Der SAC steht für das BLN ein
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Der SAC steht für das BLN ein

Der SAC engagiert sich für den Erhalt der unerschlossenen alpinen Landschaft und für den weitgehend freien Zugang. Diese Position vertritt er auch in der Stellungnahme zur Revision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN), das 1963 vom SAC mitgestaltet wurde. Die im Inventar festgehaltenen Gebiete sind Landschaftsschutzgebiete, wo der Zugang für die Bergsportler nicht eingeschränkt ist. Die neue Verordnung schreibt für jedes dieser Gebiete konkrete Schutzziele fest. Der SAC begrüsst die Revision. Er legt jedoch Wert darauf, dass die Unerschlossenheit der Gebiete in der Verordnung noch besser verankert wird. Schutzziel des BLN sei nicht der Schutz von ökologisch wertvollen Lebensräumen, sondern die Landschaft müsse als ganzes vor Eingriffen geschützt werden. «Es muss dezidiert darauf hingewiesen werden, dass es sich um Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung handelt, die in ihrer Gesamtheit zu erhalten sind», fordert der SAC in seiner Stellungnahme. Dabei seien auch Aspekte wie die Ästhetik oder die Ruhe im Gebiet zu beachten.

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