IV. Siebenter Geschäftsbericht des Zentralkomité des S. A. C
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IV. Siebenter Geschäftsbericht des Zentralkomité des S. A. C

Hinweis: Dieser Artikel ist nur in einer Sprache verfügbar. In der Vergangenheit wurden die Jahresbücher nicht übersetzt.

des Zentralkomité des Schweizer Alpenclub.

1. August 1868 Ms 31. Dezember 1869.

Das Zentralkomité des S.A.C. hat in dem Rechnungsjahr, das sich nach den neuen Statuten diesmal vom 1. August 1868 bis 31. Dezember 1869 erstreckt, in drei Sitzungen: 4. Dezember 1868, 4. Juni 1869, 1 Januar 1870, und durch Zirkularbeschlüsse nachfolgende Geschäfte erledigt:

Vorerst wurden die durch die Abgeordnetenversammlung in Bern und Genf gefassten Beschlüsse vollzogen. Es sind folgende:

1. Mit Ende Juni 1869 werden die bisher über das Südwallis 1866 — 1868 erschienenen Exkursionskarten! 1. 2., II. 1. 2., III. 1. 2. vom Col de Bahne bis zum Lys-karnm, die Ehone als ISTordgrenze, dem Publikum in Dépôts in folgenden Städten zum Verkauf angeboten a 4 Fr., die Karte in zwei Blättern:

Basel, Buchhandlung Neukirch; Bern, Dalp'sche Buchhandlung; Genf, Kunsthandlung von Briquet; Lausanne, Buchhandlung Rouge et Dubois; Luzern, Buchhandlung Schiffmann; St. Gallen, Scheitlin'sche Buchhandlung; Züich, Kunsthandlung Kramer & Lüthi. Auch in Zermatt

ein Dépôt bei Herrn Seiler errichtet werden. Von

frühern Exkursionskarten sind keine Vorräthe mehr.

Schweizer Alpenclub.37

2. Für Schirmhütten auf dem Mönchjoch und hinter dem Besso im Zinal sind mit den betreffenden Sektionen vorläufig Verabredungen getroffen. Von den übrigen Vorschlägen wurde für einmal Umgang genommen. Die Hütte am Glärnisch und die neue Trifthütte haben sich laut Bericht über den Winter gut gehalten. Von der alten Trifthütte wurde das Dach abgeworfen, die Thüre ausgehoben, Schindeln und Bretter zerstreut. Sie soll wieder restaurirt werden zum Gebrauche für die Führer und zur Aufbewahrung von Vorräthen. Die Schirmhütte auf dem Col de la Maison blanche, an welche den 29. November 1868 250 Fr. gesteuert wurden, wurde durch eine Lawine zerstört, soll aber an einer sichern Stelle wieder aufgerichtet werden, da die Materialien unversehrt sind. Zu diesem Behufe wurde ein Beitrag von 150 Fr. in Aussicht gestellt, ebenso ein solcher von 300 Fr. für eine Schirmhütte auf Chanrion, die ein Einwohner von Lourtier zu errichten gedenkt, aber erst nach Vollendung derselben, und mit dem Vorbehalt, in Verbindung mit der Sektion Genf die Hütte für den Club zu übernehmen, insofern der Unternehmer nicht zu bestehen vermöchte.

Auf zwei Gesuche, das eine von Seite der Sektion Ehätia fürVollendung der Schirmhütte am Silvrettagletscher im Betrage von 44 Vs Fr., das andere von Seite der Sektion Tödi für eine Cementbekleidung der Schirmhütte auf dem Grünhorn konnte darum nicht eingetreten werden, weil für die erstere bereits 667 Va Fr. verwendet sind, für die letztere 946 Fr., und die Abgeordnetenversammlung in Genf beschlossen hat, dass die Centralkasse in der Regel nur die Hälfte der Kosten übernehme.

3. Dem Wunsche der romanischen Sektionen, dass künftig für die französische Uebersetzung des Jahrbuches

ein Honorar festgesetzt werde, konnte wegen des schlechten Erfolges des 1. respektive 4. Bandes nicht entsprochen werden; im Gegentheil wurde durch einstimmigen Beschluss der Abgeordnetenversammlung in Genf die Herausgabe einer französischen Uebersetzung des Jahrbuches nach Erscheinen des 2. respektive 5. Bandes sistirt. Dagegen soll der Redaktion des Echo des Alpes, künftig: Publication des Sections romandes du C.A.S., ein jährlicher Beitrag von 300 Fr. von Seite der Vereinskasse zugewendet, und bei den Mitgliedern der deutschen Sektionen Abonnements gesammelt werden. Die Statuten, die vergriffen waren und neu aufgelegt werden mussten, wurden daher in dieser Beziehung geändert, und auch anderweitige Zusätze und nähere Bestimmungen, die in der Abgeordnetenversammlung in Genf nach vorhergegangener, statutengemässer Mittheilung an die Sektionen einstimmig angenommen wurden, der neuen Ausgabe der Statuten einverleibt. Zwei nachträgliche Anträge, das Jahresfest nur alle zwei Jahre abzuhalten, und den Preis des Jahrbuches für die Mitglieder auf 5 Fr. herabzusetzen, konnten statutengemäss nicht behandelt werden, und fanden auch sonst keinen Beifall.

