschlossen.

Abschnitt I. 1. Der Referent hebt hervor, der Besitz der Hütten sei für viele Sectionen hauptsächlich bestimmend, daß sie für deren gute Instandhaltung sorgen. Herr Felix Burckhardt begründet den Gegenantrag der Section Basel. Dadurch, daß einzelne Hütten den Sectionen, andere dem Gesammtclub gehören, entsteht eine complicirte Sachlage; weit einfacher wäre es, wenn alle Hütten dem letztern gehörten, und es erscheint eine einheitliche Organisation wünschenswerth. Herr Heer-Bétrix theilt mit, daß sich die Section Biel der Section Basel hauptsächlich darum angeschlossen habe, weil bei Erwerbung des Baugrundes der Gesammtclub eher zum Ziele kommen werde, als die einzelnen Sectionen und auch die Frage für immer dahinfiele, welchen Beitrag das C. C. jeweilen an Hütten und Reparaturen zu leisten habe. Herr Dr. Dübi, Namens der Section Bern, tritt für das Eigenthumsrecht der Sectionen ein. Das ideelle Eigenthumsrecht hält gewiß das Interesse der Sectionen rege, und er sieht im Fortbestehen des gegenwärtigen Zustandes keine Unzukömmlichkeiten. Er unterstützt den Antrag des C. C. Herr Hoffmann-Merian weist darauf hin, daß diejenigen Sectionen, welche oft mit sehr großen Kosten Reparatur und Besorgung von Hütten übernehmen, welche von andern Sectionen erbaut wurden, auch ein Eigenthumsrecht an denselben haben sollten, und deßhalb wäre es am einfachsten, sämmtliche Hütten in das Eigenthum des Gesammtclubs übergehen zu lassen. Herr Pfarrer Straßer, als Vertreter der Section Oberland, erklärt, daß die Bergsectionen, in deren Gebiet 11 Hütten stehen, sich dem Vorschlag Basel-Biel anschließen; er beantragt vollständige Centralisation, weil dadurch in vielen Beziehungen der geschäftliche Verkehr vereinfacht würde. Herr F. H. Fäsy möchte den Ansichten von Bern dadurch gerecht werden, daß man den Sectionen frei-stellt, ihre Hütten abzutreten, und er stellt den Vermittlungsantrag: „ Diejenigen Hütten, welche von ihren bisherigen Eigenthümern an den Gesammtclub abgetreten werden wollen, werden vom C. C. übernommen. " Diese Bestimmung wäre dem 1 beizufügen. Herr Briquet, Namens der Section Genf, unterstützt den Antrag Basel-Biel. Herr Blumer, Section Tödi, weist auf die juristische Seite der Sache hin: man kann die Hütten nicht einfach expropriiren. Er schlägt vor, dem Antrage Basel-Biel den Zusatz zu geben: „ da wo es möglich istdenn es wird in gewissen Fällen unmöglich sein, die Hütten zu erwerben. Auch sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, daß die Hütten versichert werden müssen. Herr C. W. Stein unterstützt den Antrag Fäsy. Es wird Schluß der Discussion beantragt, die Herren Heer, Dr. Dübi und Briquet schließen sich ebenfalls dem Vorschlag Fäsy an, welchen auch das C. C. aufnimmt. Die Vertreter von Basel und Biel verzichten auf ihren Gegenvorschlag. Herr Blumer möchte es in jedem einzelnen Falle dem C. C. überlassen, zu entscheiden, ob es eine dem Gesammtclub offerirte Hütte annehmen wolle oder nicht, und den Antrag Fäsy folgendermaßen fassen: „ Diejenigen Hütten,...., können vom C. C. übernommen werden. " Der Antragsteller ist damit einverstanden und 1 mit dem Zusätze Fäsy wird einstimmig angenommen.

2 wird ohne Discussion gutgeheißen.

3. Eine allgemeine Bestimmung über die Beilegung von allfälligen Differenzen soll nach dem An trage des Herrn van Muyden dem Hüttengesetz beigegeben werden. Absatz 2 wird daher gestrichen und der Paragraph angenommen.

