Die unsichtbare Last der Routiniers
Unterstütze den SAC Jetzt spenden

Die unsichtbare Last der Routiniers Auf privaten Bergtouren trägt der ­Erfahrenste die Verantwortung

Wer als erfahrener Alpinist zusammen mit Unerfahrenen in den Bergen unterwegs ist, riskiert bei einem Unfall juristisch als «faktischer Führer» zur Rechenschaft gezogen zu werden. Abwenden kann man diese Verantwortung nicht. Aber das Wissen darum kann zur Sicherheit aller beitragen.

Nach einem Lawinenunfall hat das Oberlandesgericht Linz (A) einen damals 65-jährigen Skitourenfahrer wegen «fahrlässiger Tötung» schuldig gesprochen. Er wurde 2012 zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Mann hatte die Lawine selbst losgetreten und musste mitansehen, wie seine 59-jährige, ebenfalls bergerfahrene Frau und langjährige Tourenpartnerin mitgerissen und getötet wurde. Das Urteil wurde von Alpinvereinen und Bergrettern kritisiert.

Der Fall zeigt exemplarisch, dass auch in einer Tourengruppe ohne offiziellen Führer (Bergführer oder Tourenleiter) jemand die Verantwortung trägt. Diese Person kann ohne Ernennung «faktischer und verantwortlicher Führer» sein. Dies gilt auch in der Schweiz. Gemäss Unfallstatistik ereignet sich denn auch die Mehrheit der Alpinunfälle auf privaten, nicht offiziell geführten Touren.

Bergsportler im freien Gelände sind grundsätzlich auf eigenes Risiko unterwegs. Aber wenn sie mit ihrem Verhalten jemand anderen konkret gefährden, müssen sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, heisst es bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). Was im «Paragrafen­dschungel» auf den ersten Blick klar geregelt scheint, ist im Gelände und auf Tour komplex und kann Verwirrung stiften.

Konkrete Umstände sind ­entscheidend

Allzu oft werden die Rollen innerhalb privater Gruppen vorgängig nicht geklärt. Das macht die Situation dann schwierig, wenn eine klare Führung und verantwortungsvolle Anordnungen für die ganze Gruppe nötig wären. Auch der Entscheid zum Abbruch einer Tour kann dazugehören. Vor allem aber kann man sich so (für alle) überraschend in der verantwortungsvollen Rolle des «faktischen Führers» wiederfinden. «Es ist auch in der Schweiz schon vorgekommen, dass Personen, die keine Bergführer- oder Tourenleiterausbildung hatten, nach einem Unfall strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden», bestätigt die Walliser Staatsanwältin Fabienne Jelk. Wer bei einem Bergunfall straf- oder zivilrechtlich hafte, lasse sich allerdings nicht generell beantworten. Entscheidend seien immer die konkreten Umstände.

Strafrechtlich relevant sind der Artikel 117 (fahrlässige Tötung) und der Artikel 125 Absatz 2 (fahrlässige schwere Körperverletzung) des Strafgesetzbuches. Voraussetzung einer Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes ist stets die Verletzung einer Sorgfaltspflicht.Zudem sind immer auch zivilrechtliche Folgen wie Schadenersatz, Genugtuungsforderungen oder Übernahme der Rettungs- und Bergungskosten möglich.

Bergerfahrung ist massgebend, nicht das Alter

«Ist eine Gruppe mit gleich erfahrenen Kollegen auf einer Tour unterwegs und werden die Entscheidungen gemeinsam getroffen, gilt in der Regel niemand als ‹faktischer Führer›», erklärt die Walliser Staatsanwältin Fabienne Jelk. Verfügt ein Gruppenmitglied aber über grössere Bergerfahrung als alle anderen, kann es sein, dass diese Person – bewusst oder unbewusst – die Rolle der «faktischen Führerin» übernimmt und damit auch rechtlich die Hauptverantwortung trägt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die anderen Gruppenmitglieder ihre Weisungen befolgen und darauf ver­trauen, dass sie die notwendigen Vorkehrungen mit der er­forderlichen Sorgfalt durchführt. Das ­Alter spielt dabei keine Rolle. «Sobald man faktisch die Leitung einer Gruppe übernimmt, sollten jene Abklärungen und Massnahmen getroffen werden, die auch von einem Bergführer oder Tourenleiter erwartet werden», erklärt Staatsanwältin Fabienne Jelk. «Dazu gehören die genaue Planung der Tour, die Konsultation des Lawinenbulletins, die Kontrolle der Ausrüstung, die Abklärung direkt im Gelände, das Erteilen von klaren Anweisungen usw.»

Die Juristin und Buchautorin Rahel Müller teilt in ihrem Buch Haftungsfragen am Berg diese Einschätzung. Juristisch sei das Mass des Vertrauens ausschlaggebend, das die weniger erfahrenen Personen in die bergerfahrene Person als «faktische Führerin» setzten, schreibt sie. Es ist also sinnvoll, wenn «faktische Führer» ihre Fähigkeiten und Grenzen offenlegen. Bruno Hasler, Bergführer und Fachleiter Ausbildung beim SAC, betont aber, dass es einen beträchtlichen berg­steigerischen Niveauunterschied braucht, damit juristisch eine «faktische Führerschaft» angenommen wird.

«Faktische Führerschaft» als Chance nutzen

In der Regel wird der «faktische Führer» also nicht bewusst durch die Gruppenmitglieder bestimmt. Oft stellt sich erst während der Tour oder gar erst im Nachhinein heraus, dass jemand viel mehr Erfahrung hat und die anderen bewusst oder unbewusst auf ihn gehört und vertraut haben. Bei der juristischen Aufarbeitung nach einem Unfall kann jedoch jemand als «faktischer Führer» gelten, unabhängig davon, ob er bewusst dazu bestimmt wurde oder nicht.

Die Umstände, unter denen eine «faktische Führerschaft» zustande komme, würden zeigen, dass man diese Ver­antwortung als Erfahrenster in einer privaten Gruppe nicht abwenden oder verhindern könne, sagt Bruno Hasler. Als Vorstandsmitglied der Fachgruppe Expertisen bei Bergunfällen weist er aber auch darauf hin, dass niemand
aus Angst vor der «faktischen Führerschaft» und ihren möglichen Folgen erstarren muss.

Wenn man schon während der Tour merkt, dass man die mit Abstand erfahrenste Person der Gruppe ist oder gar von der Gruppe schon als Führer bestimmt wurde, soll man diese Rolle bewusst wahrnehmen. Eine klare Rollenverteilung könne in Ausnahmesitua­tionen die Entscheidungsfindung und damit die Sicherheit von allen massgeblich verbessern, so Bruno Hasler. Doch was tun, wenn sich dann ein Gruppenmitglied dem «faktischen Führer» widersetzt, etwa weil es auf einer Skitour nicht umkehren will? «Eine schwierige, aber zum Glück sehr seltene Situation», sagt Bruno Hasler. Wichtig sei in einem solchen Fall, dass der «faktische Führer» die Person vor allen gut hörbar ­kritisiere und danach die eigene Empfehlung konsequent umsetze, also um­kehre. Gehe die Person danach alleine weiter, tue sie dies auf eigene Verantwortung, was die anderen Gruppenmitglieder im Extremfall später auch bezeugen könnten.

Feedback