Alpenkonvention. Der SAC steht dahinter!
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Alpenkonvention. Der SAC steht dahinter!

Der SAC steht dahinter!

Für den internationalen Staatsver-trag der Alpenkonvention beginnt in der Schweiz eine kritische Phase: Das Parlament muss sich mit der Ratifizierung der so genannten Protokolle befassen. Dagegen hat sich in unerwartetem Masse Widerstand entwickelt. Doch der SAC hält der Alpenkonvention mit guten Gründen die Stange!

Ein aktuelles Politikum Ende Dezember 2001 hat der Bundesrat dem Parlament die Ratifizierung der Alpenkonventions-Protokolle 1 beantragt. Das Parlament wird sich dieses Jahr damit auseinander setzen, zuerst in den zuständigen Kommissionen, dann wahrscheinlich im Sommer oder Herbst im Plenum. Bis zum Sommer 2001 stand die Alpenkonvention, breit abgestützt u.a. durch die betroffenen Gebirgskantone, politisch nicht im Brennpunkt. Doch dann kam plötzlich Widerstand, zuerst vom Wirtschaftsdachverband « economiesuisse » 2. Darauf schloss sich eine ganze Zahl bürgerlicher Parlamentarier einer ablehnenden Haltung an. Diese richtet sich nicht grundsätzlich gegen die Alpenkonvention, sondern gegen die Ausführungsprotokolle.

Was ist die Alpenkonvention? Die Alpenkonvention ist ein Staatsver-trag zwischen allen Alpenländern 3 und der EU, bestehend aus einem Rahmen-vertrag und bisher acht Protokollen 4 – den konkreteren Bestimmungen zu den verschiedenen relevanten Politikberei-chen. Die Rahmenkonvention wurde 1991 unterzeichnet, trat 1995 in Kraft und wurde von der Schweiz 1999 ratifiziert.

Die wichtigsten Ziele der Alpenkonvention sind – kurz gefasst – das Schaffen von Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraumes, das Stärken der Alpen und ihrer Bewohner in einem Europa der Regionen und das Verbessern der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Wichtig für die Beurteilung der Alpenkonvention gerade in der Schweiz sind folgende grundlegende Tatsachen, ohne die die Alpenkonvention bei den Gebirgskantonen keine Chance gehabt hätte: 1. Die Alpenkonvention sucht einen breit abgestützten Ausgleich zwischen « Nutzen » und « Schützen » der Alpen. Ihre schützende Wirkung liegt unter derjenigen der schweizerischen Gesetzgebung. Weder die Rahmenkonvention noch die Protokolle erfordern eine Anpassung oder Verschärfung irgendeiner gesetzlichen Bestimmung.

2. Die bestehenden Entscheidwege, die kantonalen Kompetenzen und das Subsidiaritätsprinzip bleiben unangetastet.

3. Die begonnene Umsetzung der Alpenkonvention zeigt, was die Alpenkonvention auslösen kann: eine sanfte und umweltgerechte Entwicklung der Alpenregion mit vollem Einbezug der lokalen Bevölkerung. 5

4. Bei Differenzen in der Auslegung von Protokollpunkten kann es zu einer Streitbeilegung mit einem Schiedsge-richtsverfahren kommen. Dieses hält sich an bisherige Regelungen von völker-rechtlichen Abkommen, in welche die Schweiz eingebunden ist. Sanktionen können damit keine verhängt werden. Andreas Weissen, Präsident der CIPRA International, formuliert es so 6: « Die Alpenkonvention stellt bis jetzt das anspruchsvollste Konzept der nachhaltigen Entwicklung für eine grössere Region dar. Es ist auch ein bestechendes Konzept für die Zusammenarbeit innerhalb einer Region. Mit der Alpenkonvention wird das viel beschworene Europa der Regionen von der Leerformel zum konkreten Konzept. »

Das Montblanc-Massiv steht stellvertretend für den grenzüberschreitenden Ansatz der Alpenkonvention.

Fotos: Archiv Jürg Meyer DIE ALPEN 2/2002

Der SAC nimmt Stellung Der SAC-Zentralverband war der Alpenkonvention gegenüber stets positiv eingestellt. Der gleiche Geist spricht aus dem Leitbild des SAC von 1995: nachhaltige Entwicklung und Stärkung bei gleichzeitigem Schutz des Alpenraumes. Mit dem Entwurf der neuen Richtlinien « Bergsport und Umwelt » hat der Zentralvorstand die Unterstützung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle im letzten September bekräftigt. Der SAC ist zudem als Mitglied im Club Arc Alpin ( CAA ) mit den andern Alpenvereinen und in der Internationalen Alpenschutzkommission ( CIPRA ) in Organisationen eingebunden, welche die Alpenkonvention alpenweit aktiv unterstützen. Der SAC fordert andererseits, dass in der Umsetzung der Protokolle auch die wirtschaftliche Entwicklung des Berggebietes berücksichtigt wird. Diese Haltung teilt der SAC mit zwei weiteren Körperschaften, die sich stark für den Alpenraum engagieren: die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet ( SABein Interessenverband der Berg-Landwirtschaft – sowie der Schweizerische Tourismusverband ( STV ). Der SAC beurteilt die Alpenkonvention als wichtiges Instrument für die grenzüberschreitende Stärkung des Berggebietes durch Koordination in der Politik. Dabei kann die Schweiz, auch ohne EU-Mitgliedschaft, bei Fragen um den Alpenraum ihre Aspekte einbringen. Mit der Gründung des CAA im Jahre 1995 haben die Bergsteigervereine der Alpenländer den Schritt für eine solche grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereits getan!

