Verändert skitourenguru.ch die Rechtsprechung?
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Verändert skitourenguru.ch die Rechtsprechung? Wie Gerichte mit Lawinenunfällen umgehen

Verunfallt jemand in einer Lawine, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Dieses klärt, ob die verantwortliche Person fahrlässig gehandelt hat. Welchen Einfluss hat dabei die digitale Risikoanalyse von skitourenguru.ch?

Seit Herbst 2014 liefert die Website www.skitourenguru.ch eine automa­tisierte Risikobeurteilung für rund 900 Skitourenrouten in der Schweiz. Grundlage sind die Geländedaten von swisstopo, das Lawinenbulletin des SLF, die Grafische Reduktionsmethode (GRM) und die digitalisierten Routenverläufe. Für jede Route errechnet skitourenguru.ch mithilfe eines komplexen Algorithmus täglich zwei Mal einen sogenannten Risikoindikator. Dieser kann einem tiefen, einem erhöhten oder einem hohen Risiko entsprechen. Jede Route wird zudem mit ihrem aktuellen Risikoprofil auf der digitalen Landeskarte dargestellt. Dabei sind die Abschnitte mit tiefem Risiko grün, diejenigen mit erhöhtem Risiko orange und diejenigen mit hohem Risiko rot eingezeichnet. Allem Anschein nach löst diese digitale Risikobewertung in Fachkreisen Diskussionen aus. Man hat Angst, dass die Gerichte bei einem Lawinenunfall einseitig auf dieses neue Hilfsmittel abstellen und bei einem Unfall auf einer Tour mit erhöhtem Risikoindikator direkt auf Fahrlässigkeit schliessen.

Skitourenguru nur Planungshilfe

Diese Bedenken sind nicht begründet: Hat ein Gericht einen Lawinenunfall zu beurteilen, so stützt es sich bezüglich der lawinen- und führungstechnischen Aspekte immer auf einen Gutachter. In aller Regel ist dies ein Mitarbeiter des SLF oder ein erfahrener Bergführer. Ein solcher Gutachter würde die Bedeutung von skitourenguru.ch massiv relativieren.

Zum einen ist die digitale Risikobewertung nicht immer aussagekräftig. Dies vor allem deshalb, weil die GRM, auf der der Algorithmus beruht, nur bei Neuschnee- und Altschneeproblemen brauchbare Ergebnisse liefert, nicht aber bei Nassschnee- und Triebschneeproblemen (siehe auch «Die Alpen» 02/2016). Skitourenguru.ch weist denn auch im Haftungsauschluss selbst darauf hin, dass die Risikobewertung falsch sein kann.

Situation vor Ort gilt

Sodann ist die Plattform gemäss Selbstbeschrieb eine «Planungshilfe». Ziel ist eine «massgeschneiderte Liste von Skitouren, die möglicherweise kompatibel zum aktuellen Lawinenbulletin sind». Damit bewegt sich skitourenguru.ch auf der ersten Stufe der Beurteilungsmatrix 3×3 und ist nur im Zusammenhang mit der Frage relevant, ob die Unfalltour als Ganzes bei den herrschenden Verhältnissen eine vernünftige Wahl war.

Für die juristische Aufarbeitung entscheidend ist aber nicht die Frage der Tourenauswahl, sondern die Frage, ob das Begehen oder Befahren des Unfallhanges unter den konkreten Umständen den aktuellen Standards in der Lawinenkunde entsprochen hat. Diese Frage ist in der dritten Phase der 3×3-Matrix angesiedelt. Hier geht es um die Beurteilung des Einzelhanges vor Ort, und diese ist in lawinenkundlicher Hinsicht viel komplexer als der Algorithmus von skitourenguru.ch. Die Plattform stellt deshalb zu Recht klar, dass ihre Bewertungen während der Phase 2 («vor Ort») und der Phase 3 («Einzelhang») bedeutungslos sind.Entscheidend für die Frage, ob ein Verantwortlicher seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, ist das Gutachten des Lawinenexperten.

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