4. Herr Dttbi beantragt, Namens der Section Bern, folgende Abänderung: „ Die Sectionen haben von competenter Behörde, resp. den Grundbesitzern, die Erlaubniß zum Bau zu erwirken. Bei den bestehenden Hütten kann es, wo bisher stillschweigend Duldung geübt wurde, beim bisherigen Verhältniß verbleiben. " Herr Blumer beantragt zu sagen: „ Die Sectionen haben dafür zu sorgen, daß da wo es möglich ist... etc. " Der Referent schlägt den Nachsatz vor: „ Wo diese Abtretung gesetzlich unstatthaft ist, soll man sich mit der gesetzlichen Concession begnügen ", mit Annahme des Zusatzes Blumer. Herr Redactor Stutzer sieht im Kanton Uri mit Bezug auf den Erwerb von Grund und Boden große Schwierigkeiten voraus und beantragt zu sagen: Die Sectionen haben, soweit möglich, dafür zu sorgen, etc. Herr Bettschart gewärtigt auch im Kanton Schwyz Schwierigkeiten und schlägt den Zusatz vor:... abgetreten werde, „ so lange die Hütte besteht. " Herr Dr. Dübi sieht für den Kanton Bern eine Grundsteuer voraus, wenn wir dort vom Staat das Eigenthumsrecht erwerben wollen. Herr Pfarrer Straßer hält dafür, daß wir uns da, wo bisher nur Duldung bestand, auch in der Folge am besten damit zufrieden geben. Der Referent hält am Antrage des C. C. unter Aufnahme der Zusätze Blumer und Stutzer fest. In event. Abstimmung wird der Antrag des C. C. gegenüber demjenigen von Bern mit 22 gegen 5 Stimmen angenommen. Herr Prof. Heim schlägt vor, statt „ Eigenthumsrecht " „ Benutzungsrecht " zu setzen. Dies wird verworfen und der Paragraph in der vom Referenten vorgeschlagenen Fassung gutgeheißen.

5. Der Referent beantragt Streichung desselben, da er nach Annahme des vorangehenden Paragraphen hinfällig ist. Dies wird angenommen und auf den Antrag des Herrn Weber-Imhoof, an seine Stelle einen Paragraph über das Recht des C. C. betreffend die Ueberwachung der Hütten zu setzen, nicht einzutreten beschlossen.

6. Herr C. W. Stein stellt den Antrag, dem Paragraph beizufügen, daß beim Austritt einer ganzen Section die von derselben allfällig besessenen Hütten an den Gesammtclub fallen sollen. Herr Bettschart beantragt zu sagen, das Eigenthumsrecht gehe an den Gesammtclub über, „ wegen der Anrechte aller Derjenigen, welche an die Hütten Beiträge leisteten. " Der Referent findet den Antrag Stein zu weit gehend. Derselbe wird verworfen, ebenso der Antrag Bettschart, und der Paragraph angenommen.

7 wird ohne Discussion genehmigt.

Abschnitt II. 8 wird stillschweigend angenommen.

9. Herr Dr. Dübi schlägt vor zu sagen: „... die notarialisch ausgefertigte Urkunde über die Abtretung des Baugrundes, eventuell die Einwilligung des Grundbesitzers, etc. " Auf den Antrag des Referenten wird beschlossen, der Paragraph sei mit 4 in Einklang zu bringen und die Redaction dem C. C. überlassen.

10 wird stillschweigend gutgeheißen.

11. Herr C. W. Stein beantragt, daß für jede Hütte auch ein hölzerner Fußboden unter die Minimal-forderungen gestellt werde. Herr Prof. Heim hält dafür, daß dies nicht für alle Hütten praktisch sei. Herr Felix Burckhardt wünscht, daß ein Reserveseil als zum Minimuminventar jeder Hütte gehörend erklärt werde. Es wird beschlossen, auf eine Discussion über das vom C. C. aufgestellte Minimum des Inventars nicht einzutreten; der Antrag Stein wird verworfen und der Paragraph angenommen.

