Der Kampf um die Erhaltung der Schönheit unserer Landschaft
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Der Kampf um die Erhaltung der Schönheit unserer Landschaft

Hinweis: Dieser Artikel ist nur in einer Sprache verfügbar. In der Vergangenheit wurden die Jahresbücher nicht übersetzt.

Nazario Pavoni, Zürich

Der Mensch ist heute im Begriff, langsam, aber sicher seine elementaren Lebensgrundlagen zu zerstören. Seine Lebenselemente Wasser, Luft und natürliche Landschaft sind durch die überbordende wirtschaftliche und technische Entwicklung und die starke Bevölkerungszunahme bedroht. Die in Kauf genommenen « harmlosen » Nebenerscheinungen unserer modernen Zivilisation und Güterproduktion summieren sich und haben ein Ausmass angenommen, das tatsächlich den erreichten Nutzen in Frage stellt. Der Lärm, die Verschmutzung der Gewässer und der Luft sprechen eine sehr deutliche Sprache.

Auch unsere Bergwelt, dieser kostbarste uns anvertraute Schatz, ist durch diese Entwicklung bedroht. Die vergangenen drei Jahre CC liessen uns, sozusagen in vorderster Front, die grosse Gefahr und Problematik der heutigen Entwicklung ganz besonders deutlich sichtbar werden. Hie und da wollte uns die Resignation beschleichen angesichts der Überfülle der Probleme, der ohnmächtigen Bemühungen und der bescheidenen Mittel, die uns heute im Kampf um die Erhaltung der Landschaft zur Verfügung stehen. Doch wo Gefahr droht und erkannt wird, wächst auch die Einsicht und der Mut, ihr zu begegnen. Einsicht und Bereitschaft zur Schaffung von Erholungsräumen und zur Erhaltung der Landschaft sind heute in der Bevölkerung in raschem Wachstum begriffen.

Einige Tatsachen, Gedanken und Vorschläge, die uns in den letzten drei Jahren sehr beschäftigt haben, seien im folgenden kurz und offen dargelegt. Zunächst fünf Feststellungen:

1. Wasser, Luft und natürliche Landschaft sind nicht in unbeschränkter Menge vorhanden und können nicht neu geschaffen werden. Während glücklicherweise von privater Seite an Luft und Wasser keine Besitzansprüche geltend gemacht werden, wird dies beim Boden getan. Interessanterweise ist die Aufgliederung des Bodens in privates Eigentum in unserem Lande erst in den letzten 200 Jahren so intensiv vollzogen worden. Allmenden, Korporationsland, gemeindeei-genes Land und Wald waren früher viel weiter verbreitet.

2. Die Zeiten sollten vorbei sein, da irgendeine Interessengruppe produzieren kann, was und soviel sie will, unbekümmert um die andern. Man denke etwa an den Moloch Motorisierung, der uns heute überall seine Gesetze aufzwingt!

3. Seien wir uns doch bewusst, wie so erschreckend rasch, wie in so kurzer Zeit unsere Siedlungen, unsere Landschaften, die im Laufe vieler Jahrhunderte und Jahrtausende ihre Eigenart erlangt haben, unwiderruflich verändert und in monotone, moderne Zivilisationslandschaft umgewandelt werden. Wir sind es unseren Nachkommen schuldig, dafür zu sorgen, dass dieser gefürchtete Umwandlungsprozess nicht willkürlich alle unsere Landschaften verschlingt.

4. Der Mensch, der heute grossenteils in städtischen Agglomerationen lebt, hat Anspruch nicht nur auf die alten Grundrechte, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum, er hat als ein Teil der Natur ebenso Anspruch auf biologische Grundrechte, auf die Unversehrtheit von Luft und Wasser und auf die Möglichkeit der Erholung in naturgegebener Landschaft.

5. Je länger mit der Schaffung und Sicherung grossräumigerErholungslandschaften zugewartet wird, desto schwieriger wird deren Realisierung und desto härter und radikaler wird die Reaktion sein.

Erkenntnis und Kritik der heutigen Verhältnisse sind notwendig, gute Lösungen zu finden und zu realisieren, eine ungeheuer schwierige Aufgabe. Der Mensch als Individuum sollte dabei unbedingt im Mittelpunkt bleiben.

Folgende Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen:

1. Als Erholungsraum wird das Alpengebiet eine gewaltige Bedeutung erlangen. Es sind im Alpengebiet, möglichst im Rahmen einer schweizerischen Gesamtplanung, grossräumige Landschaften, die in ihrer Eigenart und Ruhe erhalten bleiben sollen, und ebenso die Zentren und Landschaften des technisierten Tourismus auszuscheiden. Einen Vorschlag dazu bildet zum Beispiel der SAC-Richtplan für den Schutz der Gebirgswelt. Nur eine grosszügige, gesamtschweizerische Lösung vermag das Problem wirklich zu lösen.

