Bericht des Centralcomité über die Verwendung der zu Gunsten der Lawinenbeschädigten vom Winter 1887/88 gesammelten Liebesgaben
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Bericht des Centralcomité über die Verwendung der zu Gunsten der Lawinenbeschädigten vom Winter 1887/88 gesammelten Liebesgaben

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über

die Verwendang der za Gunsten der Lawinenbeschädigten vom Winter 1887/88 gesammelten Liebesgaben.

über die Verwendang der za Gunsten der Lawinenbeschädigten vom Winter 1887/88 gesammelten Liebesgaben.

An die verehrten Geber f Wir beehren uns hiemit, Ihnen nachstehend Rechenschaft abzulegen über die Verwendung der zu Gunsten der Lawinenbeschädigten vom Winter 1887 88 gesammelten Liebesgaben.

Vor Allem indessen sei es uns gestattet, gleich Eingangs allen denen unsere wärmsten Dankesbezeu-gungen entgegenzubringen, die es uns durch ihre Gaben und ihre Mitwirkung ermöglicht haben, die Noth der durch die Elementargewalten schwer beschädigten Bergbewohner, wenn auch nicht ganz zu heben, so doch zu mildern.

Wir sind erfreut über den Erfolg unserer Bemühungen und constatiren hier mit Befriedigung, daß der Appell an die Opferwilligkeit unserer Freunde nicht ungehört verhallte, so daß wir im glücklichen Falle waren, als Resultat unseres Aufrufes vom 15. April 1888 den Eingang von:

?.?>. " ' Fr. 87,711. 50 zu'registrireo, wozu sich noch „ 1,272. 95 Zinsen gesellten, so daß uns total Fr. 88,984. 45 zur Vertheilung an die Geschädigten zu Gebote standen.

Wie Sie dem beigefügten Verzeichnisse entnehmen können, stammt diese Summe mit alleiniger Ausnahme von Fr. 3,821. 35, die uns durch Vermittlung des English Alpine Club und des United Swiss Club in London geworden sind, einzig aus dem Inlande. Der geehrten Freunde in London, und im Besonderen des hon. Mr. C. T. Dent, Präsident des englischen „ Alpine Club ", der sich für unsere Sache warm und in hochherziger Weise interessine, sei auch hier speciell anerkennend gedacht.

Schweizerischerseits hat sich besonders Zürich durch großartige Betheiligung an dem Liebeswerke hervorgethan und darf sich die Section Uto, Allen vorau, dessen rühmen, den Erfolg unserer Bemühungen herbeigeführt zu haben. Ihr und den sie unterstützenden Landsleuten bringen wir denn auch unsern wärmsten Dank entgegen.

Größer noch als die Hülfe aber war die Noth, und wurden uns, auf Ansuchen, durch die Tit. Kantonsregierungen folgende Schadensummen von Privaten angemeldet:

Kanton TessinFr. 229,321 „ Graubünden... „ 139,436 „ Wallis„ 99,321 „ Uri„ 45,920 „ Bern„ 22,810 „ Glarus„ 1,400 Total Fr. 538,208 welche sich auf ca. 1700 Posten vertheilen.

Da es bei dem großen Mißverhältnisse zwischen dem Bedarfè und den vorhandenen Mitteln unmöglich Ht} war, Alien gerecht zu werden, maßten Streichungen vorgenommen werden, und entschied sich das gefertigte Comite dahin, daß außer Betracht zu fallen hätten:

1alle als wohlhabend oder reich bezeichneten Beschädigten; 2alle diejenigen, deren Schaden *Fr. 100 nicht überstieg, welch'letztere Bestimmung einzig bei Viehverlust nicht zur Anwendung kam.

Für die übrigen wurde festgestellt, daß in erster Linie der 41 armen Waisen gedacht werde, und wurden denti auch jedem Kinde von vorneherein Fr. 400 zugesprochen. Sodann sollen entschädigt werden:

I. Viehverlust mit 50 °/o; II. Schaden an Gebäulichkeiten mit 20—25 °/o; III. Terrainschaden mit 10 °/o der Schatzungssumme, und wurde dabei Fr. 20 als Minimalgrenze des Betrages der Gaben angenommen. Bei dieser Classification wurden wir von der Erwägung geleitet, daß der Schaden an verlorenem Vieh ein effectiver ist und am ehesten richtig geschätzt werden kann. Zudem bietet dessen Ersatz in der Regel mehr Schwierigkeiten als z.B. die Wiederherstellung eines zerstörten Stalles.