12. Auf Antrag des Referenten wird eingeschaltet: „ Die Kosten der baulichen Reparaturen... " etc. und der Paragraph gutgeheißen.

13. Herr Hoffmann-Merian beantragt zu sagen: „.... mit Kostenanschlag und Plan. " Da ein Plan bei kleinen Reparaturen nicht nöthig ist, soll es dem C. C. im einzelnen Falle freigestellt werden, einen solchen zu verlangen, und es wird beschlossen zu sagen: „.... mit einem Kostenanschlag und eventuell Plan. "

Abschnitt III. 14. Herr Blumer wünscht die Einschaltung: „ des Hütteninventars ", statt „ einer Hütte ". Herr Combe beantragt zu sagen: Die Gebirgssectionen sind „ eingeladen etc., statt „ verpflichtet ". Herr Pfarrer Straßer schlägt vor: werden „ behülflich sein " zu setzen. Der Referent hält an seiner Fassung fest, denn wir können ihre Unterstützung nicht entbehren. Er nimmt den Zusatz Blumer auf und in folgender Fassung wird der Paragraph genehmigt: „ Aufsicht über die Hütte und Unterhalt des Inventars etc. "

15. Herr van Muyden hebt einen Irrthum in der französischen Uebersetzung des Circulars hervor. Der Paragraph wird angenommen.

Der Herr Präsident schlägt vor, hier eine Bestimmung im Sinne eines Antrages von Herrn Blumer einzuschalten: „ Der Eigenthümer einer Hütte hat da, wo es möglich ist, für deren Versicherung zu sorgen. " Der Referent möchte den Passus nicht in 's Hütten-gesetz aufnehmen, da in vielen Fällen eine Versicherung nicht möglich sein wird. Herr Hoffmann-Merian begrüßt den Antrag und erweitert denselben dahin, daß der Gesammtclub die Prämie zu zahlen habe. Die Herren von Salis und Bettschart sind ebenfalls für die Versicherung. Der Referent schlägt vor, diese Angelegenheit zur nähern Prüfung an das C. C. zu weisen. Herr Heer-Bétrix möchte das Hüttengesetz heute ganz erledigen. Der Referent zieht seinen Antrag zurück, und es wird folgender Paragraph angenommen: „ Die Eigenthümer versichern die Hütten und die Centralcasse vergütet den Sectionen die bezüglichen Kosten. "

16. Der Referent macht darauf aufmerksam, daß nach Annahme dieses Paragraphen alle Hüttenordnungen geprüft werden müssen, ob sie mit diesem Hüttengesetze übereinstimmen. Der Paragraph wird genehmigt.

Abschnitt IV. Herr Briquet, Namens der Section Genf, bringt folgenden Antrag: „ Die Ueberwachung der Hütten wird durch eine vom C. C. ernannte Commission besorgt, dieselben werden auf Kosten der Centralcassa unterhalten. " Der Referent bekämpft diesen Antrag auf 's Nachdrücklichste, dem C. C. würde der directe Verkehr mit den Sectionen größtentheils entzogen, seine Hauptaufgabe und der interessante Theil der Arbeit ihm genommen. Grundsätzlich wird beschlossen, keine Inspectionscommission zu bestellen, sondern dem C. C. wie bisher die Sache zu überlassen.

17. Herr Heer-Bétrix schlägt vor zu sagen: „ Die Inspection der Hütten geschieht alle zwei Jahre oder, wenn es nöthig erscheint, jährlich etc.a Der Referent hält an der Redaction des C. C. fest, und dieselbe wird angenommen.

