Wildruhe: Bergführer dürfen klagen
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Wildruhe: Bergführer dürfen klagen

Das Berner Verwaltungsgericht hält fest, dass durch die Streichung von Skitourenrouten in Jagdbanngebieten die Interessen der lokalen Bergführer be­einträchtigt werden. Festgestellt wurde dies anhand der Beschwerde des Bergführervereins Grindelwald gegen die Sperrung dreier populärer Routen im Jagdbanngebiet Schwarzhorn. Es ist das erste Mal überhaupt, dass ein Gericht in der Schweiz einer Bergsportvereinigung das Recht ­zuspricht, bei der Sperrung von Skitourenrouten Beschwerde zu führen. Bislang waren Interessen von Tourengängern von den Gerichten nicht berücksichtigt worden.

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