Hütten-Gegenrecht für Slowenien.
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Hütten-Gegenrecht für Slowenien.

Die Gründervereine des Gegenrechtsabkommens haben auf ihrer diesjährigen Jahresversammlung in Lyon dem Beitritt des slowenischen Alpenvereins (Planinska Zveva Slovenije) zum Gegenrechtsabkommen mit Wirkung vom 1. Januar 2001 zugestimmt.

Damit kommen alle SAC-Mitglieder auf den 34 Hütten dieses Vereins, die vorwiegend im Gebiet der Julischen Alpen (rund um den Triglav, den «Nationalberg» der Slowenen) liegen, in den Genuss des Gegenrechts. Zu den Gründervereinen des Gegenrechtsabkommens gehören folgende hüttenbesitzende Vereine: Deutscher Alpenverein (DAV), Österreichischer Alpenverein (OeAV), Schweizer Alpen-Club (SAC), Club Alpin Français (CAF), Club Alpino Italiano (CAI) und Federación Espanola de Déportes de Montana y Escalada (FEDME). Ausserdem beteiligen sich der Liechtensteiner Alpenverein (LAV), der Alpenverein Südtirol (AVS) sowie die Akademischen Alpenclubs

Basel, Bern, Zürich und Genève am Abkommen und gewähren den SAC-Mitgliedern Gegenrecht auf ihren Hütten. Nähere Auskünfte über Hütten der genannten Vereine erhalten Sie auf der SAC-Geschäftsstelle.

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