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Eisklettern im «Tschingel» ist für die Zukunft gesichert Erfolgreiche Einsprache des SAC zum Schutzbeschluss im Kiental

Der Kanton Bern plante, das bestehende Naturschutzgebiet zu vergrössern und mit einem Wegegebot auf der ganzen Fläche zu versehen. Eisklettern wäre damit nicht mehr möglich gewesen. Der SAC-Zentralverband erhob im Februar 2021 zusammen mit der Sektion Altels, dem Berner Bergführerverband und Bergführerverein Kandertal Einsprache – mit Erfolg. Dank einer Neubeurteilung konnte eine gute Lösung für den Bergsport wie auch für den Naturschutz gefunden werden.

Um das Auengebiet von nationaler Bedeutung im Kandertal gemäss den neuen Vorgaben des Bundes zu schützen, wollte der Kanton Bern die bestehenden Schutzbestimmungen revidieren und erweitern. Unter anderem war vorgesehen, die Kernzone des Naturschutzgebietes mit einem Betretungsverbot durch ein Wegegebot auf den gesamten, vergrösserten Perimeter auszudehnen. Als Folge hätten die bei Bergsportlern beliebten Eiskletterrouten nicht mehr begangen werden können.

Dank Dialog den freien Zugang zum Bergsport bewahren

Die Einsprache des SAC forderte unter anderem, die Kernzone nur so zu verkleinern, dass das Eisklettern und auch das Canyoning von den neuen Schutzbestimmungen nicht tangiert sind. Nach Verhandlungen mit der kantonalen Abteilung für Naturförderung konnten nun Lösungen gefunden werden, welche den Anliegen des SAC und der Bergführer entgegenkommen. Auf das ursprünglich geplante, generelle Wegegebot wird verzichtet, stattdessen gilt ein Betretungsverbot für die ökologisch sensiblen Flächen.

Diese Änderungen bringt der neue Schutzbeschluss «Tschingel» für den Bergsport

  • Um die auen- und flachmoortypische Flora und Fauna zu schützen, gibt es im Zentrum des Naturschutzgebietes (NSG) eine grössere Betretverbotszone. Diese Zone ist in der Karte entsprechend markiert.
  • Beim Zustieg zum Eisklettern sowie während des Aufenthalts am Wandfuss gilt es, diese Betretverbotszone zu beachten.
  • Der bestehende Schneeschuhtrail darf bei der obersten Schlaufe nur bei geschlossener Schneedecke auf der signalisierten Route begangen werden (siehe Karte).

Für künftige, vergleichbare Revisionen von Naturschutzgebieten sicherte die Abteilung für Naturförderung des Kantons Bern erfreulicherweise zu, den SAC und die lokalen Bergführer/innen bereits während der Mitwirkung frühzeitig einzubeziehen.

Schutzplan und Schutzbeschluss «Tschingel» im Geoportal abrufen

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