Knacknuss Wanderwege
Ob gelb, weiss-rot oder weiss-blau: Schweizer Wanderwege sind beliebt. Nur wenige Berggänger wissen, wie viele es wirklich gibt und wer dafür verantwortlich ist.
In der Schweiz gibt es mehr als 60 000 Kilometer Wanderwege. Davon sind 24 000 km Bergwanderwege (weiss-rot-weiss) und etwa 600 km Alpinwanderwege (weiss-blau-weiss). Je nach Farbe dürfen Wandernde andere Anforderungen erwarten. So entsprechen gelb markierte Wege etwa der Schwierigkeit T1 gemäss SAC-Wanderskala, weiss-rot-weisse sind nicht schwieriger als T3 und weiss-blau-weisse sind meist schwieriger.
Der Unterhalt dieser Wege ist aufwendig. Dies, weil gerade im alpinen Bereich das Wegnetz häufigen Veränderungen unterworfen und der Unterhalt somit auch teuer ist. Zudem ist es nicht immer einfach, zu bestimmen, welche Schwierigkeit ein Weg hat. Zwar sind die Kriterien der drei Typen Wanderweg (gelb), Bergwanderweg (weiss-rot-weiss) und Alpinwanderweg (weiss-blau-weiss) in einer Norm des Bundes geregelt. Darin ist auch festgehalten, bis zu welcher Schwierigkeit welche Farbe verwendet werden soll. Im Übergangsbereich ist die Umsetzung der Signalisation aber nicht immer einfach.
Sachplan Wanderwege
Viele Wandernde wissen auch nicht, dass die Kantone dafür zu sorgen haben, dass Wanderwege erstellt und unterhalten werden. Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege schreibt den Kantonen nämlich vor, dass:
– Wanderwege angelegt, unterhalten und gekennzeichnet werden
– diese Wege frei und möglichst gefahrlos begangen werden können
– der öffentliche Zugang rechtlich gesichert ist
Ziel ist es, den Fussverkehr zu fördern und für jeden asphaltierten oder aufgehobenen Meter angemessenen Ersatz zu finden. Die Kantone können Fachinstitutionen mit der Planung und dem Unterhalt von Fusswegen beauftragen. Letzteres nehmen in der Regel die kantonalen Fachorganisationen des Dachverbands Schweizer Wanderwege SWW wahr. Bei den Wander- und Bergwanderwegen geschieht dies bereits seit Jahren. Diese Wege sind in kantonalen Sachplänen Wanderwege erfasst. Dabei sind auch Finanzierung, Zuständigkeit und Haftung geregelt.
Unklare Situation bei weiss-blau-weiss
Anders sieht die Situation bei den weiss-blau-weiss markierten Alpinwanderwegen aus. Dabei handelt sich meist um Routen, die nach SAC-Wanderskala T4 klassiert sind. Rund 50 dieser etwa 300 Routen erreichen gar T5. Darunter sind auch Hüttenzustiege und Hüttenübergänge, teilweise auch mit Gletscherquerungen. Es sind also Routen, die klar schwerer als die Bergwanderwege sind. Für diese Wege hat der SAC und SWW vor rund 30 Jahren die weiss-blau-weisse Markierung entworfen. Sie wurde aber lange ohne gesetzliche Grundlage verwendet. Erst seit 2005 sind auch diese Wege der Signalisationsnorm des Bundes unterstellt. Nun diskutieren Kantone und private Verbände wie SWW und SAC die Aufnahme der Wege in die Sachpläne. Dies wirft Fragen auf: Sind Gemeinden und Kanton bereit, die Verantwortung für den dauerhaften Unterhalt dieser hochalpinen Routen zu übernehmen? Und falls nicht, was geschieht dann mit den bislang signalisierten Routen?
Der SAC ist nun daran, mit dem Bund, den Kantonen und dem SWW Lösungen zu erarbeiten. Sein Ziel ist es, möglichst viele der weiss-blau-weiss signalisierten Alpinwanderwege in die Sachpläne aufzunehmen. Wo dies nicht möglich ist, soll mindestens die Signalisation erhalten bleiben, insbesondere bei Hüttenzustiegen und Hüttenübergängen. Es ist ein Prozess, der eben erst begonnen hat. In Uri als erstem Kanton ist er schon abgeschlossen. Inm Kanton Bern ist die Vernehmlassung erfolgt. Voraussichtlich wird der Sachplan Anfang Juli vom Kanton verabschiedet.