Neuregelung Hüttentaxen. Übernachtungstaxe für SAC-Mitglieder
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Neuregelung Hüttentaxen. Übernachtungstaxe für SAC-Mitglieder

Übernachtungstaxe für SAC-Mitglieder Auf Antrag der SAC-Hüttenkommission hat der Zentralvorstand beschlossen, die maximale Übernachtungstaxe für SAC-Mitglieder – und die dem Gegenrecht angeschlossenen Verbände – per 2003 auf Fr. 25.– anzuheben.

« No-show»-Gebühr Laut SAC-Hüttenreglement, Ziff. 8.3 ., sind die Sektionen berechtigt, für reservierte Schlafplätze, die nicht oder nicht rechtzeitig annulliert werden, eine Entschädigung einzufordern. Da der Schaden im Fall von so genannten « No-shows » auch bei den Hüttenwarten liegt, hat die SAC-Hüttenkommission folgendes Vorgehen beschlossen: Bei so genannten « No-shows » wird eine Entschädigung von Fr. 2O.– eingefordert, die hälftig auf Sektion und Hüttenwart aufgeteilt wird. Den Gästen wird bei der telefonischen und schriftlichen Reservation mitgeteilt, dass sie verpflichtet sind, sich abzumel-den, ansonsten diese « No-show»-Gebühr in Rechnung gestellt wird. Die Hüttenwarte nehmen dazu bei telefonischen Reservationen mindestens die Telefonnummer des Gastes auf. Diese Regelung tritt ab sofort in Kraft. a

Bruno Lüthi, Bereichsleiter Hütten Gastreferent an der 99. Etzelzusammenkunft war Albert Keller ( r. ), Stiftungsratspräsident der Rega. Im Bild mit Caspar Sträuli, Präsident der organisierenden SAC-Sektion Hoher Rohn Fo to: z vg

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