Bezüglich der zweiten Kategorie bemerken wir, daß eben die verfügbaren Mittel nicht erlaubten, eine größere Quote auszusetzen, wenn nicht eine große Zahl der weniger Beschädigten ganz unberücksichtigt gelassen werden wollte. Die uns durch Private zugegangenen Mittheilungen lassen überdies keinen Zweifel darüber aufkommen, daß vielerorts die Schatzungs-summen für die beschädigten Immobilien allzu reichlich bemessen wurden.

Was den Schaden an Uberführtem Wiesland etc. anbelangt, so trifft die bezüglich des gemeldeten Schadens an Gebäuden gemachte Bemerkung hier ebenfalls zu, indem nach unseren Erfahrungen der wirkliche, schließlich resultirende Schaden, den die Lawinen an Grund und Boden verursachen, gewöhnlich bei Weitem nicht den Umfang erreicht, den man im ersten Augenblicke anzunehmen versucht ist.

Bezüglich des Modus der Vertheilung entschieden wir uns aus verschiedenen Gründen für den directen Versandt per Postmandat an die einzelnen Adressaten, welche Beförderungsart vor Allem den Vorzug größter Raschheit bot. Es war uns eben sehr daran gelegen,1 die Gelder schnellstmöglich ihrer Bestimmung zuzuführen, nachdem wir, ohne unser Verschulden und ganz gegen unseren Willen, durch das verspätete Eintreffen eines Theiles der amtlichen Schätzungslisten ( diejenigen von Wallis erhielten wir erst im Februar a. c. ) mit der Vertheilung der Gaben so lange zurückhalten mußten.

Auf diese Weise gelangten zum Versandt: nach dem Kt. Tessin: in 420 Posten Fr. 41,275. 7?

77 Graubünden:

118 77 16,625.J7 r Wallis:

77 177 77 r, 16,420. "

n r, Uri:

i 58 77 7 ) 10,149.45 n n Bern:

r 9 T. Î1 4,165. n n Glarus:

n 2 n 77 350. wie vorstehend total Fr. 88,984.45 worüber wir, außer den persönlichen Quittungen der Empfänger, Bescheinigung des hiesigen Postamtes besitzen.

Die uns zugekommenen Kleidungsstücke, Bettzeug etc. haben wir bestmöglich sortirt und denjenigen Familien zukommen lassen, die uns als solcher Sachen am meisten bedürftig erschienen.

Nach diesen sachlichen Mittheilungen gestatten wir uns -zum Schlüsse noch die persönliche Bemerkung, daß wir bei der Zutheilung der Unterstützungen nach bestem Wissen und Gewissen unpartheiisch vorgegangen sind. Wenn trotzdem nicht Alle zufriedengestellt werden konnten, so liegt einerseits der Grund hieftir nahe in dem Umstände, daß unsere Mittel nicht hinreichten, um Alle voll zu entschädigen, wie es, bei der großen räumlichen Ausdehnung des in Frage kommenden Gebietes und der Verschiedenheit der Verhältnisse in den betreifenden sechs Kantonen, überhaupt geradezu ein Ding der Unmöglichkeit war, überall das Richtige zu treffen. Wir trösten uns aber mit dem Bewußtsein, das Beste gewollt zu haben, und wünschen schließlich nur, daß die geflossenen Gaben den Gebern wie den Nehmern zum Segen gereichen mögen. Ersteren aber rufen wir nochmals ein warmes „ Gott vergelt 's " zu.

Mit hochachtungsvollem Gruße Glarm, den 30. April 1889.

Namens des Centralcomite S.A.C.: Der Präsident:

lì. Gallati. Der Cassier:

C. Hösli.

Der Berichterstatter: P. Oertly-Jenny.

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