Gesetz schützt Wanderer
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Gesetz schützt Wanderer

Zum Leserbrief Keine Velos auf Wanderwegen, «Die Alpen» 11/2017

Es ist mir nicht klar, weshalb der SAC in seiner Stellungnahme zum Leserbrief von Alain Rouget mit keinem Wort zum Schutz seiner Mehrheitsklientel, der Wanderer, Stellung nimmt. Im Gesetz steht nämlich auch, dass auf Wegen von weniger als zweieinhalb Metern Breite niemand fahren darf. Stelle ich mir vor, dass mich auf einem ein Meter breiten Wanderweg ein Biker über eine Felswand checkt, würde mich zudem interessieren, ob dessen Haftpflichtversicherung den Schaden deckt. Denke ich weiter an den stetig zunehmenden Wildwuchs im Sektor Velo – in Städten ­begegnen sie mir regelmässig auf Trottoirs –, ist entschiedenes Entgegen­treten sicher eher gefragt als Toleranz.

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