Protokoll der ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung.
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Protokoll der ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung.

Hinweis: Dieser Artikel ist nur in einer Sprache verfügbar. In der Vergangenheit wurden die Jahresbücher nicht übersetzt.

der

ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung. des Schweizer Alpenclub

der ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung. des Schweizer Alpenclub Sonntag den 9. November 1913, vormittags 10 Uhr bis nachmittags 3 Uhr, im Grossratssaal in Zürich.

1. Der Zentralpräsident eröffnet die heutige Tagung, indem er die Abgeordneten begrüßt und auseinandersetzt, daß neben dem Haupttraktandum: Versicherungsvorlage, noch einige andere Dinge dringender Natur erledigt werden müssen.

2. Vom Zentralkomitee ist abwesend Dr. Grob, von den Sektionen haben sich entschuldigt Tessin, Rhein und Zofingen. Eine Sektion hat keine Vertretung gesandt. Es sind somit anwesend: 53 Sektionen mit 201 Abgeordneten.

Aarau: Großmann O., Schirmer P., Bollag, Direktor, Henz Hermann; Am Albis Dr. Vollenweider W., Berli Ad.; Alteis: Dr. Biehly, Helbling, Stämpfli Rud.; Bachtel: Ellmer-Honegger, Schuler-Honegger, Brunner J., Brennwald H.; Basel: Dr. Abt, Dr. Burckhardt, Derksen E., Dr. Forrer C, Wortmann F., Dr. Raillard A.; Bern: Dr. Graf, Prof., Dr. König H., König A., Rupp J., Siegrist H., Brechbühler F., Cardinaux P., Montandon Ch., Schaad J. C, Utinger P.; Bernina: Saratz-Badrutt, Müller-Meier, Klucker, Perini; Biel: Leuenberger A., Schätzle, Renggli, Ackeret H.; Blümlisalp: Ziegler, Direktor, Fahrni O., Kunz R.; Bodan: Scherb R., Fischer P., Dr. Sträub; Burgdorf: Walch D., Marti H., Dr. Benz W.; Chaux-de-Fonds: Muller L., Neukomm A., Gabus Georges, Py Georges, Savoye H.; Davos: Rzewuski, Lang, Caflisch; Diablerets: Dr. Fäs, Centurier, Nicole, Dr. Barbey, Hoinville, Dr. Jacot, Wanner-Roussy, Barbey A., Fuchs ( sous-section YverdonEinsiedeln: Schlageter O., Birchler E.; Emmental: Grütter P., Lemann E.; Engelberg: Amrhein W., Heß Jos., Feierabend; Genevoise: Bernoud A., Boveyron Ch., Cevey Jean, Delétra D., Desgouttes E., Dunand E., Eggermann J., Hufschmied G., Langdorf J., Miney S., Muller Ch., Perrottet E., Thury E., Viollier Ed.; Gotthard: Eggli A., Schlumpf, Heß W.; Hoher Rohn: Naumann W., Frey J.; Jaman: Brossy C, Correvon E., Bach, Ruchonnet E.; Kamor Bänziger E., Dierauer Tob.; Lägern: Dr. Müller A., Hediger G.; Lauterbrunnen: Jenny O.; Leventina: Lisibach L., Ritter E.; Lindenberg: Dr. Müller H., Scherrer B., Aubry; Moléson: Schorderet A., Daguet Léon, de Reyff B., Lipacher H.; Monte Rosa: de Rivaz André, de Riedmatten Pierre; Montreux: Vittoz John, Liebhauser E., Rufenacht E., Jeanneret, Wellauer H.; Mythen: Felchlin M.; Neuchâteloise: Jeanneret Ch., Sandoz E., Büzberger A., Jacot-Guillarmod ( ChasseraiOberaargau: Roth, Oberlt., Dr. Hiltbrunner, Bleuler-Moser; Oberhasli: Kohler N., Neiger O.; Oberland: Häbler C, Hänny L., Rufer A.; Olten: Kofel Karl, Hürlimann G.; Pfannenstiel: Dr. Leemann, Gohl Fr.; Pilatus: Weber, Oberstl., Spieler, Marx, Geißhüsler, Jürgensen, Zumbühl; Piz Sol: Becker, Oberst, Knecht, Direktor, Bernold, Ing.; Piz Terri: Derichsweiler E., Tschopp II.; Prättigau: Hew Th., Meisser L.; Randen: Fehr Jak., Bahnmeier, Bollinger, Gehring C.; Rhätia: Lindenmann A., Senti, Hail G., Pajarola A.; Rorschach: Roth H., Eggert Gg.; Roßberg: Wynisdorf E.. Speck Jos., Fitze Rob.; St. Gallen: Dr. Janggen, Tobler-Willy, Hartmann, Direktor, Kreßler H., Dr. Galli; Rieser Leo, Weber E.; Säntis: Adler Paul, Buchli Hans, Lutz A.; Thurgau: Kauf- mann W., Gyr H., Handschin A.; Titlis: Flury R., Vokinger; Tödi: Dr. Mercier, Affeltranger A., Jenny K., Lenzinger K.; Toggenburg: Freudiger 6., Tschudi-Grob, Gast-parW.; Uto: Dr. Täuber, Dr. Wehrli, Hausheer H., Ruegg Emil, Zellweger D., Dr. Walder, Käch E., Dr. Gysi, Rüd Emil, Zollinger E., Heller H., Bär A., Fritsch J.; Weißenstein: Bodenehr E., Branschi J., Dr. Brunner, Forster W.; Winterthur: Ruegg C, Dietrich, Heußer, Notar, Abt S.

