Wildruhe und der freie Zugang
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Wildruhe und der freie Zugang

Seit Jahren weisen wir in der Zeitschrift regelmässig darauf hin, wie wichtig es ist, im Winter auf die Lebensräume der Wildtiere Rücksicht zu nehmen. Seit 2009 auch mit der Kampagne «Respektiere deine Grenzen». Die Karten, die wir zusammen mit den Tourentipps veröffentlichen, weisen die geltenden rechtskräftigen und empfohlenen Wildruhezonen sowie die Wildschutzgebiete aus. Die Routen sind auf ihre Naturverträglichkeit geprüft. Man kann sich darauf verlassen.

Das Ziel ist klar: Wir vom SAC wollen unsere Verantwortung als Schützer der Alpen wahrnehmen. Es geht aber auch um den freien Zugang. Nur wenn wir die Wildruhezonen respektieren, können wir darauf pochen, dass die Behörden Augenmass behalten und bestehende Routen nicht einfach streichen. Auch können wir verlangen, dass die Zonen auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls – wenn sich dort keine Tiere aufhalten – auch wieder aufgehoben werden.

In der Theorie tönt das einfach, in der Praxis kann es aber komplizierter sein, als man denkt (vgl. S. 15). Egal wie neu die Skitourenkarte ist, die man bei der Planung verwendet. Sie zeigt eine Momentaufnahme. Wildruhezonen, die nach dem Erscheinen ausgeschieden wurden, sind nicht verzeichnet. Dafür gibt es das Portal Respektiere-deine-Grenzen.ch, es ist aktueller. Die Kantone sind verpflichtet, die geltenden Wildruhezonen zu melden. Das Bundesamt für Umwelt ist dafür zuständig, dass die Karten auf dem Portal vor der Skitourensaison aktualisiert werden. Leider findet dies normalerweise nur einmal jährlich Mitte Dezember statt. Werden Wildruhezonen später ausgeschieden, sind sie auf dem Portal nicht mehr verzeichnet. Das ist unbefriedigend.

Für uns heisst das: Wer eine Tour plant, muss – wenn auch sehr selten ­– damit rechnen, im Gelände plötzlich vor einem Schild zu stehen, das auf eine Wildruhezone aufmerksam macht. Es ist ärgerlich, wenn man die Route ändern oder die Tour im schlimmsten Fall abbrechen muss. Rechtlich gesehen ist der Fall aber klar: Rechtsgültige Wildruhezonen sind zu respektieren, wer das nicht tut, riskiert eine Busse.

Es liegt an uns, zu beweisen, dass wir Nützen und Schützen gleich wichtig nehmen. Nur dann werden wir unserer Rolle als Anwälte der Alpen gerecht und können uns gegen übermässige Einschränkungen beim freien Zugang glaubhaft zur Wehr setzen.

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