Brauchen wir noch Banngebiete?
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Brauchen wir noch Banngebiete?

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Hans-Jörg Blankenhorn, Wohlen BE

Zur Bedeutung der eidgenössischen Jagdbannbezirke Geschichte Schon im 15. Jahrhundert wurde im Kanton Schwyz ein Banngebiet geschaffen mit der Begründung, dass ( allenthalben in unserm Land das Gewild und besonders die Gemsen durch Einheimische und fremde Hintersassen durch Schiessen,

Das älteste, noch heute bestehende Banngebiet, der Kärpf, wurde 1569 als zwischen Linth und Sernf im Kt. Glarus geschaffen. Dieser Bannbezirk besteht also seit mehr als 400 Jahren.

Obwohl weitere Gebiete in anderen Kantonen im 17. Jahrhundert wurden, kam die Institution Banngebiet erst nach Gründung des Bundesstaates und mit der Bundesverfassung von 1874 so richtig zum Tragen. Danach ist

Die Jäger wissen, dass sie in diesen Gebieten nicht jagen dürfen. Der Sinn und Zweck der Banngebiete dürfte jedoch in weiten Kreisen nicht bekannt sein. Hier lohnt sich ein Blick auf die geschichtliche Entwicklung.

Die dazugehörige bundesrätliche Verordnung und sagt eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Wildhut zu ( damals 30%, heute 30 bis 50% der Gesamtkosten ).

Ursprüngliche Funktion Welches waren die Gründe für diese Massnahmen? Im Gegensatz zu heute waren Reh, Gemse, Steinbock und Rothirsch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stark bedroht oder gar ausgestorben. Infolge übermässigen Jagddruckes, durch bürgerkriegsähnliche Wirren und durch Wilderei war bis ins 17. Jahrhundert der Steinbock ausgerottet worden. Im 19. Jahrhundert gab es nur noch kleine Restbestände von Reh und Rothirsch; und Gemsen kamen nur noch in abgelegenen Tälern und Hochgebirgsregionen vor. Den Ge-setzgebern von 1875 schien es wichtig, den Hochwildbestand wieder anzuheben. Dies mit einer doppelten Zielsetzung: Erstens sollte etwas für die stark dezimierte Grosswildfauna getan werden, und zweitens sollte dadurch auch ein Beitrag zur Erhaltung der Jagd geleistet werden. Sicher haben dabei auch materielle Überlegungen eine Rolle gespielt ( Jagd-regal der Kantone !).

Heute lässt sich recht gut beurteilen, welches die Rolle der eidgenössischen Bannbezirke für die Entwicklung unserer Wildbestände war. In den meisten Fällen konnte ein regelmässiges Anwachsen der Bestände in den Bannbezirken festgestellt werden. Darüber hinaus ergab sich durch Abwanderung von überzähligem Wild auch eine Erhöhung der Wildbestände in der näheren und weiteren Umgebung der Bannbezirke. In manchen Patentkantonen lebt die Jagd geradezu von dem in den Banngebieten produzierten Nachschub.

Wiedereinbürgerung des Steinbocks Das eindrucksvollste Ergebnis der Institution Banngebiete dürfte jedoch die Wiedereinbürgerung des Steinbocks in der Schweiz sein. Nachdem 1906 mit Hilfe von Frevlern einige Steinkitze aus dem Aostatal, wo damals noch die letzten Alpensteinböcke lebten, in den Tierpark in St. Gallen ( gelangt ) waren, knüpfte man einige Hoffnungen an die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung. Tatsächlich war die Zucht sehr erfolgreich, und am B. Mai 1911 wurden die ersten fünf Steinböcke im Bannbezirk ( Graue Hörner ), St. Gallen, freigelassen. Weitere Aussetzungen erfolgten rasch hintereinander in den Banngebieten ,

Probleme Die Schattenseite soll allerdings nicht verschwiegen werden. Die Bestände nahmen an einigen Orten so stark zu, dass Wildschäden in Schutzwaldungen und Lawinenverbauungen auftraten. Dies war der Grund für die in den letzten Jahren auf vorbildliche Art und Weise organisierten und durchgeführten Son-derjagden auf Steinwild im Kanton Graubünden.

Aber auch mit dem Rothirsch entstanden Probleme. Dieses Wild, das sich durch eine hohe Mobilität, durch eine sehr flexible Sozial-struktur und durch eine sehr anpassungsfähige Nutzung seines Lebensraumes auszeichnet, wusste sich des Schutzes in den Banngebieten sehr wohl zu ( bedienen ). In den letzten Jahren ist vor allem das Beispiel des Schweizerischen Nationalparks bekannt geworden. Die gleichen Probleme stellen sich allerdings auch in einigen eidgenössischen Bannbezirken, so unter anderem in den Bezirken , ( Graue Hörner ) und ( Kärpf ). Weitere Problem-gebiete werden dazukommen, wenn die bisherige Entwicklung anhält. Schliesslich treten in einigen Bannbezirken auch Schäden in Wäldern und Alpweiden durch überhöhte Bestände an Gemsen und Rehen auf.