3. Als Stimmenzähler werden bestimmt die Herren Brunner ( Bachtel ), Buchli ( Säntis ), Daguet ( Moleson ), Brossy ( Jaman ).

Die Übersetzung ins Französische besorgen Oberstl. Zuan für das Zentralkomitee, und Dr. Barbey, Diablerets.

4. Nach Abwicklung dieser Organisationsgeschäfte beginnt die Diskussion über die Vorlage der Einrichtung einer obligatorischen Tourenversicherung für alle S.A.C.-Mitglieder. Für das Zentralkomitee referiert B. Hatz. Er macht darauf aufmerksam, daß es nicht Sache der heutigen Tagung sei, in die Details des Vertragsentwurfes einzutreten, da die Gesellschaften keine weiteren Konzessionen zulassen. Sein Votum gilt den Ausführungsbestimmungen. Es ist gut möglich, daß die Zentralkasse einen Beitrag übernimmt und zwar die Hälfte der Prämie, gleich Fr. 1., da in den nächsten Jahren verschiedene Ausgaben wegfallen und die Mitgliederzahl stetig wächst. Der zweite Franken bleibt vom Einzelmitglied oder der Sektion zu tragen, da die Zentralkasse nicht mehr übernehmen kann und es nicht unbillig ist, wenn dem Einzelnen für den Nutzen, den er eventuell aus der Versicherung zieht, auch eine kleine Last aufgebürdet wird.

Pfr. Müller ( Genf ) verlangt Übersetzung der Ausführungen des Referenten. Dies geschieht.

Die Sektion Basel reicht den Ordnungsantrag ein, daß die Ausführungsbestimmungen vor dem Vertrag behandelt werden sollen.

Dr. H. Burckhardt ( Basel ) erläutert den Antrag dahin, daß die Versicherung so einschneidende finanzielle Bedenken erwecke, daß es nutzlos wäre, den Vertrag zu beraten und vielleicht nachher die Finanzierung nicht durchzubringen.

Daguet ( Moleson ) kommt auf die Badener Versammlung zurück. Die Delegierten seien damals nicht genügend instruiert gewesen, was sie stimmen sollen. Man habe sie mit dem Beschluss betreff Obligatorium überrumpelt und solle nun nicht auf den Fehler von damals einen zweiten Fehler häufen. Er stellt den Antrag:

Er wird hier durch den Zentralpräsidenten unterbrochen, welcher ihn zu beobachten bittet, daß diese Frage heute nicht diskutiert werden kann; immerhin autorisiert er ihn, seinen Antrag auf dem Bureau niederzulegen. Dieser lautet olgendermaßen:

1. es sei auf die Verhandlungen von Baden zurückzukommen; 2. es sei auf den vorliegenden Kontrakt nicht einzutreten.

