Anseilen auf Skitouren
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Anseilen auf Skitouren

Stellungnahme zum Beitrag « Aus für Sektions-Skitouren über Gletscher ?» ALPEN 2/97 Der Beitrag von Manfred Hunziker in den ALPEN 2/97 ( S. 12-13 ) spricht ein aktuelles Thema an, das alle Skitou-ren-Leiter direkt angeht. Aus der Sicht des Ausbildungsverantwortlichen für J+S-Leiter möchte ich dazu nachstehend kurz Stellung nehmen.

Die juristische Seite Es ist nicht das erste Mal, dass das Bundesgericht bei Bergunfällen Entscheide trifft und vor allem Begründungen liefert, die dem Praktiker einigermassen exotisch vorkommen. Als Verantwortliche am Berg müssen wir jedoch zur Kenntnis nehmen, dass uns Art. 117 des Strafgesetzbuches sehr direkt betrifft: « Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft. » Mit andern Worten: Wird die Fahrlässigkeit bejaht, muss eine Bestrafung erfolgen. Zur näheren Abklärung des Sachverhalts können die Gerichtsorgane ein Gutachten einfordern, was sie auch mehrheitlich tun. Um diese Gutachten auf einen einheitlichen Nenner zu bringen, wurde vor zehn Jahren die Arbeitsgruppe « Expertisen bei Bergunfällen » als Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ausbildungsverantwortlichen ins Leben gerufen. Diese AG wird in den meisten Fällen ( wie übrigens auch in dem im Beitrag erwähnten Fall ) begrüsst.

Die menschliche Seite Jeder Unfall hat aber zwei Seiten: Aus der Sicht der Eltern eines verunglückten Jugendlichen sieht die Sache anders aus. Damit sind wir beim zweiten Punkt, bei der menschlichen Seite. Jeder Bergunfall mit tödlichem Ausgang hat seine tragische Dimension. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die persönliche Betroffenheit im Fall eines Unglücks mit einem Teilnehmer allfällige juristische Folgen bei weitem überwiegt.

Praktische Konsequenzen Ich denke nicht, dass der Schlusssatz von Manfred Hunziker: « ...darf man sich freilich nicht wundern, wenn sich auch im Aufstieg niemand mehr anseilen mag », ein gangbarer Weg für einen Verantwortlichen sein kann. Meine Massnahmen am Berg sollen doch primär die mir anvertrauten Teilnehmer schützen und nicht mich selber! Dass ich im Einzelfall einen fatalen Fehlentscheid treffen kann, liegt im Wesen der Sache.

Sicher werden wir uns auch in Zukunft auf verschneiten Gletschern nicht immer anseilen. Wer aber zum Beispiel zuschauen muss, wie der Aufstieg zum Gross Grünhorn nach einem Neuschneefall locker seilfrei begangen wird, kann sich über soviel Mut oder Unkenntnis nur wundern. Das Leiterhandbuch Bergsteigen/Skitou-ren, Ausgabe 97, vermerkt dazu: « Auf Skitouren im vergletscherten Gebiet ziehen wir grundsätzlich den Klettergurt an. Dies ist beim Gehen kaum hinderlich. Sobald jedoch Anseilen wegen Spaltengefahr nötig wird, ist dies ein gewaltiger taktischer Vorteil. Wir seilen uns dann situativ an und unter Umständen wieder los - ohne nennenswerten Zeitverlust. » Dies habe ich mit meiner Gruppe am Grünhorn auch getan und zwar nur für ca. 200 Meter im Aufstieg und während der Abfahrt.

Walter Josi, Eidg. Sportschule Magglingen Natursportler müssen immer zwischen ihren Wünschen und den Bedürfnissen der Natur und Landschaft abwägen.

tLPEN-Nachrichten

II notiziario delle ALPI

Durchquerung des Saint-Elias-Gebirges Weder ein Todesfall noch fehlende Karten stoppten drei Polen bei der Durchquerung des Sankt-Elias-Gebir-ges. Zu viert hatten sie den Alaska Highway am Kluane Lake im kanadischen Yukon Territorium Ende Mai für eine Besteigung des Mount Logan verlassen. Ihr ursprünglicher Plan bestand darin, die 160 km zum Mount Logan zu Fuss zurückzulegen, dann Kanadas höchsten Berg ( 5951 m ) über den Ostgrat zu besteigen, um danach via Logan-Gletscher und Chitina-Glet-scher den Chitina River in Alaska zu erreichen und so den fast 500 km langen Treck im kleinen Ort McCarthy zu beenden. Im Aufstieg zum Mount Logan verunfallte der 40 Jahre alte Vladimir Zakovsky in einer Lawine tödlich. Die drei andern, Pavel Nova-cek, Miloslav Lidinec und Tomas Pau-lovsky gruben den Verschütteten aus und meldeten mit Hilfe eines Funkgerätes einer andern Bergsteigergruppe das Unglück der Verwaltung des Kluane National Park. Es war der 5. Juni. Damit erfuhr die Parkverwaltung erstmals überhaupt von der Existenz dieser Gruppe. Bergsteiger innerhalb des Kluane National Park müssen sich bei der Verwaltung im voraus registrieren. Die Polen hatten dies unterlassen.

Die drei Überlebenden setzten ihr Unternehmen, nach Alaska weiterzuziehen, fort. Als sie am Mount Saint

Nouvelles des ALPES

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