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Berner Parlament fordert Differenzierung bei Wildschutzgebieten In den Bergen sollen Wildtiere dort geschützt werden, wo es nötig ist

Das Berner Jagdinspektorat plant zusätzlich zu den bestehenden Wildruhezonen der Gemeinden und eidgenössischen Jagdbanngebieten neue, einschneidende Weg- und Routengebote sowie ganzjährige Biwakierverbote. Nicht nur dem SAC-Zentralverband, den lokalen Sektionen und dem Berner Bergführerverband geht das zu weit. Am 1. Dezember hat das Berner Kantonsparlament eine dringliche Motion angenommen.

In einer mehrjährigen, grossen Revision überprüft das Berner Jagdinspektorat seine bisher nur jagdlich regulierten Wildschutzgebiete. In grossflächigen Berggebieten des Kantons Bern will es im Sommer und Winter neue einschneidende Zugangsbeschränkungen erlassen.

Die lokalen SAC-Sektionen, der Berner Bergführerverband (BBV) und der SAC-Zentralverband haben sich in den letzten drei Jahren in zahlreichen Gesprächen um verhältnismässige Regelungen bemüht. Trotzdem sah die Konsultationsvorlage weiterhin neue Zugangsbeschränkungen über ganze Bergketten hinweg vor. In keinem anderen Kanton gibt es so grossflächige Zugangsbeschränkungen im Winter und Sommer – abgesehen vom Nationalpark.

Vier Grossräte reichten daher während der Konsultation eine dringliche Motion ein, die am 1. Dezember vom Berner Kantonsparlament mit grossem Mehr angenommen wurde. Die Motion Flück beauftragt die Regierung, die Vorgaben für Wildschutzgebiete in den Bergen so zu ergänzen, dass Weggebote und Nutzungseinschränkungen nur kleinräumige Kernzonen der Wildschutzgebiete betreffen und ausserhalb der Wintermonate nur erlassen werden, wenn diese für den Schutz bedrohter Tierarten wirklich erforderlich sind.

Der SAC und der BBV begrüssen dieses klare Votum. Der Regierungsrat ist jetzt in der Pflicht, die Vorgaben für Wildschutzgebiete in den Bergen zu ergänzen und die laufende Revision entsprechend anzupassen.

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