Dr. Janggen ( St. Gallen ) spricht sich dahin aus, man könne die Ausführungsbestimmungen ebensogut nach dem Vertrag behandeln, weil derselbe durch sie nur insoweit es sich um die Finanzierung handle, berührt werde. Er würde daher den Antrag Basel ablehnen.

Dagegen sei der Antrag Daguet zuerst zu besprechen.

Basel ist damit einverstanden.

Der Zentralpräsident ladet die Versammlung ein, sich über die durch die^Motion Daguet aufgeworfene Frage auszusprechen. Dieselbe beschließt mit Mehrheit, darüber die Diskussion zu eröffnen.

Neukomm ( Chaux-de-Fonds ) hat sich bei Juristen über die Zulässigkeit der Vorlage erkundigt und macht aufmerksam, daß unsere Statuten nichts von Versicherung sagen und daher durch diese Vorlage verletzt würden. Auf Grund des neuen Zivilgesetzbuches könne jedes Mitglied des S.A.C. Einspruch erheben.

Dr. Täuber ( Uto ) erinnert daran, daß in Luzern auch die heutigen Gegner erklärt haben, es handle sich für die heutige Sitzung nur um Besprechung der Vorlage im Sinne des Badener Beschlusses, also des Obligatoriums. Er beantragt Ablehnung des Antrages Daguet.

Derksen ( Basel ) kann sich mit dem Vorschlag Daguet befreunden, damit das Obligatorium gestrichen werde. Jeder soll wählen können, ob er versichert sein wolle oder nicht.

Dr. Graf ( Bern ) plädiert für Abweisung des Antrages Daguet und Basel. Der S.A.C. habe für die Allgemeinheit schon viel geleistet durch Hüttenbauten, Wegmarkierung, Führerversicherung etc.; nun dürfe er auch einmal an seine Mitglieder denken. Es seien noch jedesmal finanzielle Bedenken vorgeschoben worden, und gleichwohl sei das Klubvermögen trotz der neuen Aufgaben gewachsen.

Dr. Müller ( Lindenberg ) ist derselben Ansicht. Er erwartet neuen Zuzug von Mitgliedern, nicht Rückgang durch die Einführung der Versicherung.

Pfr. Müller ( Genf ) weist den Vorwurf zurück, es sei in den Sektionen französischer Zunge Obstruktion gegen den Versicherungsvertrag gemacht worden.

Dr. Schorderet ( Moléson ) hebt nochmals die Statutenwidrigkeit der Vorlage hervor. Er sagt, der Vertrag verstoße gegen 1 und 2, weil dort nichts von Mitgliederversicherung stehe als Zweck des S.A.C. Er verstoße auch gegen 6, weil dann der Zentralbeitrag erhöht werde, was einer Statutenrevision rufen müsse.

Der Zentralpräsident ersucht, sich kurz zu fassen, weil die Zeit sehr vorgeschritten; er gibt noch fünf Minuten Zeit zur Diskussion für drei Redner.

Diese Zeit wird von Correvon ( Jaman ) allein ausgefüllt, der wieder auf die Statutenverletzung und die Möglichkeit der Einsprache auf Grund des Zivilgesetzbuches hinweist.

Dr. König ( Bern ) widerspricht dem Vorredner; wir haben noch andere Werke geschaffen, von denen in den Statuten nichts steht und die niemand angegriffen hat; « r verteidigt die Vorlage.

Dr. Hiltbrunner ( Oberaargau ) wünscht die Diskussion zu verlängern, damit weitere Aussprache ermöglicht wird.

Dr. Täuber ( Uto ) widerspricht ebenfalls der Statutenverletzung, indem nirgends fixiert sei, daß eine Mitgliederversicherung nicht eingeführt werden dürfe.

Dieses Argument wird von Dr. Abt ( Basel ) bekämpft. Es dürfen in keinen Statuten neue Gesichtspunkte aufgenommen werden ohne Statutenänderung. Auch er ist der Meinung, eine freiwillige Versicherung einzurichten.

