Naturschutz-Inspektorat des Kantons Bern sperrt Klettergarten Geisshöri/Seebergsee
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Naturschutz-Inspektorat des Kantons Bern sperrt Klettergarten Geisshöri/Seebergsee

Nach einer einjährigen Testphase ( 1997 ) mit freiem Kletterbetrieb entschied das Naturschutz-In-spektorat des Kantons Bern, die nachträglich beantragte « Natur-schutz-Bewilligung » für den im Diemtigtal ( BO ) gelegenen Klettergarten nicht zu erteilen. Die Bohrhaken müssen bis Ende Mai 1998 vom Erschliesser entfernt werden.

Ausgangslage Der in den ALPEN im Zusammenhang mit einem Kinderklettertag als besonders kindergeeignet vorgestellte Klettergarten Geisshöri/Seeberg-see liegt im kantonalen Naturschutzgebiet « Spillgerten ». Gemäss Regie-rungsratsbeschluss von 1976 ist hier unter anderem « jegliche Störung und Beeinträchtigung der freilebenden Tierwelt » untersagt. In der Folge reagierte das Naturschutz-Inspektorat des Kantons Bern ungehalten auf die relativ starke Frequentierung des ohne Rückfrage bei diesem Amt eröffneten Klettergartens. In einer Aussprache wurde vereinbart, dass der private Erschliesser eine nachträgliche « Naturschutz-Bewilligung » beantragt und dass das Klettern für die Dauer eines Testjahres ( 1997 ) ohne Einschränkung erlaubt sein soll. In dieser Zeit führten Wildhüter und Naturschutzaufseher Beobachtungen durch. Gemäss ihren Aussagen werden sowohl die Rauhfusshühner1 als auch die Gemskolonie durch den regen Besuch des Klettergartens gestört: Die Tiere hätten sich an die Geräusche und Bewegungen der Wanderer und Erholungsuchenden um den Seebergsee aus der Distanz gewöhnt, die Kletterer hingegen seien zu nahe an ihrem Lebensraum, um es zu einer Gewöhnung kommen zu lassen.

SAC akzeptiert Der SAC akzeptiert den Entscheid des Naturschutz-Inspektorats, und auch der Erschliesser verzichtet auf ein Weiterziehen des Falls. Alles fixe Sicherungsmaterial wird entfernt. Insbesondere Gruppen dürfen den Klettergarten nicht mehr aufsuchen, da sonst gegen die Naturschutz-Be-stimmung « Störung und Beeinträchtigung der Tierwelt » verstossen wird, was eine Anzeige nach sich ziehen kann.

Der SAC appelliert an alle Kletterer, sich an den Entscheid zu halten.

Ungutes Gefühl Es bleibt ein ungutes Gefühl. Dies allein schon deshalb, weil die Eskala-tion von Konfliktsituationen immer bedauerlich ist. Statt zu gemeinschaftlichen und flexiblen Lösungen zu führen, die beiden Seiten entgegenkommen, enden solche Konfliktsituationen meist mit « Gewinnern » und « Verlierern » - und entsprechenden Ressentiments. Zudem ist dieser Entscheid angesichts des regen touristischen Betriebs um den nur 200 Meter entfernten Seebergsee, der Nutzung seiner weiteren Umgebung durch die Alpwirtschaft und teilweise auch durch das Militär für viele Kletterer schwer verständlich. Es stellt sich deshalb die Frage, ob mit einer flexibleren Lösung, beispielsweise mit einer saisonalen Sperrung im Frühjahr und einer tageszeitlichen Einschränkung ( kein Aufenthalt in der Dämmerung ), der Sache nicht besser gedient gewesen wäre.

:'Rauhfusshühner: Birkhuhn, Steinhuhn, Auerhuhn, Schneehuhn usw.

2 Die Geschäftsstelle SAC hilft gerne weiter mit Informationen über Schutzgebiete, Vermitteln von Kontakten, Beratung: 031/370 18 18, Ressort « Schutz der Gebiroswelt ».

Eine wunderbare und ganzheitliche Natursportart: fröhliches Klettern im Klettergarten Geisshöri/See-bergsee 1996 /CKlettern muss mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der andern Bewohner der Felsen und ihrer Umgebung ausgeübt werden -denn wir sind nur « zu Gast in den Felsen » ( Birkhuhn ).

Schlussfolgerungen In einer Informationsschrift des Deutschen Alpenvereins ( DAV ) zum Thema « Klettern und Naturschutz » steht: « Wir sind zu Gast in den Felsen » und « Klettern ist Rücksicht ». Damit ist gemeint, dass wir trotz des freien Begehungsrechts von Wald und Weide ( ZGB Art. 699 ) auf die andern Bewohner des « Hauses Fels » und seiner Umgebung Rücksicht nehmen sollen. Das beinhaltet, dass man auch bereit ist, hie und da eine entsprechende Einschränkung in Kauf zu nehmen. Besonders die aktiven Erschliesser und professionellen Anbieter haben die Pflicht, sich über Flora, Fauna, mögliche Schutzgebiete und -bestimmungen zu informieren, bevor sie zur Tat schreiten.2 Auf Grund eines solchen Vorgehens sollten sich derartige Konfliktsituationen in Zukunft weitgehend vermeiden lassen.

Künftige Vorgehensweise Am besten ist es, wenn in jedem Gebiet lokal und auf informeller Ebene Lösungen gesucht und gefunden werden durch Aussprache und Absprache zwischen den einheimischen Betroffenen: Kletterer, Bergbauern, Wildhüter, Naturschützer. Andererseits ist ein gewisses Mass an überge-ordneter Konzeption und Planung wichtig, um einen Rahmen abzustecken. Im Kanton Bern sind entsprechende Bestrebungen für alle Natursportarten im Gange, und der SAC ist daran beteiligt. Jürg Meyer, Beauftragter für den Schutz der Gebirgswelt

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