Sektion: kein Beschwerderecht
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Sektion: kein Beschwerderecht

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde gegen die Wildruhezonen in Zinal und Nendaz ab: Bergsportorganisationen seien nicht beschwerdeberechtigt.

Bei Nendaz und Zinal sollten rechtsverbindliche Wildruhezonen etablierte Free­ride­abfahrten sperren. Dagegen hatte eine Bergsportallianz, bestehend aus Bergführerverband, SAC-Sektion Monte Rosa und Einzelpersonen, eine Beschwerde bis ans Bundesgericht gezogen. Der SAC-Zentralverband unterstützte diesen Schritt («Die Alpen» 2/2015). Ende Februar hat das Bundesgericht die Beschwerde aus Formgründen abgewiesen. Grund: Sämtliche Beschwerdeführenden seien nicht zur Beschwerde berechtigt.

Privatpersonen, für die Bergsport ein Hobby ist, scheinen einen besonders schweren Stand zu haben. Und Bergführer, die auch ein wirtschaftliches Interesse haben, müssten ihre Einbussen durch eine Wildruhezone mit konkreten Beweisen belegen können. «Dies ist praktisch nicht umsetzbar, wenn das Gericht argumentiert, dass ja weiterhin grosse Gebiete der Alpen frei zugänglich seien und man problemlos ausweichen können», sagt Pierre-André Veuthey, Vizepräsident der SAC-Sektion Monte Rosa und Verfasser der Beschwerde. Derzeit sei man vom Goodwill der Behörden abhängig. Immerhin hat im Wallis nun bereits ein runder Tisch stattgefunden zwischen Bergsportvertretern und den kantonalen Behörden. «Wir möchten uns in Zukunft intensiver und regelmässig mit dem Kanton austauschen und eine Partnerschaft aufbauen», sagt François Dufour, Präsident der Sektion Monte Rosa.

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