Massenphänomen Drohnen | Schweizer Alpen-Club SAC
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Massenphänomen Drohnen Die Sicht des SAC auf ein umstrittenes Objekt

Drohnen werden immer beliebter, auch im Gebirge begegnen wir ihnen immer häufiger. Gemäss Schätzungen des BAZL schwirren in der Schweiz über 100‘000 Drohnen am Himmel – Zahl stark steigend. Die rasante technische Entwicklung der Drohnen eröffnet vielversprechende neue Anwendungsmöglichkeiten. Aber die Drohnen bergen auch Risiken. Deshalb hat der SAC eine Position und einen Verhaltenskodex erarbeitet.

Auch wenn aktuell noch ziemlich viel Schnee in den Bergen liegt: Der Sommer kommt und mit ihm auch viele Alpinistinnen und Wanderer. Doch längst nicht mehr alle sind nur mit Fotoapparat unterwegs, um ihre Bergerlebnisse zu dokumentieren. Immer mehr haben eine Drohne mit im Gepäck. Der SAC beschäftigt sich seit längerem mit diesem neuen Phänomen. Er hat eine klare Position dazu formuliert und auch die wichtigsten Verhaltensregeln für Drohnenpiloten in einem Verhaltenscodex für Drohnenpilotinnen und -piloten erarbeitet. 

Wie immer gibt es zwei Seiten der Medaille. Beispiel Hüttenversorgung: Können Drohnen in Zukunft die SAC-Hütten mit Waren beliefern und so Helikopterflüge ersetzen, ist dies eine gute Sache. Allerdings besteht damit auch die Gefahr, dass die Hüttengäste ihre Erwartungen an Frischprodukte (noch mehr) hochschrauben: Den Salat morgens im Tal gepflückt, abends auf 2500 m ü.M. auf dem Tisch. 

Störende Auswirkungen durch Hobbypiloten
Für den SAC sind authentische Naturerlebnisse in den Bergen ein wichtiges Gut. Ruhe und Stille sind dabei ein zentraler Aspekt. Drohnen sind eine neue Lärmquelle und können Bergsportler auf verschiedene Arten stören. Bergsportler sind einer Drohne im Überflug ausgeliefert, da die Pilotin der Drohne weit weg sein kann. Plötzlich auftauchende Drohnen können Bergsportler erschrecken oder ablenken. Aber auch Wildtiere können sensibel auf Drohnenflüge reagieren, wenn sie die Drohne als Eindringling oder Gefahr wahrnehmen. Sie sind gestresst, fliehen oder geben gar ihre Brut auf. 

Natürlich können Drohnen aber sinnvoll eingesetzt werden. Grundsätzlich sind sie da sinnvoll, wo sie Helikopterflüge ersetzen können. Dazu gehört sicher ihr Einsatz bei der Rettung, etwa bei der Suche nach Vermissten. Auch bei der Kartographie des Geländes oder der Überwachung von Naturgefahren spielen sie eine wichtige Rolle. Und nicht zuletzt entstehen unbestritten spektakuläre Bildaufnahmen aus neuen Perspektiven, die einen weiteren attraktiven Zugang zur Bergwelt erlauben. 

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Das Erlebnis anderer Bergsporttreibender darf durch die Drohnennutzung nicht beeinträchtigt werden.

Die intensive Nutzung von Drohnen zu Hobbyzwecken hat aber aus Sicht des SAC zunehmend negative Auswirkungen auf die unbeteiligten Bergsporttreibenden. Deshalb verfolgt der SAC die Nutzung von Drohnen zu Hobbyzwecken kritisch. Er fordert Zurückhaltung und ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Mensch und Tier. Der SAC ist aber offen für innovative und nachhaltige Drohnen-Projekte, insbesondere was die Hüttenversorgung und Rettung angeht. Auch bei der professionellen Anwendung gilt es abzuwägen, was der Mehrnutzen gegenüber den negativen Auswirkungen ist. Die Technik schreitet rasch voran. Was die Chancen und Risiken sind, die uns die Drohnennutzung bringt, wird sich in all ihren Facetten erst noch zeigen – der SAC bleibt dran. 

Verhaltenskodex für Drohnenpilotinnen und -piloten

Als Drohnist bist du jederzeit verantwortlich für die Aktivität deiner Drohne. 

Gesetz ist Gesetz

  • kläre vor deinem Flug ab, ob du am geplanten Ort ohne Bewilligung fliegen darfst
  • halte Einschränkungen und Flugverbote konsequent ein.
    Mehr Details dazu beim BAZL und im Merkblatt des Drohnenverbandes.

Sicherheit geht vor, mit oder ohne Drohne

  • wähle einen sicheren Stand(ort) und lass dich nicht ablenken.
  • trenne Drohnenfliegen konsequent von Sicherungs- und Seilmanipulationen.
  • überrasche oder lenke keine anderen Bergsporttreibenden ab.

Respekt und Rücksicht

  • nähere dich mit deiner Drohne nicht unbeteiligten Bergsporttreibende.
  • respektiere ihre Privatsphäre und ihr Recht auf ein ungestörtes Bergerlebnis.
  • filme nur Personen, die ihr Einverständnis dafür gegeben haben.

Besondere Vorsicht rund um Hütten

  • hole für Flüge in Hüttennähe das Einverständnis des Hüttenwarts / der Hüttenwartin ein.
  • brich deinen Flug ab, wenn sich Helikopter nähern.
  • beachte, dass das Fliegen über Menschenansammlungen (z.B. auf der Terrasse) ev. eine Bewilligung braucht. 

Nimm Rücksicht auf Natur und Wildtiere

  • brich deinen Flug ab, wenn Wildtiere eine Reaktion zeigen oder gar die Drohne angreifen.
  • meide sensible Bereiche (z.B. Felswände mit Vögeln, Wintereinstandsgebiete)
  • beachte Flugverbote in Schutzgebieten  (z.B. in eidg. Jagdbanngebieten und weitere)
    Mehr Details dazu im Merkblatt der Vogelwarte

Rechtliche Situation

Drohnen sind aktuell rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 kg und wenn der Pilot direkten Sichtkontakt zur Drohne hat, braucht es keine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL.

In eidgenössischen Jagdbanngebieten und Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung ist der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen verboten. Weitere Verbote und Einschränkungen in anderen Schutzgebietskategorien sind möglich. Es ist vorgesehen, dass ab Sommer 2020 eine Registrierungspflicht für Drohnen ab 250 g Gesamtgewicht gilt. Aktuelle Infos zur rechtlichen Situation auf der BAZL-Website.

 

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