Wildes Campieren im Gebirge
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Wildes Campieren im Gebirge

Im vergangenen August ging ich mit meinem Sohn auf eine Bergtour. Ich hatte die Absicht, in der Nähe eines Gletschers zu campieren, um anschliessend auf den Gipfel aufzusteigen. Um die Vorschriften im Gebirge zu erkunden, machte ich bei einer SAC-Hütte einen kurzen Halt. Ich erklärte dem Hüttenwart kurz mein Anliegen. Dieser sagte mir, dass es in dieser wie in allen Regionen, wo sich SAC-Hütten befänden, total verboten sei, zu campieren.

Als Argument für eine solche Behauptung zögerte der Hüttenwart nicht, als Erklärung anzuführen, dass er mit seiner Arbeit auf der Hütte während dreier Monate seinen Lebensunterhalt verdienen müsse. Würde das Campieren erlaubt sein, könnte er dies nicht mehr. Wie kommt es dazu, dass Hüttenwarte ein Monopol auf die Übernachtungsart in den Bergen beanspruchen können? Ausserhalb der Zonen, wo das wilde Campieren aus rechtlichen Gründen verboten ist ( Naturschutzzone, unmittelbare Umgebung einer Hütte usw. ) sollte das Verbringen einer Nacht unter freiem Himmel wohl doch noch erlaubt sein. Sonst kommt es dann so weit, dass man für die Benützung eines Weges eine Taxe zu entrichten hat.

Trotz Begeisterung für das Campieren verbringe ich auch mit Vergnügen eine Nacht in einer Hütte.. " " .Aber je länger desto mehr werde ich es mir zweimal überlegen, hinzugehen. Vor allem, da jemand wie ich mit der Gewohnheit, das Essen selber mitzubringen, mehr und mehr als schlechter Kunde angeschaut wird.

Ist eigentlich der Wechsel von alpinen Unterkünften zu Hotels unausweichlich? Und wenn das der Fall ist, sind dann die Alpinisten verpflichtet, sich diesem « Fortschritt » zu beugen? Hoffen wir nicht! Sondern vielmehr, dass die freie Wahl eines jeden bestehen bleibt, die Nacht zu verbringen, wie es ihm am besten erscheint.

Rémy Wenger, Coffrane ( ü )

Stellungnahme des Umweltbeauftragten SAC-Gesamtverband, Dr. Jürg Meyer Natürlich kann der Hüttenwart solch ein « Verbot » nicht aussprechen. Aber man muss auch sehen, dass Hüttenwarte z.T. schlechte Erfahrungen mit Campern machen, die Abfall und Fäkalien hinterlassen oder die Infrastruktur der Hütte benutzen, ohne etwas zu konsumieren oder zu bezahlen. Deswegen raten wir davon ab, in der näheren Umgebung von Hütten zu campieren, oder nur dann, wenn der Hüttenwart dem positiv gegenübersteht.

Rechtlich gesehen ist die Sache jedoch klar: Sofern kein behördliches Verbot oder eine Schutzgebietsbestimmung besteht, ist man frei zu campieren oder zu biwakieren. Ein Merkblatt « Wildes Campieren » ist in Vorbereitung.

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