Moorschutz gilt absolut
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Moorschutz gilt absolut

Das Berner Verwaltungsgericht hat der ­Erhöhung der Grimselstaumauer um 23 Meter eine klare Absage erteilt. Der Schutz der Moorlandschaft gelte absolut, eine Güterabwägung sei unzulässig, so das Verdikt der Richter, die eine Beschwerde von sieben Umweltverbänden guthiessen. Die Kraftwerke Oberhasli (KWO) haben das Projekt wegen der tiefen Strompreise mittlerweile auf Eis gelegt.

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