Nun wird abgestimmt, ob über den Antrag Daguet weiterdiskutiert werden soll. Mit 92 gegen 86 Stimmen wird Schluss der Diskussion beschlossen.

Dr. Schorderet ( Moléson ) stellt den Antrag, über die Vorlage Daguet soll skrutiniert werden.

Dr. Graf ( Bern ) widersetzt sich dem, indem bisher im S.A.C. jeder offen seine Meinung habe sagen dürfen.

Correvon ( Jaman ) wünscht Abstimmung unter Namensaufruf.

Dieser Antrag siegt gegenüber demjenigen von Dr. Schorderet und auch demjenigen der gewöhnlichen Abstimmung mit 127 von 201 Stimmen.

In der nun vorgenommenen Hauptabstimmung mit Namensaufruf wird der Antrag Daguet mit 117 gegen 84 Stimmen abgelehnt.

Da aus der bisherigen Diskussion hervorgegangen, daß eine starke Opposition gegen das Obligatorium der Versicherung vorhanden ist, so schlägt die Geschäftsleitung vor, nachdem nun die Abstimmung über den Antrag Daguet erledigt, noch die Stellungnahme nach Sektionen zu ergründen. Es sollen sich die Delegierten der Sektionen unter sich beraten und dann mit einer Stimme den Sektionsstandpunkt klarstellen. Das Ergebnis dieser Umfrage ist folgendes:

34 Sektionen sprechen sich für und 17 Sektionen gegen das Obligatorium aus.

Müller ( Genf ) fragt an, wozu diese Abstimmung nütze, da die Zahl der Sektionen nichts zu bedeuten habe, und die kleinen Sektionen auf diese Weise die großen majorisieren würden.

Der Zentralpräsident beruhigt den Vorredner, daß diese Aufnahme nur dazu diene, das Zentralkomitee zu schützen, falls später eine solche Abstimmung für angezeigt erachtet worden wäre.

Nachdem der Antrag Daguet ( Moléson ) gefallen, schreitet man zur Abstimmung über den Antrag Basel, die Ausführungsbestimmungen vor dem Vertrag zu behandeln.

Der Antrag erhält 100 Ja gegen 79 Nein.

Dr. Raillard ( Basel ) bekämpft den Antrag des Zentralkomitees, einen Beitrag aus der Zentralkasse zu entnehmen, da man damit kein Geld mehr übrigbehalte für Extraausgaben, wie: Schutz von interessanten Gegenständen, Liebesgaben bei Katastrophen, Anschaffung von Reliefs. Er erinnert an 1, Publikationen zur Erforschung des Alpengebiets, und bittet um Beiträge an die Herausgabe der Karten 1: 25,000 und an die Naturschutzkommission. Er stellt den Antrag: Die ganze Prämie ist von den Sektionen nach Maßgabe ihrer Mitgliederzahl aufzubringen, wobei es den Sektionen überlassen bleibt, die Prämienbeiträge aus ihren bisherigen ordentlichen Einnahmen zu bestreiten oder dieselben ganz oder teilweise von den Mitgliedern zu erheben.

Dr. Täuber ( Uto ): Der Vorredner malt zu schwarz. Für Landeskalamitäten dürfen wir eventuell vom Vermögen nehmen. Die Karten 1: 25 000 sind noch nicht so weit, dass in den nächsten drei Jahren eine Subvention verlangt werden wird; dieselbe kann übrigens vom Jahrbuchfond entnommen weiden. Wir werden überhaupt neue Mitglieder und dadurch auch mehr Einnahmen bekommen.

Dr. Müller ( Lindenberg ) erinnert, daß dieselben Gründe damals bei Gründung der Führerkasse geäußert wurden, als die Zentralkasse noch viel schwächer war.

Bodenehr ( Weißenstein ) erklärt, der Jahrbuchfond sei nur für das Jahrbuch da.

Prof. Wehrli ( Uto ) macht der Sektion Basel den Vorwurf, sie wolle um jeden Preis die Vorlage zu Fall bringen. Wenn der vorsichtige Zentralkassier zustimme, so dürfe man die Subvention der Zentralkasse schon annehmen. Dann wendet er sich noch gegen die Naturschutzkommission, welche bestimmte Landesgegenden für einige Privilegierte dem Verkehr verschließen wolle.

