Versicherungsschutz für SAC-Mitglieder. Gut zu wissen
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Versicherungsschutz für SAC-Mitglieder. Gut zu wissen

Versicherungsschutz für SAC-Mitglieder

Immer wieder gehen auf der Geschäftsstelle des SAC Fragen zum Versicherungsschutz von SACMitgliedern ein. Dabei geht es hauptsächlich um Haftpflicht, Haftpflicht-bzw. Versicherungsschutz sowie um Unfälle mit Bergungskosten. Es sei darum wieder einmal darauf hingewiesen, was der SAC als Versicherungsschutz anbietet.

Grundsätzlich beinhaltet die Mitgliedschaft im SAC keinen Versicherungsschutz, weder im Bereich Unfall noch im Bereich Haftpflicht. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen von diesem Grundsatz.

Ausnahme 1 Jugendliche zwischen 6 und 22 Jahren erwerben mit der SAC-Mitgliedschaft auch die Gönnerschaft bei der REGA. Muss ein Jugendlicher gerettet werden und stellt sich heraus, dass die Unfallversicherung die Bergungskosten nicht deckt, so übernimmt die REGA die Kosten für alle ihre Gönner, also auch für die Jugendmitglieder des SAC. Dies gilt jedoch nicht für alle anderen SAC-Mit-glieder.

Ausnahme 2 Tourenleiter, JO-Leiter, Hüttenchefs und andere Hilfspersonen, die im Auftrag des SAC eine Funktion ausüben, verfügen über einen Haftpflichtversicherungs-schutz über die Haftpflichtversicherung des Zentralverbandes. Ereignet sich beispielsweise auf einer Sektionstour ein Unfall, der von Seiten der Geschädigten Ansprüche gegenüber dem Tourenleiter – oder den anderen genannten Personen – zur Folge hat, so sind diese Ansprüche durch die Haftpflichtversi-cherung des SAC gedeckt. Wenn aber beispielsweise ein SAC-Mitglied auf einer Tour einen Steinschlag verursacht, dadurch eine andere Person verletzt wird und von Seiten der Geschädigten Ansprüche geltend gemacht werden, besteht kein Versicherungsschutz durch die Mitgliedschaft im SAC.

Private Haftpflichtversicherung Auf Grund dieser Situation ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversi-cherung für alle Berggänger sehr zu empfehlen. Beim Abschluss dieser Versicherung ist sicherzustellen – am besten in einem persönlichen Gespräch mit dem Versicherungsexperten –, dass Schäden aus allen ausgeübten alpinistischen Aktivitäten gedeckt sind. Der Versicherungsantrag ist zudem immer wahrheitsgetreu auszufüllen. Sonst besteht die Gefahr einer Anzeigepflichtver-letzung. Diese Verletzung führt im schlimmsten Fall dazu, dass die Versicherung nicht an den Vertrag gebunden ist und deshalb kein Versicherungsschutz besteht. Die bezahlten Versicherungsprämien werden zudem nicht zurückerstattet.

Darüber hinaus ist auch die REGA-Gönnerschaft zu empfehlen. Damit schützt man sich vor unliebsamen Überraschungen in Form einer Rechnung nach einer Rettungsaktion. a

Christian Cotting, Jurist im Zentralverband Palü-Gruppe Ob beim Bergwandern, auf Hochtouren oder in Klettersteigen, überall können Fragen zum Versicherungsschutz aktuell werden. Schreckhorn SW-Grat Fo to s:

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