Keine Velos auf Wanderwegen
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Keine Velos auf Wanderwegen

Zum Artikel«E-Mountainbikes auf Wanderwegen», «Die Alpen» 07/2017

Ich habe bereits vor zwei Jahren in einem Leserbrief darauf hingewiesen und wiederhole mich deshalb: «Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden» (Strassenverkehrsgesetz, Artikel 43, Absatz 1). Die Sache ist klar: Velos, elektrisch oder nicht, Mountainbike oder nicht, sind auf Wanderwegen nicht erlaubt. Ich für meinen Teil stoppe Velofahrer, die mir auf den Wegen begegnen, und zitiere höflich den Gesetzestext. Die Reaktionen sind unterschiedlich: Manche glauben mir nicht, andere hören gar nicht zu, wieder andere entschuldigen sich, einige werden wütend … Aber das Gesetz ist da, und der SAC soll nicht von Toleranz oder «wenn immer möglich» reden. Es ist verboten, schlicht und ergreifend.

Es ist schon erstaunlich, dass in der gemeinsamen Stellungnahme der Schweizer Wanderwege, des bfu, von Swiss Cycling, SuisseMobile, dem SAC und Schweiz Tourismus über das Nebeneinander von Wanderern und Elektrovelos/Mountainbikes auf der Website des SAC dieses Gesetz nicht einmal erwähnt wird. Die gegenwärtige «juristische Praxis» läuft darauf hinaus, dass das Gegenteil dessen gilt, was das Gesetz eigentlich vorschreibt.

Stellungnahme des SAC

Die Formulierung im Gesetzesartikel ist korrekt, die rechtliche Bedeutung ist indes nicht so klar wie im Leserbrief dargestellt. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung hat dazu eine ausführliche rechtliche Einschätzung publiziert: www.bfu.ch > Ratgeber Recht > Sport und Bewegung > Wo darf ich mit meinem Mountainbike fahren?

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