Klärbedarf auf den SAC-Hütten
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Klärbedarf auf den SAC-Hütten Die neue Strategie zur Abwasser- und Schlammentsorgung

Der SAC hat eine Strategie zur Abwasser- und Schlamm­entsorgung erarbeitet. Diese zeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Bei einigen SAC-Hütten muss die Abwasserentsorgung verbessert werden.

Sieben SAC-Hütten, deren Abwasserbehandlung sich auf eine sogenannte Absetzkammer – wo sich das Dicke vom Dünnen trennt – beschränkt, leiten ihr rudimentär gereinigtes Abwasser direkt in Gewässer ein. Nochmals neun, teilweise grosse Hütten mit ebenfalls rudimentärer Abwasser- und Schlammentsorgung befinden sich nahe an Gewässern oder in Schutzgebieten. Es sind also 16 Hütten, bei denen im wahrsten Sinn des Wortes Klärbedarf gegeben ist.

 

Schutz der Umwelt ist wichtig

Auch wenn keine gravierenden Umweltschäden durch diese Praxis bekannt sind, ist es das Ziel des SAC, die Situation zu verbessern. So hält er schon in seinen Richtlinien «SAC und Umwelt» von 2002 fest: «Die lokalen und regionalen ökologischen Auswirkungen des Hüttenbetriebs sollen möglichst gering gehalten werden. Die SAC-Hütten sollen Vorbilder für ökologisches Wirtschaften in Gebirgsräumen sein.»

Ein ambitiöses und kostspieliges Ziel. Denn: «In der Regel befinden sich die SAC-Hütten weitab von jeglichen Ver- und Entsorgungsnetzen, autarke Lösungen für die Wasser- und Energieversorgung sowie die Abwasserbehandlung müssen immer wieder aufs Neue erprobt werden», sagt der Geschäftsführer des SAC, Jerun Vils. Dazu kommt, dass mit den steigenden Gästezahlen auch die Belastung gestiegen ist und man geruchliche und optische Beeinträchtigungen vermeiden möchte.

Um diese Ziele zu erreichen, hat der SAC eine neue Strategie zur Abwasser- und Schlammentsorgung verfasst, die der Zentralvorstand verabschiedet hat. Sie hält als Grundsatz fest, dass grosse Hütten eine weitergehende Abwasserbehandlung aufweisen müssen als kleine. Dasselbe gilt für Hütten, die näher bei ökologisch empfindlichen Gebieten stehen.

 

Bei 23 Hütten dringende Sanierung

Dafür wurde als Erstes der momentane Zustand der Abwasserentsorgung in den 152 SAC-Hütten festgehalten, und zwar anhand von fünf Klassen. Diese reichen von «keine Behandlung» bis zur «biologischen Reinigung des Abwassers mit Abtransport der Fäkalien oder Kanalisationsanschluss». Zudem ermittelte man die Risikoklasse für jede Hütte, die sich aus der Nähe zu einem ökologisch empfindlichen Gebiet und aus der Anzahl Übernachtungen ergibt. Konkret: Je grösser eine Hütte ist und je näher sie bei einem sensitiven Gebiet liegt, desto höher ist das Risiko, dass die Umwelt beeinträchtigt wird. Einem hohen Risiko kann aber mit einer möglichst weitgehenden Abwasser- und Schlammbehandlung begegnet werden.

Aus dem Vergleich der Risikoklasse mit der Abwasserentsorgungsklasse resultierte der entsprechende Handlungsbedarf. Die Fakten: Bei total 23 Hütten ist er gross, mittel bei 18, gering bei 50, und problemlos sind 61 Hütten.

 

Sanierungen von 23 Hütten bis 2020

Die Strategie schlägt basierend auf dieser Situationsanalyse vor, dass bei den Hütten mit grossem Handlungsbedarf die Abwasserentsorgung kurzfristig bis 2020 saniert werden soll und bei denen mit mittlerem Handlungsbedarf bis 2025. Für Bauprojekte, die der Präsidentenkonferenz des SAC mit einem Antrag für eine finanzielle Beteiligung vorgelegt werden, ist die Sanierung verbindlich. Ansonsten wird sie vom Zentralverband empfohlen. Die Sektionen sollen mit einem finanziellen Anreizsystem ermuntert werden, die Strategie umzusetzen.

