Nein zur Verbandsbeschwerderechts-Initiative
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Nein zur Verbandsbeschwerderechts-Initiative

Der Zentralvorstand des SAC hat sich klar gegen die Initiative « Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – mehr Wachstum für die Schweiz !» der Zürcher FDP ausgesprochen, über die am 3O. November abgestimmt wird. Sie bezweckt die faktische Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts in Umwelt- und Raumplanungsfragen. Für den SAC ist das Beschwerderecht jedoch ein wichtiges Instrument der demokratischen Gewaltenteilung. Es stärkt seine Position in Verhandlungen um eine nachhaltige Gebirgsent-wicklung.

Der Schweizer Alpen-Club ist in erster Linie ein Verband, der den Bergsport für eine breite Bevölkerung fördert. Eine vielfältige, intakte Natur und Landschaft in den Bergregionen bildet die Basis für seine zahlreichen bergsportlichen Aktivitäten. Deshalb verpflichtet er sich bei Fragen der Gebirgsentwicklung den Prinzipien der Nachhaltigkeit. Schon vor über hundert Jahren hat der SAC den Schutz der Gebirgswelt als Aufgabe in seine Statuten aufgenommen.

In den 60er- bis 80er-Jahren wurden grosse, bis dahin unberührte Gebiete der Alpen durch Strassen, Bergbahnen und Skilifte touristisch erschlossen. Der Klimawandel mit der einhergehenden Schnee-unsicherheit in tieferen Lagen und die Konkurrenz unter den alpinen Touris-musdestinationen erhöhen heute den Druck auf hoch gelegene Gebiete. Seit einigen Jahren geraten die noch verbleibenden naturnahen Landschaften durch die Erweiterung und Vernetzung bestehender Skigebiete und Bauprojekte wie Windkraftanlagen oder Stauseen unter Druck. Bei seinem Engagement für den schonenden Umgang mit der alpinen Natur und Landschaft orientiert sich der SAC am Grundsatz « Mitsprache vor Einsprache ». Möglichst früh sucht der Verband das Gespräch mit Projektini-tianten und versucht, als Fachinstanz zwischen Bergsport und Naturschutz zu vermitteln. Das Verbandsbeschwerderecht, über das der SAC als vom Bund akzeptierter Umweltverband verfügt, setzt er sehr zurückhaltend ein. Es stärkt jedoch seine Position in Verhandlungen. Die folgenden zwei Beispiele aus dem Kanton Graubünden illustrieren den Gebrauch des Verbandsbeschwerderechts durch den SAC:

Bereits in den 90er-Jahren bestanden Pläne, die Skigebiete Arosa und Lenzerheide zu verbinden. Dazu müsste das Urdental mit seinen hohen Natur- und Landschaftswerten passiert werden. Eine Variante sollte das Tal mit zwei Sesselbahnen queren, eine andere Variante mit einer Gondelbahn mit mehreren Masten in der Talsohle. Dem Druck des SAC und anderer Verbände ist es zu verdanken, dass schliesslich eine Variante ausgearbeitet wurde, die das Urdental direkt überspannen würde und somit unberührt liesse. Durch die deutliche Ablehnung der notwenigen Zonenplanände-rung durch die Gemeinde Vaz/Obervaz im Juni 2008 ist das Projekt jedoch bis auf Weiteres blockiert.

Ebenfalls in den 90er-Jahren planten die Davos-Parsenn-Bahnen die Verbindung ihres Skigebietes mit den Fideriser Heubergen. Ein Korridor durch das Moorgebiet im hinteren Fondei sollte als Wintersportzone eingezont werden. Dabei handelt es sich um ein vielfältiges Skitourengebiet. Eine schöne, ruhige und naturnahe Kulturlandschaft mit Mähwiesen und Weiden und eine Moorlandschaft von nationaler Bedeutung waren gefährdet. Die notwendige Änderung der Ortsplanung wurde von der Foto: David Coulin

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Das idyllische Urdental zwischen Arosa und der Lenzerheide: Hier bestanden Pläne für Skianlagen mitten durch das Tal. Der SAC wehrte sich gegen diese Verbauung.

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