Geplante Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes | Schweizer Alpen-Club SAC
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Geplante Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes SAC fordert Anpassungen

Die «Biodiversitätsinitiative» will den Schutz der Artenvielfalt stärken und deren langfristigen Erhalt sichern. Auch der Bundesrat sieht den dringenden Handlungsbedarf. Die Initiative geht ihm jedoch zu weit. Deshalb hat er einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet, dessen Vernehmlassungsfrist am 9. Juli abgelaufen ist. Der SAC teilt die Ziele des Bundesrates grundsätzlich, verlangt in seiner Stellungnahme aber substanzielle Anpassungen.

Der SAC begrüsst den Schutz und die Stärkung der biologischen Vielfalt, sofern Schutz und Nutzung im Einklang gehalten und Bergsportarten wie Wandern oder Bergsteigen nicht unnötig reglementiert werden. Denn der Zugang zu den Bergen ist ein wertvolles öffentliches Gut, dem wir Sorge tragen und das wir für kommende Generationen erhalten müssen.

Die wichtigsten Forderungen des SAC:

  • Der SAC teilt die Feststellung, dass sich die Biodiversität auch in der Schweiz in einer besorgniserregenden Entwicklungsphase befindet. Dies trifft aber insbesondere auf tiefere Lagen und das Mittelland zu. Die in der Vorlage aufgeführten Schutzgebiete, die zur Erreichung des internationalen Schutzgebiet-Flächenziels von 17% beitragen sollen, liegen aber vorwiegend in Bergregionen. Fachlich müsste der Fokus auf den Höhenlagen und Lebensräumen liegen, wo die Biodiversität wirklich Unterstützung braucht.
  • Dass die kantonalen Jagdbanngebiete, in denen bisher nur die Jagd reglementiert ist, neu als biodiversitätsrelevante Schutzgebiete zählen sollen, lehnt der SAC klar ab. Es ist damit zu rechnen, dass dort – analog zu den eidgenössischen Jagdbanngebieten – Zugangsbeschränkungen für Wanderer und Naturliebhaber erlassen würden, obschon dies an den meisten Orten nicht nötig ist. Eine intakte und zugleich zugängliche Natur ist aber die Basis für Bergsport und Naturerlebnisse.
  • Aus den gleichen Gründen lehnt der SAC die Umbenennung der eidgenössischen Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete ab. Dieser Punkt trug im Herbst 2020 wohl nicht unwesentlich dazu bei, dass die Bevölkerung an der Urne nein sagte zum Jagdgesetz. Dass die Umbenennung nun in einer anderen Vorlage wieder auftaucht, ist irreführend.
  • Die Alpen gelten als Biodiversitäts-Hotspot der Schweiz. Selbstverständlich befürwortet der SAC auch, dass dieser erhalten bleibt. Hier ist aber besonders wichtig, dass die Berge nachhaltig genutzt und neue Infrastrukturen nur zurückhaltend erstellt werden.
  • Der SAC fordert darum, dass der Kerngehalt der BLN-Gebiete (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler) ungeschmälert erhalten bleibt. Die hochalpin gelegenen BLN-Gebiete gehören zu den letzten grossflächig unerschlossenen Naturräumen der Schweiz.
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