Bundesrat bricht ­GLP-Überprüfung ab
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Bundesrat bricht ­GLP-Überprüfung ab SAC und Region Zermatt übergangen

Wegen «unüberbrückbarer Differenzen» stoppt der Bund die Überprüfung der Gebirgslandeplätze. Die Beteiligten reiben sich die Augen: Denn der SAC hatte mit Vertretern der Region Zermatt bereits eine einvernehmliche Lösung gefunden. Nun liegt der Kompromiss auf Eis.

Über zehn Jahre lang war das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit der Überprüfung der Gebirgslandeplätze (GLP) beschäftigt. Nun hat der Bundesrat den Prozess gestoppt. «Es bestehen unüberbrückbare Differenzen zwischen der Haltung der direkt Betroffenen, die sich überwiegend für den Erhalt der heutigen Situation mit punktuellen Verbesserungen einsetzen, und nationalen Verbänden und Interessenvertretern, die teileweise einschneidende Beschränkungen verlangen», teilt das BAZL mit.

Status quo auf Kosten der Natur

Eine Aussage, die bei den Beteiligten Befremden auslöst: Denn ein Kompromissvorschlag für die besonders umstrittene Region Wallis Süd-Ost liegt auf dem Tisch. Im Herbst 2013 hatten sich Vertreter des SAC mit den Interessengruppen aus Zermatt an den Verhandlungstisch gesetzt. Mit dabei: Air Zermatt, Alpin Center Zermatt, Zermatt Tourismus und die Gemeinde. Die Verhandlungen waren ein Erfolg: Man habe Lösungen ausgearbeitet, die sowohl Aspekte des Tourismus als auch des Umwelt- und Ruheschutzes berücksichtigen, sagt der Zermatter Kurdirektor Daniel Luggen und spricht von einem «mustergültigen Prozess». Man habe dem BAZL klar kommuniziert, dass bald eine Lösung vorliege.

Auch beim SAC ist man enttäuscht. Von «unüberbrückbaren Differenzen» könne keine Rede sein, stellt Ursula Schüpbach, Bereichsleiterin Umwelt, klar. Es sei im Gegenteil gelungen, die Interessenkonflikte sachlich anzugehen und sowohl landschaftsschützerische als auch touristische Aspekte zu berücksichtigen. Das BAZL wie auch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation seien über die Gespräche und den baldigen Lösungsvorschlag informiert gewesen. «Dass der Prozess nun gestoppt wird, ist unter diesen Umständen umso bedauerlicher», sagt sie. Damit werde der Status quo beibehalten – auf Kosten des Natur- und Landschaftsschutzes.

«Eine verpasste Chance»

Der SAC hatte 2010 Beschwerde gegen die Verfügung für die Region Wallis Süd-Ost erhoben, weil aus seiner Sicht zu einseitig auf die fliegerischen In­teressen eingegangen worden ist. Gleichzeitig gingen auch aus Zermatt Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht ein, dies aus wirtschaftlichen Interessen. Das Gericht forderte schliesslich ein Gutachten der EidgenössischenNatur- und Heimatschutzkommission (ENHK), hob die Verfügung auf und wies sie 2011 an das BAZL zurück. Das Gutachten wurde Ende 2012 veröffentlicht – seither ruhte das Dossier.

Schliesslich räumten die Konfliktparteien ab Ende 2013 ihre Differenzen unabhängig vom BAZL aus. Als dieses plötzlich «Übungsabbruch» verkündete, war der Infoanlass, an dem der Lösungsvorschlag hätte vorgestellt werden sollen, bereits organisiert. Um­so grösser die Enttäuschung über den Entscheid des Bundes: «Eine verpasste Chance», sagt Luggen. Und für den SAC hat das BAZL an Glaubwürdigkeit ­verloren: «Es muss die Frage gestellt werden, ob das BAZL für die Koordination überhaupt das richtige Bundesamt war», so Schüpbach.

Für Zermatt und den SAC ist klar: Der Wille zur Zusammenarbeit besteht weiterhin. «Wichtig ist, dass sich das Verhältnis zwischen dem SAC und den Exponenten in Zermatt trotz dem Abbruch des Verfahrens deutlich verbessert hat», sagt René Michel vom Zentralvorstand des SAC: «Die weitere Entwicklung in Sachen GLP ist ungewiss, die Verbesserung in den Beziehungen bleibt aber hoffentlich bestehen.» Vorerst müssen die Verhandlungspartner jedoch über die Bücher: «Wir prüfen zurzeit die rechtliche Situation und das weitere Vorgehen», sagt Schüpbach.

lm Detail

Eine detaillierte Stellungnahme des SAC findet sich unter www.sac-cas.ch -> Medien -> Sistierung lässt Lösung in weite Ferne rücken

Zwei Landeplätze weniger

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Zahl der Gebirgslandeplätze auf 40 beschränkt werden soll. Bis jetzt wären in der Schweiz 48 Gebirgslandeplätze möglich, genutzt werden zurzeit 42. Damit müssen lediglich zwei bestehende Landeplätze aufgehoben werden. Die anderen sollen weiterhin im bisherigen Umfang genutzt werden können.

Gleichzeitig mit dem Stopp der Überprüfung der Gebirgslandeplätze hat der Bundesrat die neue Aussenlandeverordnung verabschiedet. In ihr wird geregelt, wo und unter welchen Bedingungen Helikopter ausserhalb von Flugplätzen landen dürfen. Mit der neuen Verordnung müssen die Unternehmen für sogenannte Aus­senlandungen nicht mehr wie bisher jährlich eine Bewilligung beim BAZL einholen. Im Gegenzug werden die Auf­lagen für Flüge in Schutzgebieten von nationaler Bedeutung verschärft.

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