Die eidgenössischen Jagdbannbezirke, eine anachronistische, den heutigen Bedürfnissen nicht mehr angepasste Einrichtung also?

Diese Frage muss eindeutig mit Nein beantwortet werden. Sicher muss die allgemeine Zielsetzung der Banngebiete den heutigen und künftigen Gegebenheiten angepasst werden. Es kann nicht mehr die vordringliche Aufgabe der Banngebiete sein, den Wildbestand anzuheben. Dieses Ziel ist mit wenigen Ausnahmen erreicht worden.

Schutz des Lebensraumes Dagegen muss das Hauptaugenmerk auf die Erhaltung naturnaher oder noch natürlicher Lebensräume gerichtet werden, um damit die Grundlagen für eine langfristige Erhaltung gesunder und vielfältiger Bestände an Wild und Vögeln zu schaffen. Dies ist um so wichtiger, als heute die Zerstörung, Störung und Veränderung der Lebensräume der einheimischen Säugetiere und Vögel durch intensive Nutzung des Kulturlandes, durch Meliorationen, Bau von Strassen, Schienenwegen und Siedlungen, durch touristische Nutzungen und sportliche Betätigungen immer weiter fortschreitet. In den Jagdbanngebieten sind Anlagen und Vorhaben, die das Wild beeinträchtigen oder stören, verboten oder wenigstens strengen Auflagen unterstellt. So erweisen sich Jagdbanngebiete immer mehr als geschützte Lebensräume für eine vielfältige Tier-und Pflanzenwelt, ja sogar als Landschaftsschutzgebiete.

Wir finden heute eine Situation vor, die derjenigen von 1875 insofern ähnlich ist, als sich damals zum Schutz der Tierwelt strenge Ar-tenschutzbestimmungen aufdrängten, während sich heute die hauptsächlichen Bemühungen auf den Schutz der Lebensräume zu richten haben, gilt es doch in unserem Lande grössere zusammenhängende Gebiete naturnah zu erhalten. Die Einrichtung von Banngebieten und Wasservogelreservaten durch den Bund mit entsprechender Zielsetzung und mit der notwendigen Kompetenz auch zur Durchsetzung unpopulärer Massnahmen, kann ein Weg sein, dieses Ziel zu erreichen. Ebenso Wo der Berggeist wohnt notwendig werden jedoch weitere Bemühungen der Kantone sowie der Jägerschaft, der Naturschützer und Forstorgane in dieser Richtung sein.

Zurzeit ist im Bundesamt für Forstwesen ein Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der einheimischen Säugetiere und Vögel in Bearbeitung. Darin und in den dazugehörigen Verordnungen sollen die oben genannten Gedanken und Zielsetzungen verankert werden.

Umstrittene Banngebiete Die Banngebiete waren immer und sind auch heute alles andere als unumstritten. Zurzeit kommen die Gegner aus einigen Kreisen der Jägerschaft. Sie möchten die Banngebiete jagdlich nutzen mit der Begründung, die Ideen der Hege und Pflege von Wildbeständen seien jetzt so fest verankert, dass Befürchtungen hinsichtlich einer jagdlichen Überbenutzung nicht mehr berechtigt seien. In ähnlicher Weise lassen sich Forstleute hören, die über Wildschäden in und um Banngebiete klagen. Besonders gewichtig sind neuerdings Stimmen, die aus politischer Sicht und mit dem Hinweis auf die Aufgabenteilung zwischen dem Bund und Kantonen gegen die Schaffung eidgenössischer Banngebiete sind. Dies sei vielmehr Aufgabe der Kantone. Man erhofft sich dadurch eine Entlastung der Bundesfi-nanzen in der Höhe von etwa einer Million Franken pro Jahr.

Alle diese Argumente haben bestimmt ihr Gewicht. Sie sind aber nicht ausreichend, um die Idee der Präsenz des Bundes in den Kantonen durch die eidgenössischen Banngebiete einfach fallen zu lassen. Der Bund hat eine traditionelle Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Säugetiere und Vögel, die auch in der Bundesverfassung, Artikel 25, enthalten ist. Eidgenössische Banngebiete mit einer klaren Zielsetzung, mit der Verpflichtung zur Regulierung der Wildbestände und einem umfassenden Schutz des Lebensraums werden weiterhin notwendig sein. Zusammen mit den kantonalen Asylen und Schutzgebieten sowie den Bestrebungen der Jägerschaft und der Natur- und Vogelschützer bilden sie einen Pfeiler bei der Erhaltung der Vielfalt einheimischer Säuger und Vögel.

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