Die Berechnung ist komplex, aber im Wesentlichen werden bei den Hütten mit grossem und mittlerem Handlungsbedarf 20% der Baukosten oder maximal 20 000 Franken durch einen speziell dafür geschaffenen Abwasserfonds gedeckt. Mit der Spendenaktion von 2012 kam ein erster Betrag von rund 342 000 Franken zusammen. Nebst den Beiträgen aus diesem Abwasserfonds werden Bau- und Unterhaltsvorhaben je nach dem zusätzlich mit 20 bis 30% aus dem zentralen Hüttenfonds finanziert. Den Rest müssen die Sektionen aufbringen, was abhängig von den finanziellen Möglichkeiten und der Zahl sanierungsbedürftiger Hütten zu einer erheblichen Belastung werden kann.

 

Kosten von rund sechs Millionen zu erwarten

Mit der Abwasserstrategie legt der SAC einheitliche Richt­linien vor, die bei der Beurteilung der Sanierungsprojekte helfen sollen. Christian Fux, der bis 2012 Mitglied der Hüttenkommission im Zentralverband war und an der Strategie mitgearbeitet hat, sagt: «Ich wurde von verschiedenen Seiten – auch von Vertretern der Kantone – immer wieder angefragt, was denn die Strategie des SAC bei der Abwasserreinigung sei. Da Hüttenbauten und Sanierungen kostspielig sind und über den Hüttenfonds mitfinanziert werden, ging es auch darum, die beschränkten finanziellen Ressourcen optimal einzusetzen. Das ist nötig. Denn sonst lassen sich die benötigten Sanierungen nicht realisieren.» Der SAC rechnet im Verlauf der nächsten zehn Jahre für die dringendsten Sanierungen mit Kosten von rund sechs Millionen Franken.

 

Die Kantone machen Druck

Die Strategie kommt im richtigen Moment. Die Kantone, insbesondere Graubünden, fordern schon heute eine Abwasserreinigung, die teilweise über die Empfehlungen der Strategie hinausgeht. Sie berufen sich dabei auf das nationale Gewässerschutzgesetz. Dieses hält als Grundsatz in Artikel 6 klar fest: «Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.» Verschärfend kommt Artikel 7 dazu, der besagt, dass «verschmutztes Wasser behandelt werden muss».

Diesen Artikel zitiert auch Yves Quirin vom Amt für Natur und Umwelt Graubünden. Er erwähnt auch, dass gemäss dem Gewässerschutzgesetz ausserhalb des Bereichs öffentlicher Kanalisation das Abwasser dem Stand der Technik entsprechend zu entsorgen sei. «Und diese Technik hat sich entwickelt.» In Bezug auf den SAC verweist der Behördenvertreter auch auf eine Erhebung seines Kantons, welche die Abwassersituation bei knapp 400 Gastgewerbebetrieben ausserhalb der Bauzone untersuchte. Bei 133 stellten die Bündner Handlungsbedarf fest, darunter auch bei SAC-Hütten.

 

Lange Übergangsfristen

Doch mit einer Verzeigung wegen Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz muss kein Betrieb unmittelbar rechnen. Denn der Kanton Graubünden fordert eine zeitlich gestaffelte Anpassung der Abwasserentsorgung und sieht bei Härtefällen eine Fristerstreckung vor. Jeder Fall werde von der Behörde separat geprüft. Quirin bemerkt zudem, dass je nach Situation durchaus auch eine einfache Absetzgrube zur Reinigung der Abwässer ausreichen kann, dies sei aber nur bei sehr kleinen Hütten denkbar.

 

Die Sektionen ziehen mit

Christian Fux ist jedenfalls optimistisch, dass die Sektionen die Strategie unabhängig von behördlichem Druck umsetzen. Denn bereits vor der Inkraftsetzung der Strategie hätten diese die Situation verbessern wollen. Zudem hofft er, dass das problemorientierte, kantonsübergreifende Vorgehen des SAC auch von den Behörden anerkannt wird.

Was aber, wenn es trotzdem zu einem Konflikt kommt? Der SAC-Hüttenspezialist meint pragmatisch: «Sollte es trotz allem zu einem grossen Problem kommen, dann kann bereits Einleitung an einer anderen Stelle oder ein Ausflugcontainer die Situation entschärfen.»

Download Strategie

www.sac-cas.ch → Huetten→ Huetteninformationen

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