2. Die Ausscheidung von überbaubaren, dem technisierten Massentourismus dienenden Gebieten einerseits und Ruhe-, Schon- und Schutzgebieten anderseits verlangt gerechterweise einen Ausgleich. Im Moment, da zum Beispiel in einem überbaubaren Gebiet eine Parzelle als Bauland verkauft oder überbaut wird, ist ein bestimmter Prozentsatz des gelösten Wertes in eine Aus-gleichskasse zu bezahlen, aus welcher die notwendigen Entschädigungen ausbezahlt werden. Dies gilt gleicherweise bei Neubauten in auf-gezonten Bauzonen. Ein solch gerechtes und einfaches Ausgleichssystem ist sowohl für den Ausgleich innerhalb kleiner Gebiete wie auch für grossräumige Gebiete denkbar. Die wirtschaftliche Entwicklung der Berggebiete und der Berglandschaft könnte so gezielt gefördert werden.

3. Die Kompetenzen zur Ausscheidung von Erholungsgebieten oder Landschaftsschongebieten liegen heute weitgehend bei den Gemeinden oder Kantonen. Diese Kompetenzen werden aber vielfach nicht ausgenützt aus Furcht vor'94 den Entschädigungskosten. Dazu kommt, dass die Zonenplanung der Gemeinden oft unbefriedigend ausfällt, weil vielfach persönliche Interessen und Besitzverhältnisse entscheidend hin-einspielen. Es sind daher im Interesse einer effektiven Planungsmöglichkeit dem Bund vermehrte, klare Kompetenzen zu übertragen, damit er dann eingreifen kann, wenn Kantone und Gemeinden nicht von sich aus handeln.

4. Es müssen zur Erfüllung der landesplaneri-schen Aufgaben beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Eine gute Landesplanung ist Landesverteidigung im besten Sinne des Wortes. Die jährlich zur Verfügung gestellten Summen sollten einen guten Bruchteil der Ausgaben für Strassenbau und militärische Landesverteidigung ausmachen!

Allzu gerne möchten wir natürlich den Pelz waschen, ohne ihn nass oder doch nur wenig nass zu machen, wie das vor kurzem unsere Volksvertreter in Bern bei der Behandlung der Bodenrechtsvorlage getan haben. Auf diese Weise wird es keine Lösung geben. Nur eine umfassende, ehrliche und rasche Lösung des Problems wird überhaupt eine Lösung sein. Vom Volk aus wird angesichts der jetzigen Lage der entscheidende Impuls und der klare Auftrag an die Behörden ausgehen müssen. Der Kampf um die bestmögliche Bewahrung der Schönheit unserer Bergwelt und der Landschaft unseres Landes ist die lebensnotwendige Aufgabe, welche die Zeit an unsere Generationen stellt. Er wird ohne Zweifel gewisse Opfer und Verzichte von uns allen fordern, Massnahmen, die uns persönlich vielleicht sehr unangenehm sind, Rücksichten auf den Mitmenschen. Auch von Seiten der Grundeigentümer werden gewisse Einschränkungen in Kauf genommen werden müssen. Dies wird ganz sicher nicht den Untergang des Schweizerlandes bedeuten! Im Gegenteil! Man werfe einen kurzen Blick auf die unheimliche heutige Situation, in welcher immer mehr anonyme Gesellschaften einen immer grösseren Anteil am Grundbesitz in der Schweiz nehmen, in welcher gerade im Alpengebiet vorwiegend mit ausländischem Kapital finanzierte Hotels, Touristenzentren, Bahnen aller Art, zum Teil brutale Spekulationsbauten, wie Pilze aus dem Boden schiessen.

Im Sinne einer Diskussion der heutigen Problematik und als Hinweise auf Lösungsvorschläge seien die im Septemberheft, in diesem und im kommenden Quartalsheft erscheinenden Beiträge zum Thema Naturschutz und Landschaftsplanung im Gebirge verstanden. Da ganz verschiedene Autoren zum Zug kommen, sind gewisse Überschneidungen nicht zu umgehen und schaden auch keineswegs.

Wie wird die Lösung schliesslich aussehen? Wir wissen es noch nicht. Sie muss erst erarbeitet werden. Jedoch mit gutem Willen, mit Herz und Verstand wird eine gute Lösung gefunden werden, zum Wohl für uns alle, zum Wohl für die Zukunft unseres Landes.

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