Das Sonntagwasser
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Das Sonntagwasser

Hinweis: Dieser Artikel ist nur in einer Sprache verfügbar. In der Vergangenheit wurden die Jahresbücher nicht übersetzt.

( 11. Juli ) Hofstetten ( 120 Klafter ), 20 Minuten von Tagaufgang bis Spitzer-Tschuggebschine, 4 Uhr 40. ( 12. Juli ) kein Wasser. ( 13. Juli ) kein Wasser.

( 14. Juli ) Schluochtschir ( 200 Klafter ), 1/i von Walkerbschine bis Stadeltibschine. ( 15. Juli ) kein Wasser.

( 16. Juli ) Untere Hofmatten ( 200 Klafter ), y2 von Riedbschine bis 1/i Stunde nach Dreifurren.

( 17. Juli ) Sonntagwasser von der Springerin, Samstag abends 8—9 Uhr. ( 18. Juli)ÄhndereBodmen ( 200 Klafter ), 40 Minuten von Schattigwasser bis Schattengspon. ½ Stunde nimmt ein anderer vorweg, vom Rest */« Obere Hofmatten ( 400 Klafter ), von Dreifurren bis Mittag. ( 19. Juli ) kein Wasser.

( 20. Juli ) Bodmen ( 350 Klafter ), 3/4 Stunden von Dreifurren bis Mittag. ( 21. Juli ) kein Wasser. ( 22. Juli ) kein Wasser.

Im ganzen waren es also 16 verschiedene Wässerungen innerhalb 18 Tagen. Wenn der Sommer 10 Kehre hat, so macht das zusammen 160 Wässerungen bei einem Grundbesitz, der für 4 Stück Grossvieh Futter erzeugt. Auf ein Stück trifft es also im Sommer 40 Wässerungen. Rechnet man für eine Wässerung einen halben Tag Zeitaufwand, so gibt es für ein Stück Grossvieh 20 Arbeitstage. Die Gemeinde Törbel hat aber 550 Stück Grossvieh, also würde in diesem Verhältnis die Bewässerung 11,000 Arbeitstage erfordern. An steilen Hängen, wo das Wasser einen schnellen Lauf hat, sind vielfach zwei Personen nötig, um das Wasser gleich-massig zu verteilen. Wegen einer halben Stunde Wasser muss man oft einen Weg von mehreren Stunden zurücklegen und versäumt so einen halben Tag. Oft muss man vorher das Wasser eine Stunde weit oben holen, d.h. zuleiten. Vielfach wird am gleichen halben Tag das Wasser auf zwei oder mehr, stundenweit auseinanderliegende Grundstücke geleitet. Das Wässern gibt bei den Wiesen mindestens doppelt soviel Arbeit als das Ernten. Der Bauer muss im Sommer Tag und Nacht auf den Beinen sein. Oft muss er während der Nacht wässern und des Tages über Wiesen und Felder bearbeiten, und kommt so nie zur Ruhe.

Bei Landverkäufen und Erbteilungen wird das Wasserrecht, d.h. das zugehörige Wasserziel, der Kehr und der Tag des Kehres ins Grundprotokoll mit betreffendem Grundstück eingetragen.

Das Sonntagwasser.

Das Wasser der Springerin und der Felderin gehört nach alter Übung an den Sonntagen der Kirche und wird jeweilen am vorangehenden Samstag vom Kirchenvogt zugunsten der Kirche zum Preise von 20 Rp. per Stunde während des Tages und 10 Rp. während der Nacht verkauft. Wenn Wassermangel herrscht, wie 1921, so ist die Nachfrage sehr gross; jeder möchte das Wasser zuerst haben, und mancher würde hierfür 5 bis 10 Franken für die Stunde bezahlen, denn hierdurch könnte er von einer Wiese vielleicht ein Klafter Emd mehr erzielen, das im Winter Jahrbuch des Schweizer Alpenclub. 56. Jahrg.,.

Fr. 150 Wert hat. Darum geht es bei der Verteilung des Sonntagwassers in der Gemeindestube oft sehr hitzig zu. Damit die Verteilung möglichst gerecht geschehe, wird das Wasser nach der Lage der Grundstücke verteilt. Die Besitzer der zu oberst an der Leitung liegenden Stücke kommen zuerst an die Reihe, und dann schreitet der Rang allmählich abwärts, bis schliesslich der Kehr bei den zu unterst an der Leitung gelegenen Grundstücken anlangt. Jede Haushaltung erhält in einem Turnus je nur eine Stunde Wasser von jeder Leitung. Im ganzen sind in der Gemeinde 130 Haushaltungen. Bis jede Haushaltung einmal an die Reihe kommt, dauert es also 130:24 = 5 bis 6 Sonntage. Aber nur diejenigen, welche die Gemeindelasten tragen, haben Recht auf das Sonntagwasser. Es beginnt am Samstag Abend mit dem « Schattengspon » und dauert bis Sonntag Abend bis zum « Schatten zum Bildji » = 23 ½ Stunden. Die halbe Stunde vom Schatten zum Bildji bis zum Schattengspon wird nicht verkauft, sondern gehört dem folgenden im Kehr und gilt als Zeit zur Zufuhr zum Kehr. In nassen Jahren ist die Nachfrage nach Sonntagwasser weniger gross, besonders im Nachsommer. Mancher verzichtet dann auf sein Recht.

Bei der « Niwen » gehört auch am Sonntag das Wasser den Geteilen.

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