4. Der Motion des Herrn Professor Rambert über Gletscherbeobachtungen in Verbindung mit der Schweizerischen naturforschenden Gesellschaft wurde Folge gegeben, und ein von demselben verfasstes Schreiben an das Zentralkomité der betreffenden Gesellschaft abge-# sandt.

Die Schweizerische naturforschende Gesellschaft hat üi ihrer Generalversammlung in Solothurn den Vorschlag gemacht, zur Aufstellung eines Programmes, dessen Ausführung sie dem Alpenclub überlassen müsse, eine Kommission von sieben Mitgliedern zu bestellen, drei von der naturforschenden Gesellschaft, drei vom Alpenclub, welche ausser ihrer Mitte einen Präsidenten zu bezeichnen haben, und zugleich angezeigt, dass sie die Herren Professoren Mousson in Zürich, E. Dufour in Lausanne und Ed. Hagenbach in Basel dazu bestimmt.

Von Seite des Zentralkomité des Schweizer Alpenclub wurden die Herren Professoren Rüttimeier in Basel, Escher von der Linth und Rambert in Zürich dafür ersucht. Weitere Mittheilung über den Fortgang dieser Angelegenheit ist bis jetzt nicht an uns gelangt. Die nachträglich bei uns eingegangene Motion des Herrn Landrath Hauser, die dasselbe beabsichtigt, findet dadurch ihre Erledigung.

Da Herr Studiosus Heim, Mitglied der Sektion Zürich, auf die Empfehlung des Herrn Professor Escher von der Linth hin einen Beitrag zur Untersuchung des Rhonegletschers zu haben wünschte, wurde ihm ein solcher von 300 Fr. bewilligt. Seinen Bericht wird er nach seiner Rückkehr von Berlin abstatten.

5. In Bezug auf die Publikation der Exkursionskarten musste in Folge des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1868 ein anderer Modus eingeschlagen werden, der auch auf die bereits beschlossene Exkursionskarte für 1870 einen rückwirkenden Einfluss hatte. Dieselbe kann nämlich nicht in dem Umfange, wie sie beschlossen worden, herausgegeben werden, da das Eidgenössische Stabsbüreau nur solche Aufnahmeblätter veröffentlicht, g die auf einer genauen Aufnahme beruhen, und einer blossen Revision bedürfen. Es rausste daher von dem Triftgebiet und Umgebung abstrahirt werden, weil die Aufnahme sehr mangelhaft ist, und einer vollständigen Ueberarbeitung bedarf, und die Exkursionskarte für 1870 auf das Binnenthal XVIII. 7. 11. ( jedes Blatt des Atlas hat 16 Sektionen ) beschränkt werden. Es wurde für diese beiden Blätter ein Vertrag mit dem Eidgenössischen Stabsbüreau abgeschlossen, nach welchem der Alpenclub die Hälfte der Kosten für Stich und Druck eines Mess-blattes zu übernehmen hat, die sich auf 500—700 Fr. belaufen.

Da so für, 1870 nur zwei Aufnahmsblätter in Arbeit genommen werden konnten, suchte das Zentralkomité einen Ersatz darin zu finden, dass dasselbe auf der Westseite der bereits erschienenen vier Karten des Südwallis die Blätter XVII. 13. XXII. 1. Val oVHliers mit Dent du Midi, und Tour Sallière bei dem Eidgenössischen Stabsbüreau zur Veröffentlichung in Vorschlag brachte. Leider ist dies darum nicht möglich, weil auch diese Blätter der vollständigen Ueberarbeitung bedürfen.

Auch für die Exkursionskarte von 1871, die Gotthardgruppe, die nach dem Vorschlag des Zentralkomités von der Generalversammlung in Genf beschlossen wurde, mussten Einleitungen getroffen werden, damit dieselbe in 's Budget des Eidgenössischen Militärdepartements für 1870 aufgenommen werden könne. In Folge unseres Ansuchens hat sich das eidgenössische Militärdepartement auf höchst verdankenswerthe " Weise bereit erklärt, für die Sektionen XIII. 16. XIV. 13. XVIII. 4. XIX. 1. eine Summe von 3000 Fr. in Aussicht zu nehmen.

