SAC bedauert das Urteil zu den Gebirgslandeplätzen
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SAC bedauert das Urteil zu den Gebirgslandeplätzen

Das Bundesgericht hat entschieden, zwei umstrittene Gebirgslandeplätze aufzuheben – und erklärt alle anderen für zulässig.

Die Gebirgslandeplätze (GLP) Rosenegg-West und Gumm im Berner Oberland verschwinden. Ab September 2019 dürfen dort keine Helitouristen mehr abgeladen werden. Das hat das Bundesgericht im Februar entschieden. Das Urteil bestätigt eine Verfügung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) aus dem Jahr 2016.

Drei Berner Oberländer Gemeinden hatten sich für «ihre» Landeplätze gewehrt und diese Verfügung angefochten. Die Beschwerde war von der nächsten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht, gutgeheissen worden. Die Begründung: Das Uvek hebe nicht nur zwei Plätze auf, sondern setze gleichzeitig die übrigen 40 fest. Um das tun zu können, brauche es aber ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission, da die Hälfte der GLP in Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) liegen oder diese tangieren würden.

Mit dieser Sicht der Dinge war wiederum das Uvek nicht einverstanden. Es führte seinerseits Beschwerde und hat nun vom Bundesgericht Recht bekommen. Es gehe im vorliegenden Verfahren eben doch nur um die zwei Landeplätze im Berner Oberland, begründen die höchsten Richter. Die übrigen GLP seien schon bezeichnet worden, als der Bundesrat im Jahr 2014 die laufende Prüfung der GLP auf ihre Natur- und Landschaftsverträglichkeit abgebrochen und stattdessen deren Anzahl von 42 auf 40 reduziert habe. Der darauf folgende Entscheid des Uvek, Rosenegg-West und Gumm aufzuheben, sei vertretbar.

«Wir sind mit diesem Urteil nicht glücklich», sagt René Michel, Ressortverantwortlicher Umwelt und Raumentwicklung im SAC-Zentralvorstand. «Die Konflikte mit den Schutzzielen in den BLN-Gebieten bleiben bestehen.» Das Problem werde nicht gelöst, indem man relativ willkürlich zwei Gebirgslandeplätze streiche. Differenzierte Nutzungsbestimmungen würden der Sache besser dienen. «Wie das geht, hat der SAC mit den lokalen Akteuren für die Region Wallis Südost vorgemacht», sagt Michel. Man habe eine Regelung gefunden, die die Interessen des Tourismus, der fliegerischen Schulung und des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt habe. Leider sei der «Zermatter Kompromiss» mit dem Übungsabbruch durch den Bundesrat zur Makulatur geworden. Michel ist jedoch überzeugt, dass sich für jede Region solche vernünftigen Lösungen finden liessen. «Mit dem Urteil aus Lausanne ist dieser Ansatz aber leider fürs Erste erledigt.»

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