Strenges Lawinengesetz in Italien
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Strenges Lawinengesetz in Italien

Bei Skitouren in Italien ist Vorsicht angebracht: Wer eine Lawine auslöst und dadurch Personen gefährdet, kann strafrechtlich belangt werden. So wurde 2002 ein Bergführer zu acht Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt, weil er eine Lawine ausgelöst hatte. Mittlerweile unterscheidet die Rechtspraxis zwischen Auslösungen in «anthropisierten Gebieten», wo sich eine oder mehrere Personen aufhalten, und solchen in Gebieten, wo dies nicht der Fall ist. Mit Strafverfolgung ist demnach insbesondere in der Nähe von Strassen oder Dörfern zu rechnen, oder wo Schneesportler gefährdet werden, zum Beispiel in der Umgebung von Skigebieten.

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