Daguet ( Moléson ) fürchtet die Erhöhung des Zentralbeitrages und daher eine Statutenverletzung. Seine Ausführungen werden von Basel unterstützt.

Dr. König ( Bern ) erklärt, der zweite Franken bedinge keine Erhöhung des Zentralbeitrages, ersucht aber das Zentralkomitee um Auskunft.

Prof. Graf ( Bern ) unterstützt die Subvention von Fr. 1. durch die Zentralkasse; neue Mittel für neue Aufgaben werden sich finden Für den Einzelnen sei die Abgabe von Fr. 1. nicht zu viel, wie Prof. Wehrli nachgewiesen.

Dr. Schorderet ( Moléson ) ist überzeugt, daß die Aufbringung des zweiten Frankens gefährlich für die kleinen Sektionen sei. Er stellt den Antrag: Die Entrichtung der Versicherungsprämie muß so vorgesehen werden, daß weder die Mitglieder selbst, noch die Sektionskassen belastet werden, d.h. die Zentralkasse hat für den Prämienbeitrag voll und ganz aufzukommen.

Der Zentralpräsident antwortet Dr. König ( Bern ): Der Zentralbeitrag wird nicht erhöht; den Sektionskassieren ist es überlassen, wie sie den zweiten Franken einkassieren.

De Riedmatten ( Monte Rosa ) wendet sich gegen Basel, weil es den Bergsektionen nicht möglich wäre, die ganze Prämie zu übernehmen.

Sandoz ( Neuchâtel ) wünscht Übersetzung des Antrages Basel, welche gegeben wird.

Chronik.

Correvon ( Jaman ) stimmt Basel bei, die Prämien von der Sektion allein aufbringen zu lassen.

Dr. Janggen ( St. Gallen ) hat einige Bedenken, ob es nicht einer Erhöhung des Zentralbeitrages gleichkomme, wenn der zweite Franken nicht von den Sektionen übernommen, sondern direkt vom Mitgliede einbezogen werde.

Dr. Biehly ( Alteis ) wundert sich und erklärt sich nicht, warum die Sektionen der französischen Schweiz gegen die Vorlage seien.

Dr. Raillard ( Basel ) weist den von verschiedener Seite gemachten Vorwurf der Verkegelungspolitik zurück.

Müller ( Genf ) antwortet Dr. Biehly. Er erklärt, daß die Opposition hauptsächlich der Angst vor den zahlreichen Austritten, die die obligatorische Mitgliederversicherung verschulden werde, entspringe.

Dr. Burckhardt ( Basel ) verteidigt nochmals seinen Standpunkt. Man begehe eine Statutenverletzung gegen 1 und 2. Ein Fünftel der Einnahmen des S.A.C. werden für einen bestimmten, nicht im Sinne der Statuten liegenden Zweck festgelegt. Das Zentralkomitee habe kein Recht, die Sektionen zu zwingen, den zweiten Franken aufzubringen.

Dr. Graf ( Bern ) wendet sich gegen Moléson und Basel, indem beide Vorschläge zu gefährlich seien. Zum Votum Dr. Janggen bemerkt er, daß man nicht zu spitz-findig zu definieren habe, wie der Einzug des zweiten Frankens zu rubrizieren sei. Er schlägt vor, das Zentralkomitee solle untersuchen, ob am Jahrbuch etwa ein Franken zu ersparen wäre, und ob das „ Echo " etwas abgeben könnte.

Dr. König ( Bern ) tritt dem Einwurf Basel entgegen, das Zentralkomitee habe kein Recht, den Sektionen den zweiten Franken aufzuladen.

Buchli ( Säntis ) erklärt, seine kleine Sektion habe sofort den Franken auf Sektionskasse genommen; da werde es in den großen Sektionen wohl auch gehen.

Rüd ( Uto ) verteidigt die Vorlage und den Verteilungsmodus des Zentralkomitees.

