Bergsport und Schutzgebiete | Schweizer Alpen-Club SAC
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Bergsport und Schutzgebiete Wo gelten welche Einschränkungen?

Schutzgebiete sind ein wichtiges Instrument zum Schutz besonderer Landschaften, wertvoller Lebensräume und seltener Arten. Diese Seite gibt dir einen Überblick, wo du in deinen bergsportlichen Aktivitäten von Einschränkungen betroffen bist. 

Die Schweiz besitzt eine Vielzahl unterschiedlicher Schutzgebietstypen, die sich in den Schutzzielen und -bestimmungen stark unterscheiden. Sowohl der Bund wie auch die Kantone und Gemeinden können Schutzgebiete bezeichnen. Der SAC befürwortet Schutzgebiete und Inventare als Mittel zum Schutz der Biodiversität, (insbesondere der National Prioritären Arten), wertvoller Lebensräume und charakteristischer Landschaften klar. Der SAC setzt sich aber auch für den freien Zugang ein.

Schutzgebiete mit Einschränkungen für den Bergsport

Eidgenössische Jagdbanngebiete

Jagdbanngebiete (auch Wildtierschutzgebiete genannt) haben zum Ziel, seltene und bedrohte wildlebende Säugetiere und Vögel und ihre Lebensräume zu schützen und zu erhalten. Schneesport ist ausserhalb von markierten Pisten, Routen und Loipen verboten; ebenso freies Zelten und Campieren. Hunde sind an der Leine zu führen. 
Viele klassische Tourengebiete liegen in eidgenössischen Jagdbanngebieten. Der SAC setzt sich für eine Differenzierung der aktuell grossflächigen Einschränkungen für den Schneesport ein. Solche Einschränkungen sollen nur dort erlassen werden, wo Schutz auch wirklich nötig ist. Regelungen für den Bergsport im Sommer erachtet er grundsätzlich als nicht nötig.

Wildruhezonen

Je nach Kanton heissen Wildruhezonen auch Wildruhegebiete oder Wald-Wild-Schongebiete. Man unterscheidet rechtsverbindliche und empfohlene Wildruhezonen. Ziel der Wildruhezonen ist es, wild lebende Säugetiere und Vögel insbesondere im Winter in ihren Rückzugsgebieten vor übermässiger Störung durch Freizeitaktivitäten und Tourismus zu schützen. Saisonal beschränkt gelten Routengebote, Wegegebote oder Zutrittsverbote. (Siehe die interaktive Karte).

Der SAC erachtet Wildruhezonen als geeignetes Lenkungsinstrument für ein naturverträgliches Nebeneinander von Wildtieren und Bergsportlern, wenn konkrete Konflikte bestehen. Und insbesondere, wenn gefährdete Arten geschützt werden sollen. 

Schweizer Nationalpark

Der Schweizer Nationalpark soll der Natur die freie Entwicklung sichern. Das Gebiet ist durch ein eigenes nationales Gesetz geschützt. Verboten sind unter anderem das Erstellen von Infrastrukturen, die Luftfahrt, das Befahren mit Fahrzeugen, die Jagd und die Fischerei und das Sammeln von Naturgegenständen. Der Bergsport ist stark eingeschränkt, da im Winter der ganze Park geschlossen ist und in der restlichen Zeit überall ein Wegegebot gilt.

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete (NSG) zielen auf die Erhaltung der Vielfalt an Lebensräumen für seltene und bedrohte Arten. Kantone, Gemeinden und Private (z.B. Pronatura, Birdlife) können den Schutz der Natur in Gebieten durch einen Schutzbeschluss erlassen. Je nach Zielarten und betroffenen Lebensräumen variieren die Schutzbeschlüsse der NSG sehr. Meist sind Bauten, Veränderungen der Natur im Allgemeinen, das Sammeln von Naturgegenständen, das Anzünden von Feuer oder Campieren verboten. Bei besonders empfindlichen Lebensräumen (z.B. Flach- und Hochmoore) kann auch ein Weggebot gelten. An den gängigen Ausgangspunkten weisen Informationstafeln auf die geltenden Bestimmungen hin – diese sind unbedingt zu beachten. 

Einschränkungen in Klettergebieten

Bei einigen Klettergebieten gelten zudem Vereinbarungen zu saisonalen Klettereinschränkungen für den Natur- und Artenschutz. Diese sind bei den betroffenen Klettergebieten und Sektoren auf dem SAC-Tourenportal ersichtlich.

Interaktive Karte

Die interaktive Karte zeigt die eidgenössischen Schutzgebiete mit Einschränkungen für den Bergsport auf. Die Schutzgebiete für Gemeinden und Kantone sind nicht dabei. Die findest du via Geoportal der Kantone oder via kantonale Fachstellen zu Natur- und Landschaftsschutz.  

Schutzgebiete ohne besondere Einschränkungen für den Bergsport

Weitere Informationen

Einschränkungen in Klettergebieten

Bei einigen Klettergebieten gelten zudem Vereinbarungen zu saisonalen Klettereinschränkungen für den Natur- und Artenschutz. Diese sind bei den betroffenen Klettergebieten und Sektoren auf dem SAC-Tourenportal ersichtlich.

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