GAV: Bundesrat will Lösung
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GAV: Bundesrat will Lösung

SAC- und andere Berghütten bleiben vorläufig dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) für das Gastgewerbe unterstellt. Dies, obwohl der SAC und der Verband Schweizer Hütten (SH) sich sowohl bei den Sozialpartnern als auch bei den Behörden für eine Ausnahme­regelung eingesetzt hatten. Denn die für Restaurants und Hotels gedachten Bestimmungen sind auf viele Berghütten kaum anwendbar. Ein Lösungsvorschlag von SAC und SH fand bei der Aufsichtskommission für den L-GAV noch kein Gehör. Der Bundesrat hat die Kommission aber aufgefordert, bis Ende 2020 eine für Berghütten geeignete Lösung zu finden. Ansonsten werde er den Geltungsbereich der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV in eigener Kompetenz neu regeln. Der SAC habe damit gute Chancen, mittelfristig zu einer für ihn passenden Lösung zu kommen, sagt Bruno ­Lüthi vom Ressort Hütten.

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