Dr. Hiltbrunner ( Oberaargau ) führt aus: Es wird immer von Statutenwidrigkeit gesprochen. Wenn der S.A.C. aber die Alpen erschließt, Propaganda für Bergwanderungen usw. macht, so hat er auch die Pflicht, für die jungen Leute zu sorgen, welche seinem Rufe gefolgt und dabei verunglückt sind.

Es sprechen noch Hatz und Henne vom Zentralkomitee.

Da von der Diskussion über die Ausführungsbestimmungen kein Gebrauch mehr gemacht wird, wird dieselbe geschlossen.

Es stehen sich drei Anträge gegenüber:

1. derjenige des Zentralkomitees: Die Prämien werden zur Hälfte von der gentralkasse, zur anderen Hälfte von der Sektion oder dem einzelnen getragen.

2. derjenige der Sektion Basel: Die Prämienzahlung ist Sache der Sektion.

3. derjenige der Sektion Moléson: Die Prämienzahlung ist Sache der Zentralkasse allein.

Alle drei Anträge werden im deutschen und französischen Texte verlesen und die Übersetzungen ausdrücklich genehmigt. Die Abstimmung wird so vorgenommen, daß sich zuerst Antrag 2 und 3 eventuell gegenüberstehen und daß dann der ob-siegende dem Antrag des Zentralkomitees definitiv entgegengestellt wird.

Der Antrag Moléson wird mit 41 gegen 33 Stimmen demjenigen von Basel vorgezogen, unterliegt aber mit 34 gegen 139 Stimmen gegen denjenigen des Zentralkomitees.

Damit sind die Ausführungsbestimmungen erledigt.

Dr. Schorderet ( Moléson ) verlangt eine Protokollerklärung mit folgendem Wortlaut:

1. Das Zentralkomitee erklärt, daß die Erhebung des Prämienbeitrages von Fr. 1., der von den Mitgliedern verlangt wird, keine Änderung des 6 der Zentralstatuten nach sich ziehe.

2. Die Interpellation Dr. Janggen sei nicht zufriedenstellend beantwortet worden. Das Zentralkomitee gibt zu dieser Protokollerklärung folgende Gegenerklärung ab: Das Zentralkomitee hält an seiner Stellungnahme in der Diskussion fest, dahin gehend, daß mit Unrecht direkt von einer Erhöhung des Zentralbeitrages die Rede sein könne.Vom ganzen 6 war im Votum des Zentralpräsidenten keine Rede.

Zum zweiten Punkt ist zu bemerken, daß nach dem Votum von Prof. Graf Dr. Janggen nicht mehr auf seine Anfrage zurückkam und die Sache vom Zentralkomitee als erledigt betrachtet wurde.

Es wird nun auf die Behandlung des Versicherungsvertrages selbst eingetreten.

Dr. Faes ( Diablerets ) stellt den Antrag, es sei die vorgesehene Summe zur Bildung eines Versicherungsfonds zu verwenden und kommt damit auf den Vorschlag der Versicherung auf Gegenseitigkeit zurück.

Der Redner wird vom Zentralpräsidenten mit der Begründung unterbrochen, dieser Antrag sei nicht diskutierbar, weil er nicht zu rechter Zeit eingebracht worden sei. Es handle sich heute nur darum, den vorliegenden Vertrag anzunehmen oder zu verwerfen; denn auch die Ausfuhrungsbestimmungen wurden nur in Berücksichtigung des vorliegenden Vertrags behandelt. Die Versammlung soll entscheiden, ob trotzdem der Antrag Diablerets zur Behandlung zuzulassen sei.

Mit 136 gegen 36 Stimmen wird der Antrag auf Zulassung abgelehnt.

Correvon ( Jaman ) kritisiert, daß der Redner der Sektion Diablerets nicht angehört worden sei; es gäbe eine ganze Menge von Verbänden, welche mit der Versicherung auf Gegenseitigkeit gute Geschäfte machen. Man sollte auch im S.A.C. jetzt schon Fonds anlegen.

Daguet ( Moléson ) greift auf, daß im Badener Auftrag auch die Prüfung der Versicherung auf Gegenseitigkeit enthalten war; man habe aber in Luzern nur den Bericht des Zentralkomitees erhalten, aber keine Diskussion walten lassen; dies könne jetzt verlangt werden.

