Verhältnismässiger Schutz
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Verhältnismässiger Schutz

Der Schutz der im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführten Gebiete ist für uns Bergsportler von grosser Bedeutung (S.33). Unerschlossene und unberührte Berglandschaften bilden den Kern unserer Touren im Jura, den Voralpen und den Alpen und machen Bergsteigen zum überragenden ganzheitlichen Erlebnis. Die Berner Hochalpen, das Säntisgebiet und viele weitere Landschaften sind Beispiele dafür. Es lohnt sich, uns für deren Schutz und deren weitgehende Unerschlossenheit einzusetzen. Wichtig ist, dass der Mensch nicht ausgeschlossen wird und der freie Zugang mit eigener Muskelkraft gewährleistet bleibt.

Gerade dieser freie Zugang gerät auf einer anderen Schutzebene zunehmend unter Druck. Mit der restriktiven Anwendung der revidierten Jagdverordnung werden in vielen Kantonen neue Wildruhezonen verfügt und die erlaubten Routen in Eidgenössischen Jagdbanngebieten reduziert. Hier sind der SAC und alle seine Sek­tionen gefordert, Verhältnismässigkeit und eine Interessenabwägung zwischen dem Recht auf freien Zugang und berechtigten Tier- und Pflanzenschutzbestimmungen einzufordern. Zusätzlicher Druck auf die noch frei zugänglichen Tourengebiete entsteht durch neue Erschliessungen und die Ersatzmassnahmen, die diese kompensieren sollen. So gehen jeweils gleich zwei Tourengebiete verloren: das durch Bergbahnen neu erschlossene Gebiet und die durch neue Schutzgebiete belegten Kompensationsgebiete. Der SAC engagiert sich stark für einen verhältnismässigen Wildschutz, zum Beispiel mit dem Patronat bei der Kampagne «Respektiere deine Grenzen», mit der Naturverträglichkeitsprüfung der Führerliteratur und mit dem Engagement in der Ausbildung der Tourenleiter, Hüttenwarte und Wanderleiter.

Von der Revision der BLN-Verordnung erhoffe ich mir für uns Bergsteiger den Erhalt der Schönheit unserer grossartigsten Gebirgslandschaften. Ab und zu werden wir uns deshalb mittels des Verbandsbeschwerderechts gegen neue Erschliessungen wenden müssen. Für den freien Zugang im Spannungsfeld der Wild-, Tierschutz- und Jagdinteressen dürfen und müssen wir uns einmischen und uns für verhältnismässige Lösungen in den Kantonen und Gemeinden einsetzen. Was nützen wunderschöne Landschaften, von denen die Menschen ausgeschlossen sind?

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