GAV: Bundesrat will Lösung

SAC- und andere Berghütten bleiben vorläufig dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) für das Gastgewerbe unterstellt. Dies, obwohl der SAC und der Verband Schweizer Hütten (SH) sich sowohl bei den Sozialpartnern als auch bei den Behörden für eine Ausnahmeregelung eingesetzt hatten. Denn die für Restaurants und Hotels gedachten Bestimmungen sind auf viele Berghütten kaum anwendbar. Ein Lösungsvorschlag von SAC und SH fand bei der Aufsichtskommission für den L-GAV noch kein Gehör. Der Bundesrat hat die Kommission aber aufgefordert, bis Ende 2020 eine für Berghütten geeignete Lösung zu finden. Ansonsten werde er den Geltungsbereich der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV in eigener Kompetenz neu regeln. Der SAC habe damit gute Chancen, mittelfristig zu einer für ihn passenden Lösung zu kommen, sagt Bruno Lüthi vom Ressort Hütten.