Der Zentralpräsident bemerkt, er opponiere nur gegen das Vorgehen der Sektion Diablerets, indem dasselbe der Geschäftsordnung entgegenstehe.

Dr. Biehly ( Alteis ) wünscht, man solle probeweise den Vertrag, wie er vorliegt, annehmen, unterdessen aber eine andere Lösung suchen.

Damit ist das Zentralkomitee ganz einverstanden.

Derksen ( Basel ) stellt den Antrag auf artikelweise Beratung der Vorlage, da noch viel daran auszusetzen sei.

Der Zentralpräsident lehnt eine solche ab, weil, wie schon in Luzern und heute wieder erklärt worden ist, mit den Gesellschaften kein günstigeres Abkommen zu erreichen sei und nur formelle Änderungen durch mündliche oder schriftliche Eingabe angebracht werden können ( Ausführungsbestimmungen d ).

Dr. Burckhardt ( Basel ) wünscht trotzdem Detailberatung.

Dr. König ( Bern ) bestätigt, daß materiell es keinen Wert habe, die Artikel zu verlesen; für die Formfehler sei eine Aussprache wünschenswert.

Für die artikelweise Beratung sprechen noch Müller ( Genf ), Vittoz ( Montreux ), Jacot-Guillarmod ( Neuchâtel ), Dr. Faes ( Diablerets ) und Neukomm ( Chaux-de-Fonds ).

Prof. Graf ( Bern ) plädiert für Abstimmung in globo, da der Vertrag klar und gut vorbereitet sei und materiell alles enthält, was verlangt werden könne. Er erhebt wieder den Vorwurf des Beinstellens.

Dr. Abt ( Basel ) sucht die Notwendigkeit der Detailberatung an einigen Beispielen zu erläutern.

Chronik.

Der Vertreter des Zentralkomitees weist nach, daß diese Aussetzungen zum Teil in anderen Paragraphen geregelt sind, zum Teil, weil formeller Natur, bei der Durchsicht korrigiert werden können.

Dr. Faes ( Diablerets ) protestiert gegen den Angriff von Prof. Graf.

Bernoud ( Genf ) stellt den Antrag auf Verschiebung der Diskussion auf die nächste Delegiertenversammlung.

Der Antrag Bernoud erhält 55 Stimmen; von den Stimmenzählern wird große Mehrheit dagegen konstatiert.

Oberstl. Weber ( Luzern ) glaubt, man könne ruhig in globo über die Vorlage abstimmen, weil man Zeit genug gehabt habe, um sich zu orientieren.

Wegen vorgerückter Zeit muß wieder abgestimmt werden, ob man zum Essen gehen will. Mit 118 gegen 41 Stimmen wird Fortsetzung in den Verhandlungen beschlossen.

In der Abstimmung, ob in globo oder artikelweise weiterzuberaten sei, wird mit 114 gegen 66 Stimmen für ersteren Modus entschieden.

Müller ( Genf ) konstatiert, daß es ein Unding sei, einen Vertrag von solcher Tragweite nicht in alle Details zu diskutieren, was von der Geschäftsleitung verunmöglicht worden sei.

Der Zentralpräsident protestiert dagegen, daß er durch irgendein Machtwort je die Diskussion beeinflußt habe und daß er nicht völlig unparteiisch vorgegangen sei. Es seien von verschiedenen Seiten Bemerkungen dieser Art gefallen, so daß er ersuchen müsse, zu erklären, ob man mit seiner Geschäftsleitung einverstanden sei.

Wellauer ( Montreux und Diablerets ) entschuldigt sich für einen Artikel im „ Echo des Alpes " über die Abgeordnetenversammlung in Luzern. Er hat das Zentralkomitee nicht beleidigen wollen.

Der Zentralpräsident erklärt, daß er durch diese Entschuldigung den Zwischenfall nicht als ganz erledigt betrachten könne.

Dr. Hiltbrunner ( Oberaargau ) stellt den Antrag, der Geschäftsleitung das Zutrauen der Versammlung auszudrücken, was unter Akklamation geschieht.

