Umwelt SAC. Neue Richtlinien – neuer Name
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Umwelt SAC. Neue Richtlinien – neuer Name

Umwelt SAC

Seit seiner Gründung hat sich der SAC für den Schutz der Alpenwelt eingesetzt. Der Erhalt des Naturraums Alpen ist in den Statuten, dem Leitbild und den Richtlinien zum Schutz der Gebirgswelt von 1991 verankert. An der Abgeordnetenversammlung 2002 wurden nun die überarbeiteten Richtlinien und ein neuer Name genehmigt. 1

Mit den Neuerungen will das frühere Ressort « Schutz der Gebirgswelt » darauf hinweisen, dass sich seine Aufgaben – gleichzeitig mit den Veränderungen der Gesellschaft sowie der Umwelt – gewandelt haben. Der Schutz des Alpenraums wird indirekt angegangen durch die Förderung des Umweltgedankens, wie das Beispiel der Mobilitätskampagne « Alpen retour » zeigt.

Was ist neu? Neu ist der Name. Das Ressort « Schutz der Gebirgswelt » des SAC heisst nun « Umwelt », die Kommission « Umweltkommission » und die Zuständigen in den Sektionen « Umweltbeauftragte ». Neu bzw. überarbeitet sind auch die Richtlinien des Ressorts « Umwelt », die aber gegenüber der gelebten Praxis im SAC-Alltag der letzten Jahre keine Änderung beinhalten. Sie sind im Vergleich zu den Richtlinien von Anfang der Neunzigerjahre wesentlich differenzierter aus-formuliert. Mit dieser genaueren Umschreibung der Haltung und der Aktivitäten des SAC in den verschiedenen Umweltbereichen geben sie dem Zentralverband, insbesondere der Umweltkommission, aber auch den Sektionen klare Zielsetzungen und Handlungs-anleitungen.

Was sich mit den neuen Richtlinien und der Namensänderung nicht verändert, ist der Einsatz des SAC für den Schutzgedanken bei Neuerschliessungen und das Engagement um den freien Zugang in den Berggebieten. Die bisherigen Erfahrungen zu Letzterem haben gezeigt, dass mit intensiver Zusammenarbeit, Vermittlung und Information das Ziel eines naturverträglichen Bergsportes am besten erreicht werden kann. Dieses Vorgehen ist auch von der Abgeordnetenversammlung unterstützt und in den Richtlinien verankert worden. a

Jöri Schwärzel, Mitglied der Umweltkommission des SAC 1 Die Richtlinien können bestellt werden bei Schweizer Alpen-Club SAC, Ressort Umwelt, Postfach, 3000 Bern 23, oder per E-Mail natur(at)sac-cas.ch Neue Grossschutzgebiete – hier der Nationalpark mit dem Val dal Botsch – sollen in den nächsten Jahren in der Schweiz entstehen. Der SAC begrüsst dies, wird sich aber für den freien Zugang der Berggänger einsetzen.

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