AGB auf SAC-Hütten
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AGB auf SAC-Hütten

Auf den SAC-Hütten gelten neue allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Abgeordnetenversammlung hat sie auf den 1. Juli dieses Jahres in Kraft gesetzt. Neue Regeln gibt es unter anderem für die Annullation und Verschiebung von Reservationen auf SAC-Hütten.

Änderungen oder Absagen von Reservationen für eine bis zwölf Personen müssen spätestens bis 18 Uhr des Vortages telefonisch gemeldet werden. Gruppen ab 13 Personen müssen die Annullierung spätestens zwei Tage vor der gebuchten Übernachtung melden. Falls die Annullierung zu spät oder gar nicht erfolgt, können Hüttenwarte die reservierten Dienstleistungen verrechnen. Grund für die Änderung ist unter anderem, dass die Disziplin der korrekten Abmeldungen in den letzten Jahren mehr und mehr gelitten hat.

AGB downloaden unter

sac-cas.ch → Hütten

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