Abschnitt V. Art. 1. Herr van Muyden hält es für selbstverständlich, daß die Section, welche eine Hütte beaufsichtigt, auch das Recht habe, dieselbe mit Holz zu versorgen. Er beantragt, in Art. 1 den betreffenden Passus zu streichen. Herr Felix Burckhardt beantragt, den Artikel ganz wegzulassen. Es entstehen dadurch nur Unzukömmlichkeiten, man wird sich oft darauf verlassen, Holz in einer Hütte zu finden, sich getäuscht sehen, und unter Umständen wird dann die Hütte beschädigt. Herr Blumer schlägt: vor, den Artikel zu behalten, aber Absatz 2 zu streichen. Herr F. Burckhardt nimmt den Standpunkt ein, daß unter Clubhütte nur zu verstehen sei, was im Hochgebirge steht, und daß ein Unterschied zwischen diesen und den sogenannten Berghäusern gemacht werden sollte. Herr Weber-Imhoof unterstützt den Antrag Burckhardt, ebenso auch Herr Briquet. Herr Prof. Heim ist der Ansicht, daß im Hüttengesetz ein Unterschied zwischen Clubhütte und Berghaus nicht gemacht werden sollte; er empfiehlt den Antrag des C. C. Herr F. H. Fäsy schlägt vor, statt Absatz 1 zu sagen: „ In vom Club subventionirten Hütten, wo ein Wirth-schafter für Alles sorgt, darf die besitzende Section eine Taxe erheben, welche vom C. C gutgeheißen ist. " Herr Pfarrer Straßer stellt im Namen der Section Oberland den Grundsatz auf, daß im Hochgebirge jeder Tourist sein Holz mitnehmen sollte. Er schlägt folgende Fassung vor: „ Es wird jedem Reisenden dringend empfohlen, selbst Holz in die Hütte mitzunehmen. Wenn die betreffende Hütte von der Section mit Holz versorgt wird, darf nur dann eine Taxe erhoben werden, wenn die Hütte einen Abwart hat. Die Höhe der Taxe ist mit dem C. C. zu vereinbaren. " Herr van Muyden dagegen beantragt, statt Absatz 1 zu setzen: „ Wenn die mit dem Unterhalt einer Hütte beauftragte Section dieselbe mit Holz versieht, kann sie für dessen Benützung eine Entschädigung vom Reisenden verlangen; der Tarif hiefür wird im Einverständniß mit dem C. C. festgestellt. " In der Abstimmung wird der Antrag Fäsy demjenigen von Herrn Straßer gegenüber gestellt und eventuell angenommen ( mit 21 Stimmen ), er unterliegt aber dem Antrage van Muyden mit 13 gegen 15 Stimmen, der Antrag Blumer wird abgelehnt.

Absatz 2 und 3 werden angenommen.

Art. 2. Herr C. W. Stein begründet den Antrag der Section St. Gallen. Derselbe lautet: „ Jede Hütte soll wenigstens ein immer unverschlossenes Obdach mit Herd, Lagerstätten und Ausrüstung gemäß 11 bieten. Bei Umbauten, Verlegungen und größeren Reparaturen bestehender, sowie bei Erstellung neuer Hütten soll, wo die Localverhältnisse es irgendwie gestatten, daneben ein verschlossener, besser eingerichteter Raum erstellt werden, der gegen billige, vom C. C. einheitlich festgesetzte Entschädigung benutzt werden kann. Bei allen solchen Hütten soll der Verschluß der gleiche sein, und müssen bezügliche Schlüssel sowohl von den Sectionen, wie von den Führercorps bezogen werden können. " Der Referent hält grundsätzlich daran fest, daß die Hütten offen sein sollen, nicht bloß ein weniger gut ausgerüsteter Raum in denselben, und es wird dem Antrage des

Art. 3. Absatz 1 stillschweigend gutgeheißen. Bei Absatz 2 soll es auf den Antrag des C. C. heißen: „ Für Benützung der Hütte selbst und ihres Mobiliars darf in keinem Falle eine Taxe bezogen werden. " Herr Blumer beantragt im Gegentheil, daß eine kleine Entschädigung verlangt werden dürfe. Herr Hoff-mann-Merian ist in directer Opposition gegen eine derartige Ausnahmsstellung einzelner Hütten, ebenso der Referent; der Antrag des C. O. wird angenommen.