6. Für die Ueb er schreitung des Matterhornes erhielt Herr Thioly in Genf einen Beitrag von 200 Fr. an seine Auslagen.

7. Von der Sektion Monte Rosa wurde für den Kanton Wallis ein Führertarif ausgearbeitet, der nach Genehmigung der Regierung im Laufe des Sommers erschienen ist. Ebenso hat das Zentralkomité seine Unterschrift einer Petition an das Ministerium des Innern in Frank- reich beigesetzt, welche die Sektion Genf wegen des Führertarifs in Chamonix aufgesetzt hat.

8. Ein Beitrag von 1000 Fr. wurde unter Zustimmung aller Sektionen für die Wasserbeschädigteri im Herbst 1868 an den Bundesrath gesandt, ebenso ein solcher von 10,000 Fr., welche der englische Alpenclub gesammelt, und die freundliche Aufmerksamkeit hatte, diesen grossmüthigen Beitrag durch dieVermittelung des Schweizer Alpenclubs an die betreifende Stelle gelangen zu lassen.

Auf die Petition eines einzelnen wasserbeschädigten Führers im Kanton Uri konnte keine Kücksicht genommen werden.

9. Die Anzeige der Gründung eines deutschen Alpenvereines in München wurde freudig begrüsst, und der gegenseitige Austausch der Publicationen zugesagt; dagegen konnte auf den Verkehr mit den einzelnen Sektionen, deren bereits eine schöne Anzahl bestehen, nicht eingetreten werden.

Eine Einladung der Sektion des italienischen Alpenclubs in Varallo zum Jahresfest den 29. und 30. August musste mit Bedauern abgelehnt werden, da unser Jahresfest auf denselben Zeitpunkt fällt.

10. Unterm 14. Dezember 1869 konstituirte sich eine neue Sektion des S.A.C., die Sektion Säntis, unter dem Präsidium des Herrn Pfarrer Heim von Gais, in Herisau, und zeigte dies durch Telegramm sogleich an. Sie wurde mit grösser Freude in unsern Bund aufgenommen, der nun zwölf Sektionen in sich schliesst.

Mit Ende 1869 hört unsere Amtstätigkeit auf, und die Leitung des Vereines geht für die Jahre 1870—1872 nach Basel,ubeYj da in der Generalversammlung in Genf das Zentralpräsidium mit allgemeinem Zutrauen an Herrn Hoffmann-Burkhardt übertragen wurde.

Da ebenfalls für 1870—1872 die Redaktorstelle zu besetzen, und der Vertrag über das Jahrbuch zu erneuern war, so musste sich das abtretende und das neu gewählte Zentralkomité über die Betheiligung dabei verständigen. Damit nämlich das Jahrbuch zur statutarisch festgesetzten Zeit erscheinen könne, müssen die Einleitungen dazu schon in den letzten Monaten des Jahres getroffen werden, also während der Amtsthätigkeit des abtretenden Zèntralkomités. Dagegen fällt die Thätigkeit des Redaktors und die Dauer des Vertrages mit der Amtsdauer des neuen Zèntralkomités zusammen. Um einen billigen Ausgleich zu treffen, wurde festgesetzt, dass das abtretende Zentralkomité für den Redaktor einen Vorschlag zu machen, und für den Vertrag die Einleitungen zu treffen habe, dass dagegen die Wahl des Redaktors und die Genehmigung und Unterzeichnung des Vertrages bei dem neuen Zentralkomité stehe. Und so wurde an die Stelle des uns leider viel zu früh entrissenen Herrn Professor Theobald für die nächsten drei Jahre Herr Dr. Friedrich v. Tschudi zum Redaktor gewählt, eine Wahl, die wohl allgemeinen Beifall finden wird.

So sind wir zum Schlüsse unserer Berichterstattung und zu gleicher Zeit zum Schlüsse unserer Amtsthätigkeit gelangt, und haben nur noch die mit 31. Dezember abgeschlossene Rechnung, die die Genehmigung der Herren Rechnungsrevisoren erhalten hat, in gedrängtem Auszuge mitzutheilen.

Wir fühlen uns zu bestem Danke gegenüber den Sektionen und den Mitgliedern des Vereines verpflichtet für das Wohlwollen, das sie uns während unsrer Amtsdauer bezeugt, und für den Eifer, mit dem sie unsre Bestrebun- Ulrich.

gen unterstützt, und die Nachsicht, die sie uns dabei bewiesen haben.

Möge der Verein unter der neuen Leitung, der wir mit vollem Vertrauen unser Amt übergeben, fortblühen, und in reger Thätigkeit den Zwecken, die er sich vorgesetzt, zustreben, und so der Schweizer Alpenclub eine würdige Stelle unter den Vereinen unsers theuren Vaterlandes einnehmen.

Zürich, 7. Januar 1870.

Namens des Zentralkomité des Schweizer Alpenclub: Melch. Ulrich, Professor, Zentralpräsident.

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