Appenzeller Lösung
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Appenzeller Lösung

Zum Leserbrief Keine Velos auf Wanderwegen, «Die Alpen» 11/2017

Der Text des Gesetzes ist doch wirklich klar. Im Ratgeber des bfu wird einfach die Stelle zitiert, die den Bikern entgegenkommt, nämlich, es sei den Bikern überlassen, zu beurteilen, ob sich der Weg eignet. Das ist Unsinn. Für einen guten Biker eignet sich jeder Weg, der so breit wie ein Pneu ist. Bleibt also die Stelle, die den Velofahrern Wege verbietet, die «offensichtlich nicht dafür ­bestimmt sind, wie Fuss- und Wander­wege». Ist ein Weg oder Pfad 50/60 Zentimeter breit, so ist er offensichtlich nicht für Velofahrer bestimmt. Ebenso klar ist, dass, wenn eine Alpstrasse als Wanderweg markiert ist, genügend Platz für andere Verkehrsteilnehmer da ist. Wenn man im übrigen Fuss- und Wanderwege trennen würde, so wird der Biker trotzdem auf dem Fussweg fahren, weil es einfach «geiler» ist. Die einzig richtige Lösung hat der Kanton Appenzell Innerrhoden. Er setzt das Gesetz durch, und das Fahren ist nur auf signalisierten Strecken erlaubt.

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