Eine Norm für Crashpads
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Eine Norm für Crashpads

Jetzt bekommen auch Crashpads eine UIAA-Norm. Ab Juli 2016 tragen genormte Bouldermatten den Vermerk «UIAA 161». Die Norm soll sicherstellen, dass ein Sturz aus einer Höhe von bis zu drei Metern keine schweren Verletzungen zur Folge hat. Sie basiert auf den Kriterien der europäische Norm für stossdämpfende Spielplatzböden (EN 1177). Diese definiert u.a. die Schwere der Verletzung am Kopf. Die Einhaltung dieses Kriteriums bedeutet, ­dass ein Sturz auf den Kopf keine schweren Verletzungen nach sich zieht. Die Mehrheit der Verletzungen beim Bouldern betreffen aber Arme und Beine. Ist eine Norm für Crashpads, die auf ­einem Kopfsturz basiert, realitätsnah? «Eine Norm wird jeweils auf der Basis des schlimmsten vorstellbaren Unfalls erarbeitet. Der schlimmste Unfall beim Bouldern ist ein Sturz auf den Kopf, obschon dieser nur sehr selten passiert», erklärt Lionel Kiener, Delegierter des SAC in der Safety Commission der UIAA, «ausserdem bemühen wir uns darum, bestehende Testverfahren zu verwenden, in diesem Fall diejenigen der Norm EN 1177.» In einer späteren Ausgabe werden «Die Alpen» den Sinn dieser Norm ausführlicher beleuchten.

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