Die Diskussion über den Versicherungsvertrag wird nicht mehr benutzt und derselbe wird mit 116 gegen 72 Stimmen auf drei Jahre akzeptiert.

Es liegen noch vier kleinere Traktanden vor. Mit 88 gegen 80 Stimmen wird beschlossen, alle Traktanden vor dem Essen zu beendigen.

5. Versand der Festschrift: Für das Zentralkomitee referiert der Zentralkassier. Die Festschrift umfaßt statt 10 Bogen 17 Bogen, die Kosten sind daher statt Fr. 15 000 Fr. 23 000. Das Gewicht des Exemplares ist auf 750 gr angewachsen. Der Versand muß daher sowohl im Inland als im Ausland als Paket geschehen. Dadurch werden die Kosten sehr hoch, nämlich ca. Fr. 6100 nur für Porti. Um etwas zu sparen, schlägt das Zentralkomitee vor: 1. die Festschrift den Sektionen zu übermitteln, und diese können für die Weiterverteilung sorgen, oder 2. es sei dem Zentralkomitee ein Kredit von Fr. 6000 für Porti zu gewähren.

Wanner ( Diablerets ) stellt den Antrag, die Verteilung habe durch das Zentralkomitee zu erfolgen, damit jeder zu seinem Buche komme; Geldmittel scheinen ja genügend vorhanden zu sein.

Es wird der Versand an die Sektionen nach Antrag des Zentralkomitees mit 84 gegen 60 Stimmen gutgeheißen.

6. und 7. Gehalt des Redaktors für Jahrbuch und „ Alpina " pro 1914/16.

Referent des Zentralkomitees ist Dr. Schmidt. Er führt aus: Bei Behandlung der neuen Verträge mit den Redaktoren des Jahrbuchs und der „ Alpina " mußte auch die Honorarfrage neu geregelt werden. Der Redaktor des Jahrbuchs suchte um eine Aufbesserung von Fr. 600 nach, weil das neue Jahrbuch mehr Arbeit gebe und die Lebensverhältnisse teurer werden. Der Vorschlag des Zentralkomitees geht dahin, ihm die Aufbesserung zu gewähren; er erhielte dann Fr. 2600 plus Fr. 100 für Bureauspesen. Der Alpinaredaktor hat bisher mit Fr. 1000 auch alle Bureauslagen etc. bestritten; er schlägt diese letzteren auf Fr. 200 bis 300 an und wünscht, daß ihm diese Extraentschädigung oder das Gehalt entsprechend erhöht werde. Das Zentralkomitee schlägt einen Gehalt von Fr. 1300 vor. Beide Anträge werden genehmigt.

8. Verschiedenes. Die Sektion Blümlisalp hat ein Gesuch um Wiedererwägung des Beschlusses von Luzern betreff Hohtürlihütte eingereicht. Das Zentralkomitee faßte den damaligen Beschluß so auf, daß diese Frage im Zusammenhang mit der allgemeinen Klubhüttenfrage zu erledigen sei. In dieser kurzen Zeit konnte die Angelegenheit nicht genau geprüft werden. Auch ist das Zentralkomitee der Ansicht, es wäre nicht gut, jetzt, am Ende seiner Amtstätigkeit, den Nachfolgern die Hände zu binden. Das Zentralkomitee hat nichts gegen das Eintreten auf die Vorlage einzuwenden.

Ziegler ( Blümlisalp). führt in längerem klaren Vortrag die Dringlichkeit ihres Hüttenbaues vor Augen. Er begreift den Standpunkt des Zentralkomitees und wünscht auch nicht eine Regelung der prinzipiellen Frage, nur empfiehlt er das Hüttenprojekt zur Annahme.

Dr. Biehly ( Alteis ) tritt dem Vorredner entgegen und beantragt Nichteintreten. Mit großem Mehr wird Nichteintreten beschlossen.

Damit sind die Traktanden erledigt, und die Abgeordnetenversammlung wird geschlossen.

Der Aktuar:Der Präsident:

Dr. Bener.Henne.

Die Stimmenzähler: H. Huclili.J. Brnnner.

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