Günter, Hettie und Norman Dyhrenfurth – Zum dritten Pol/Himalaya – Norman Dyhrenfurth. Expeditionen und Filme 1952–1971. Andreas Nickel
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Günter, Hettie und Norman Dyhrenfurth – Zum dritten Pol/Himalaya – Norman Dyhrenfurth. Expeditionen und Filme 1952–1971. Andreas Nickel

Günter, Hettie und Norman Dyhrenfurth – Zum dritten Pol.

AS Verlag, Zürich 2007, Fr. 45.–

Himalaya – Norman Dyhrenfurth. Expeditionen und Filme 1952–1971.

AS Verlag, Zürich 2007, Fr. 78.– « Erwin Schneider... lässt es sich nicht nehmen, seine Kurzskier in den Khumbu-Eisbruch mitzunehmen. Wo immer es geht, schnallt er sie an. Das hat vor ihm noch niemand gemacht. In gleichmässigen, langen Schwüngen zieht sich seine Spur durch das Western Cwm. » Das Bild des slalomfahrenden Alpinisten unter der Lhotse-Flanke, das sich auch im neuen Bildband von Andreas Nickel findet, schoss 1955 der Schweiz-Amerikaner Norman Dyhrenfurth, Bergsteiger, Fotograf und Filmer. Er war später dann Mitglied der von Max Eiselin geleiteten Expedition, die 1960 die Erstbesteigung des Dhaulagiri ( 8167 m ) machte. Drei Jahre später leitete Dyhrenfurth die « American Mount Everest»-Expedition, der erstmals die Überschreitung des Dachs der Welt gelang. Der 1918 geborene Norman trat damit in die grossen Fussstapfen seines Vaters, des « Himalaya-Professors » Günter Oskar Dyhrenfurth ( 1886–1975 ). GOD ( wie er sich manchmal nannte ) und seiner Frau Hettie ( 1892–1972 ) wurden für ihre ausseralpinen Bergfahrten bei den Olympischen Sommerspie-len 1936 in Berlin die alpinistische Goldmedaille überreicht. So hatte Günter Gemeinde Langwies knapp gutgeheissen. Nach der öffentlichen Auflage der angepassten Ortsplanung machte der SAC Gebrauch vom Verbandsbeschwerderecht und erhielt 2001 vom Verwal-tungsgericht Recht. Die Bündner Regierung musste einige Flachmoore aufgrund naturkundlicher Erkenntnisse neu festlegen. Eine Expertise im Jahr 2007 setzte die Moorlandschaft Fondei schliesslich unter Schutz.

Im ersten Fall wirkte das Beschwerderecht als Druckmittel, im zweiten als Notbremse. Mit der faktischen Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts ver-käme die Mitsprache des SAC zu einem zahnlosen Tiger. Der Gesetzgeber hat ausgewählten Verbänden bewusst die Funktion von Anwälten der Natur zugewiesen. Dies ermöglicht auch dem SAC, die korrekte Anwendung der Umweltge-setzgebung zu prüfen. Der Zentralvorstand ruft seine Mitglieder deshalb auf, die Initiative an der Urne abzulehnen und damit einen Beitrag zum Erhalt eines wichtigen Instrumentes der Gewal-tenteilung zu leisten. a Frank-Urs Müller, Zentralpräsident

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