Herr van Muyden bringt folgenden Antrag ein: „ Differenzen, welche sich über die Interpretation dieses Hüttengesetzes erheben sollten, werden vom C. C. entschieden, mit dem Rechte des Recurses an die De-legirtenVersammlung. " Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Die französische Uebersetzung des Hüttengesetzes soll vor dem Druck einer Section der welschen Schweiz zugesandt werden, damit Ueber-setzungsfehler vermieden werden können.

VIII. Wahl des Festortes und Festpräsidenten für Ì887. Die Section Biel hat sich bereit erklärt, das Fest zu übernehmen. Es wird beschlossen, diese Stadt der Generalversammlung als Festort vorzuschlagen und nach dem Wunsche der dortigen Section den Herrn Heer-Bétrix als Festpräsidenten.

IX. Clubgebiet für Ì887. Der Referent, Herr Prof. Heim, schlägt mit Rücksicht auf die große Ausdehnung des gegenwärtigen Clubgebietes vor, dasselbe noch für wenigstens ein Jahr zu belassen. Es wird in diesem Sinne ein Antrag an die Generalversammlung gestellt werden.

X. Itinerarium. Referent Herr Prof. Heim. Es wurde ursprünglich eine Monographie des Clubgebietes geplant, die als Fortsetzung des Itinerariums erschienen wäre. Es erscheint aber als richtiger, wenn derartige umfangreichere Arbeiten aus dem Gebiete der Geologie, Botanik etc. im Jahrbuch erscheinen, und es wird auf den Antrag des Referenten beschlossen, daß auch in Zukunft der Bearbeiter des Itinerariums freie Hand haben solle und dasselbe nach dem Muster des diesjährigen als blosses Literaturverzeichniß mit Inhaltsangabe gestalten könne.

XL Preisschrift Baumgartner. Nach dem Berichte-des Referenten, Herrn Dr. Finsler, wird dieselbe ziemlich stark gekauft; das C. C. hat mit einem Buchhändler einen Vertrag abgeschlossen und erhält die-Hälfte des Gewinns. Herr Bindschedler stellt Namens der Section Bachtel folgende Motion: Die vom S.A.C. herausgegebene Schrift „ Die Gefahren des Bergsteigens "'soll nicht nur allen gegenwärtigen, sondern auch, allen successiv neu eintretenden Mitgliedern des S.A.C. gratis zugestellt werden. Der Referent hält dafür,, man sollte den einzelnen Sectionen überlassen, diese Schrift eventuell den neu eintretenden Mitgliedern zu schenken. In der Abstimmung wird die Motion der Section Bachtel nicht erheblich erklärt.

XII. Die Section St. Gallen zieht ihre Motion,. daß ein Clubzeichen aus Metall eingeführt werden möchte, zurück, da der Vorrath an alten Clubzeichen noch groß ist.

XIII. Die Section Neuenburg bringt die Motion, daß das C. C. mit dem Studium eines allgemeinen Führertarifs für die Schweizerberge beauftragt werde. Das C. C. anerbietet sich, die Sache zu prüfen und darauf per Circular oder an der nächsten Delegirtenversammlung zurückzukommen. Herr Pfarrer Straßer findet, der S.A.C. sollte einmal in seinen Sectionen die Führerfrage, besonders von der socialen Seite, untersuchen; dadurch würde ein höchst interessantes Material gewonnen. Herr Dr. Finsler beantragt, Herrn Pfarrer Straßer einzuladen, dem C. C. in den nächsten Monaten einen Vorschlag zu machen, wie die Sache an Hand genommen werden sollte. Dies wird beschlossen und die Motion der Section Neuenburg im Sinne des Antrages des C. C. erheblich erklärt.

XIV. Das Protokoll wird verlesen und einstimmig genehmigt.

Schluß der Versammlung um 9 Uhr 30 p. m.

Der Protokollführer:Der Präsident:

John Syz.J. E. Grob, Reg.Rath.

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