Moorschutz am Grimselsee aufgeweicht
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Moorschutz am Grimselsee aufgeweicht

Die Erhöhung der Staumauer des Grimselsees hat eine weitere juristische Hürde genommen. Das Bundesgericht hat eine Verkleinerung des Moorschutzgebietes am Seeufer für rechtens erklärt. Der Bundesrat hatte den Schutzperimeter 2004 so definiert, dass eine Erhöhung der Staumauern um 23 Meter möglich wäre, ohne das geschützte Gebiet zu tangieren. Umweltverbände hatten dagegen Beschwerde eingereicht und vor dem Berner Verwaltungsgericht recht bekommen. Das Bundesgericht hat dessen Entscheid nun gekippt.

Damit ist der Bau der neuen Staumauer aber noch nicht definitiv. Denn das Bundesgericht hat nur den ­Aspekt des Moorschutzes beurteilt. Alle anderen Fragen müssen nun erneut vom Berner Verwaltungsgericht behandelt werden.

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