Von der Alpenschutzkonvention zur Alpenkonvention 7

1986 konkretisierte die CIPRA ihre schon lange gehegte Idee für eine « Alpenschutz-konvention ». Ziel war, wie der Name sagt, ein besserer Schutz ( Natur, Landschaft, Ressourcen ) des Alpenraums. Seit der ersten « Alpenkonferenz » 1989 in Berchtesgaden gelangte die Idee auf die Ebene der Staaten ( Minister, hohe Beamte ). Sehr rasch und vor allem auch auf Grund von Interventionen seitens der Schweiz wurde daraus die Alpenkonvention. Nicht mehr Schutz, sondern nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte standen im Zentrum. Die Rahmenkonvention wurde 1991 unterzeichnet und 1995 ratifiziert. Gebirgskantone stehen dahinter Zu Beginn sahen sich in der Schweiz die Alpenkantone und die Körperschaften des Berggebiets zu wenig in die Erarbei-

1 Die Rahmenkonvention, die Protokolle und die Ratifizierungsbotschaft finden sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Raumplanung www.are.admin.ch. Weitere Informationen auf den Internetseiten von OeAV http://www.alpenverein. at/alpenkonvention.htm und CIPRA international www.cipra.org 2 « economiesuisse » ist der Wirtschaftsdachverband der Schweiz. Die Stellungnahme zur Alpenkonvention findet sich auf der Internetseite www.economiesuisse.ch ( Stichwort Alpenkonvention ). 3 Die Alpenländer sind Slowenien, Österreich, Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Frankreich, Italien, Monaco. Dazu kommt als Vertragspartner die EU. 4 Die 8 Protokolle umfassen die Themen Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie, Verkehr. Als 9. Protokoll kommt dasjenige zur Streit-beilegung dazu. Ein Protokoll Bevölkerung und Kultur ist geplant, weitere Protokolle sind möglich. 5 Ein gutes Beispiel dazu ist das Gemeindenetzwerk « Allianz in den Alpen », in dem sich Alpengemeinden zusammengefunden haben, die sich so entwickeln wollen, dass auch künftige Generationen ihre Chancen eines Lebens im Alpenraum erhalten ( siehe unter www.alpenallianz.org ). 6 Vgl. CIPRA Info 63/2001, Editorial 7 Ein detaillierter Abriss der langen ( zuweilen langwierigen ), komplexen und spannenden Geschichte der Alpenkonvention ist enthalten in der Botschaft des Bundesrates vom Dezember 2001 ( zu finden unter www.are.admin.ch Die Alpenkonvention will mithelfen, eine umweltgerechte, traditionelle Berglandwirtschaft zu fördern und dadurch die vielfältigen alpinen Kulturlandschaften zu erhalten.

DIE ALPEN 2/2002

Aus dem Clubleben

Vita del club

Vie du club

tung der Protokolle einbezogen. Der Bund reagierte darauf, indem er die Rahmenkonvention mit einem Vorbehalt unterzeichnete und einen langen Prozess des Einbezugs des Berggebietes startete. Die Schweiz brachte wesentliche Veränderungen und Verbesserungen in die Protokollentwürfe ein. Dies führte schliesslich dazu, dass sich die Gebirgskantone anlässlich einer denkwürdigen Konferenz in Arosa 1996 hinter die Alpenkonvention stellten. An einer weiteren Konferenz in Glarus 2001 sprachen sich dann die Gebirgskantone auch für die Ratifizierung der unterdessen bereinigt vorliegenden Protokolle aus.

Argumente der Gegner Die « economiesuisse » und Teile bürgerlicher Parteien machen der Alpenkonvention, vor allem den Protokollen, im Wesentlichen drei Vorwürfe: Die Protokolle gefährden die kantonalen Kompetenzen, sie sind schutzlastig, und mit dem Streitbeilegungsprotokoll ist eine supranationale Gerichtsbarkeit verbunden ( « fremde Richter im eigenen Land » ). Zu diesen Vorwürfen sind die Gegenargumente oben skizziert worden. Selbst der bürgerliche Walliser Staatsrat Wilhelm Schnyder bezeichnete anlässlich der SAB-Generalversammlung die Argumente von « economiesuisse » als « faktenwidrig ».

Unterstützen Sie die Ratifizierung! Der SAC setzt sich im Rahmen seiner bescheidenen Möglichkeiten dafür ein, dass die Protokolle der Alpenkonvention von der Schweiz ratifiziert werden. Ein Abseitsstehen oder ein langes Hi-nauszögern würde den Interessen der Berggebiete und einer nachhaltigen Entwicklung im Alpenraum zuwiderlaufen. Zudem liegen uns, gemäss unserer Tradition und unserem modernen Leitbild, Berggebiet und Alpen als Ganzes und nicht nur als Freiraum für den Bergsport am Herzen!

Der Zentralvorstand des SAC und die Kommission Schutz der Gebirgswelt bitten deshalb alle Sektionen und SAC-Mitglieder, insbesondere aber jene in politischen Funktionen, sich für die Alpenkonvention einzusetzen. Die Alpenbewohner werden es ihnen danken! a

Franz Stämpfli, Zentralpräsident SAC Jürg Meyer, SAC-Beauftragter für den Schutz der Gebirgswelt

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