Skipistengeher und ihr Verhalten. So ist es richtig!
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Skipistengeher und ihr Verhalten. So ist es richtig!

Wer als Skitourenfahrer oder Skialpinist auf Skipisten hochsteigt, muss sich nach jenen neun Regeln verhalten, die vom Verband Seilbahnen Schweiz und vom SAC ausgearbeitet wurden. Gültig sind sie ab sofort.

Skitourengeher oder Skialpinisten, die Pisten zum Aufsteigen benutzen, bekommt man immer häufiger zu Gesicht. Und manch einer mag sich fragen, ob das wirklich Spass macht, unter Seil-bahnkabeln und auf bevölkerten Pisten Skitouren zu machen. Die häufigsten Beweggründe der Pistengeher sind die sportliche Herausforderung des Aufstiegs sowie Lawinensicherheit und präparierte Pisten zum Runterfahren. An erster Stelle steht aber der Trainings-effekt beim Aufstieg.

Neben den neuen Weisungen für Skitourengeher auf Pisten gelten an einzelnen Orten auch lokale Regelungen, über die man sich beispielsweise bei den Bergbahnen informieren kann.

Dass im Pistengehen Konfliktpotenzial steckt, liegt auf der Hand. Pisten sind für die Abfahrt und nicht für den Aufstieg ausgerichtet. Beim Queren von Pisten und in Engstellen besteht Kollisionsge-fahr, und beim Betreten der Pisten vor oder nach Betriebsschluss kann es zu Unfällen durch Pistenfahrzeuge, Seil-winden oder Lawinensprengungen kommen. Halten sich Skipistengeher nicht an die FIS-Regeln, kann das Unfälle provozieren. Tourengeher auf Wintersportpis-ten sollten sich deshalb strikte an die neuen Weisungen halten. Ein Merkblatt mit den neun Verhaltensregeln und weiteren Infos kann beim SAC 1 auch in grösseren Mengen zum Verteilen bestellt oder vom Internet www.sac-cas.ch unter Downloads heruntergeladen werden.

 

Diese neuen Regeln verlangen ein überlegtes und rücksichtsvolles Verhalten, was ein vernünftiges Nebeneinander ermöglicht. Kurz gefasst heisst dies: Wer auf Pisten aufsteigt, muss vor allem bei unübersichtlichen Passagen besonders vorsichtig sein, darf nur in Einerkolonne am Pistenrand aufsteigen, auf keinen Fall Hunde mitnehmen, muss nachts die von Pistenfahrzeugen, Seilwinden, Beschneiungsanlagen sowie Lawinensprengungen hervorgerufenen zusätzlichen Gefahren miteinbeziehen. Weiter soll er die weichen, frisch präparierten Pisten nicht zerstören, nur bei genügend Schnee aufsteigen, um Boden- und Pflanzendecke nicht zu schädigen, die nächtliche Ruhe des Wildes nicht unnötig beeinträchtigen und last but not least die Parkplatzordnung bei den Skiliften – die in erster Linie für die Liftbenutzer da sind – respektieren.

 

An einzelnen Wintersportorten gelten neben den Vorschriften für Skitourengeher auf Skipisten spezielle lokale Regelungen. So bieten beispielsweise die Wintersportgebiete Morgins und Nendaz spezielle Lösungen an. In Télémorgins stehen den Pistengehern jeden Freitag von 16.30 bis 21.30 Uhr alle Pisten fürs Training zur Verfügung. In Nendaz ist Pistengehen unter Einhaltung der Regeln grundsätzlich erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich jeweils vor Ort an den Schaltern der Bergbahnen oder in den Tourismus-büros. a Felix Maurhofer, Seilbahnen Schweiz 1 Das Merkblatt kann unter www.sac-cas.ch, Shop/Broschüren, oder unter Tel. 031 370 18 18, SAC-Geschäftstelle, bestellt werden.

Wer als Skitourengeher auf Wintersportpisten unterwegs ist, sollte sich strikte an die neuen Verhaltensregeln auf dem Merkblatt halten, das der SAC und der Verband Seilbahnen Schweiz zusammen herausgegeben haben.

Neun Regeln für Skitourengeher auf Skipisten

1. Aufstiege und Abfahrten erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

2. Aufstiege nur am Pistenrand vornehmen ( FIS-Regel Nr. 7 ). Dabei hintereinander, nicht nebeneinander gehen. Auf den Skibetrieb achten

3. Besondere Vorsicht vor Kuppen, in Eng-passagen, Steilhängen, bei Vereisung und beim Queren der Pisten. Keine Querungen in unübersichtlichen Bereichen

4. Keinesfalls gesperrte Pisten begehen. Lokale Hinweise und Routenvorgaben beachten

5. Grösste Vorsicht und Rücksichtnahme bei Pistenarbeiten. Bei Einsatz von Seilwin-den sind die Skipisten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Es besteht Lebensgefahr!

6. Frisch präparierte Skipisten nur in den Randbereichen befahren

7. Auf alpine Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, achten. Keine Skitouren in Skigebieten durchführen, wenn Lawinensprengungen zu erwarten sind

8. Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen

9. Regelungen an den Parkplätzen sowie Parkgebühren respektieren

Die neun Regeln für Skitourengeher auf Skipisten sind zwischen dem Verband Seilbahnen Schweiz und dem Schweizer Alpen-Club SAC abgestimmt. Sie gelten ab Dezember 2005. Skipisten stehen in erster Linie den Nutzern der Seilbahnen und Lifte zur Verfügung!

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